Was ist ein reglementierter Beruf?

Im Allgemeinen ist ein Beruf reglementiert, wenn Sie einen bestimmten Abschluss haben, besondere (beispielsweise staatliche) Prüfungen ablegen oder sich bei einer Berufsorganisation registrieren lassen müssen, bevor Sie ihn ausüben dürfen.

Wenn Ihr Beruf in dem EU-Land, in dem Sie arbeiten möchten, reglementiert ist, müssen Sie eventuell Ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen, bevor Sie dort eine Tätigkeit aufnehmen können.

Warnhinweis

Die Reglementierung von Berufen in der EU ist uneinheitlich. In der Datenbank reglementierter Berufe en können Sie nachsehen, ob Ihr Beruf in dem EU-Land, in das Sie übersiedeln möchten, reglementiert ist.

Datenbankabfrage – so funktioniert‘s

  • Wählen Sie das EU-Land, in dem Ihre Berufsqualifikation ausgestellt wurde, und das Land, in dem Sie arbeiten möchten.
  • Suchen Sie in Ihrer Muttersprache nach Ihrem Beruf.

Ist Ihr Beruf nicht aufgeführt, ist er in dem Land, in das Sie übersiedeln, möglicherweise nicht reglementiert.

Wenn Sie in der Datenbank keine Informationen zu Ihrem Beruf finden, können Sie sich an die nationalen Kontaktstellen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen des Landes wenden, in dem Sie arbeiten möchten. Dort erhalten Sie Auskunft, welche Regeln in ihrem Fall gelten.

In bestimmten Bereichen, z. B. für Rechtsanwälte, Fluglotsen und Piloten en gelten besondere EU-Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Informieren Sie sich, ob Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen müssen und welche Art von Antrag Sie stellen müssen.

Haben Sie Ihre Berufsqualifikation in einem EU-Land erworben?

Was trifft auf Sie zu?

Wenn Sie Ihre Qualifikation in einem Nicht-EU-Land erworben haben und in einem EU-Land arbeiten möchten, müssen Sie Ihre Qualifikation in diesem Land anerkennen lassen. In diesem Fall unterliegt Ihr Antrag auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen nationalen Vorschriften.

Wenn Sie in ein anderes EU-Land umziehen und bereits mindestens drei Jahre in dem EU-Land gearbeitet haben, das Ihre beruflichen Qualifikationen zuerst anerkannt hat, können Sie Ihren Antrag auf Anerkennung in dem anderen EU-Land nach denselben Regeln stellen wie Berufsangehörige aus einem EU-Land.

Um die nötige Erfahrung zur Ausübung Ihres Berufs nachzuweisen, benötigen Sie gegebenenfalls eine Bescheinigung des EU-Landes, das Ihre Berufsqualifikation zuerst anerkannt hat. Dies gilt sowohl für EU-Bürger/innen als auch Nicht-EU-Bürger/innen.

Die Qualifikationen von Ärzten, Krankenschwestern und -pflegern, Hebammen, Zahnärzten, Apothekern, Architekten und Tierärzten werden automatisch anerkannt. Sie müssen Ihren Qualifikationsnachweis einreichen und die Genehmigung der Behörden abwarten. Erst dann können Sie eine Tätigkeit aufnehmen.

Warnhinweis

Entspricht Ihre Ausbildung nicht den Mindestanforderungen im Aufnahmeland, wird Ihre Qualifikation gegebenenfalls nicht automatisch anerkannt. In diesem Fall müssten Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation nach dem Verfahren für andere reglementierte Berufe stellen.

Zusätzlich zu Ihren Berufsbefähigungszeugnissen müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen bei den zuständigen Behörden einreichen. Das hängt von Ihrem Beruf und dem Land ab, in das Sie umziehen möchten.

Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen

  • müssen die Behörden den Empfang innerhalb eines Monats bestätigen
  • können die Behörden weitere Unterlagen anfordern
  • müssen die Behörden innerhalb von drei Monaten nach Erhalt Ihrer Bescheinigungen einen Beschluss treffen.

Als Krankenschwester/-pfleger für allgemeine Pflege oder Apotheker/in können Sie den Europäischen Berufsausweis (EBA) – ein schnelles und vereinfachtes elektronisches Verfahren – zum Einreichen Ihrer Unterlagen, zur Verfolgung Ihrer Online-Anträge und Wiederverwendung bereits hochgeladener Unterlagen nutzen.

Warnhinweis

Die Behörden in Ihrem neuen Wohnsitzland dürfen keine beglaubigten Übersetzungen Ihrer Qualifikationen verlangen.

Fallbeispiel

Wenn Sie Ihre Rechte kennen, lassen sich bürokratische Hindernisse leichter überwinden

Katarina, eine Apothekerin aus der Slowakei, möchte in Österreich arbeiten. Die österreichischen Behörden fordern sie auf, für alle Belege beglaubigte Übersetzungen (eines österreichischen Übersetzers) beizubringen.

Katarina ist jedoch nicht verpflichtet, beglaubigte Übersetzungen ihrer Zeugnisse vorzulegen. Für mehrere Kategorien von Abschlüssen – Ärzte, Krankenschwestern/-pfleger, Hebammen, Zahnärzte, Apotheker, Architekten und Tierärzte – sind keine beglaubigten Übersetzungen erforderlich.

Gegebenenfalls kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie einen Sprachtest absolvieren oder Mitglied eines Berufsverbands in Ihrem Aufnahmeland werden, bevor Sie dort Ihren Beruf ausüben.

Sie brauchen keine Genehmigung zu beantragen und keine Formalitäten zu erledigen. Sie können Ihren Beruf in Ihrem neuen EU-Wohnsitzland unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Landes ausüben.

Warnhinweis

Ihr Beruf als solcher mag nicht reglementiert sein, wird aber möglicherweise als Teil eines anderen, reglementierten Berufs angesehen.

Fragen Sie stets bei den nationalen Behörden in Ihrem neuen Wohnsitzland nach, ob Ihr Beruf dort reglementiert ist oder nicht. Die nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen unterstützt Sie bei der Suche nach der Behörde, die Ihnen diese Auskunft erteilen kann.

Fallbeispiel

Piotr, ein Rettungssanitäter aus der Tschechischen Republik zieht nach Deutschland um und möchte dort seinen Beruf ausüben. In der Datenbank reglementierter Berufe konnte er seinen Beruf nicht finden und war daher davon ausgegangen, dass der Beruf in Deutschland nicht reglementiert ist. Als er jedoch die für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen deutschen Behörden kontaktierte, erfuhr er, dass der Beruf des Rettungssanitäters in Deutschland dem paramedizinischen Bereich zugeordnet wird und entsprechende Qualifikationen erfordert. Da Piotr in diesem Bereich nicht ausgebildet ist, muss er vor der Aufnahme einer Tätigkeit ein Praktikum absolvieren.

Vor der Ausübung Ihres Berufs in Ihrem neuen Wohnsitzland müssen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen.

Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen beizubringen sind, wenn Sie den Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation stellen.

Physiotherapeuten, Bergführer oder Immobilienmakler können den Europäischen Berufsausweis (EBA) – ein schnelles und vereinfachtes elektronisches Verfahren – zum Einreichen ihrer Unterlagen, zur Verfolgung ihrer Online-Anträge und Wiederverwendung bereits hochgeladener Unterlagen nutzen.

Gegebenenfalls kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie einen Sprachtest absolvieren oder Mitglied eines Berufsverbands in Ihrem Gastland werden, bevor Sie dort tätig werden können.

Fragen Sie stets bei den nationalen Behörden in Ihrem neuen Wohnsitzland nach, ob Ihr Beruf dort reglementiert ist oder nicht. Die nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen unterstützt Sie bei der Suche nach der Behörde, die Ihnen diese Auskunft erteilen kann.

Fallbeispiel

Dirk ist ein junger niederländischer Immobilienmakler, der kürzlich nach Österreich gezogen ist. Da sein Beruf in den Niederlanden nicht reglementiert ist, war er davon ausgegangen, er könne in Österreich als unabhängiger Makler ohne jegliche Verwaltungsformalitäten tätig werden. Bei der Registrierung als Selbständiger erfuhr er jedoch, dass er seine Berufsqualifikationen anerkennen lassen muss, um als Immobilienmakler in Österreich arbeiten zu können. Dies verzögerte die Umsetzung seiner Pläne erheblich.

Außer für Berufe im Gesundheits- und Sicherheitsbereich brauchen Sie keine Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beantragen. Gegebenenfalls müssen Sie im Aufnahmeland zuerst eine schriftliche Erklärung (auf Papier oder elektronisch) einreichen, bevor Sie dort Ihren Beruf ausüben können.

Für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Ihrem neuen Land müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Beruf in Ihrem Heimatland in den letzten zehn Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben.

Warnhinweis

Handelt es sich um einen Gesundheits- oder Sicherheitsberuf und kommen Sie nicht in den Genuss der automatischen Anerkennung, so überprüfen die zuständigen Behörden im Aufnahmeland gegebenenfalls Ihre Berufsqualifikation, bevor Sie eine Tätigkeit aufnehmen. In diesem Fall müssen Sie die förmliche Genehmigung abwarten, bevor Sie Ihren Beruf ausüben dürfen.

Möglicherweise müssen Sie Ihre Erklärung einmal pro Jahr erneuern, wenn Sie beabsichtigen, Ihre Dienste im selben Aufnahmeland weiterhin vorübergehend zu erbringen.

Erkundigen Sie sich bei der nationalen Kontaktstelle für Berufsqualifikationen in Ihrem Aufnahmeland, ob dies erforderlich ist.

Informieren Sie sich, was Sie sonst noch erledigen müssen, bevor Sie Ihre schriftliche Erklärung einreichen.

Gegebenenfalls kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie einen Sprachtest absolvieren oder Mitglied eines Berufsverbands in Ihrem Gastland werden, bevor Sie dort tätig werden können.

Fallbeispiel

Risto, ein finnischer Architekt, möchte nach Italien ziehen. Vor der Abreise sieht er in der Datenbank reglementierter Berufe nach, welche Formalitäten nötig sind, um dort seine Arbeit aufzunehmen, und welches die italienische Kontaktstelle für seinen Beruf ist. Nach einem Gespräch mit der Kontaktstelle ist er gut auf seinen Umzug vorbereitet.

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Zuletzt überprüft: 08/05/2023
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