Wahlen im Heimatland
Jedes EU-Land hat eigene Vorschriften bezüglich der Teilnahme an Wahlen aus dem Ausland, in denen festgelegt ist,
- ob Sie aus dem Ausland wählen dürfen,
- ob Sie aus dem Ausland kandidieren dürfen,
- an welchen Wahlen (kommunal, regional, national) Sie aus dem Ausland teilnehmen dürfen,
- welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.
Es gibt keine EU-Vorschriften über Ihre Rechte auf Teilnahme an Wahlen in Ihrem Heimatland, wenn Sie im Ausland leben.
Klicken Sie Ihr Land an, um mehr zu erfahren:
- Belgienbedeenfrnl
- Bulgarienbgbgen
- Deutschlanddedeen
- Dänemarkdkdaen
- Estlandeeenet
- Finnlandfienfisv
- Frankreichfrenfr
- Griechenlandgrelen
- Irlandieen
- Islandis
- Italienitenit
- Kroatienhrenhr
- Lettlandlv
- Liechtensteinlien
- Litauenltenlt
- Luxemburgludeenfr
- Maltamtenmt
- Niederlandenlnl
- Norwegennoen
- Polenplenpl
- Portugalptenpt
- Rumänienroenro
- Schwedenseensv
- Slowakeiskensk
- Sloweniensi
- Spanienesenes
- Tschechienczcsen
- Ungarnhuenhu
- Vereinigtes Königreichgben
- Zyperncyelen
- Österreichatdeen
* Noch keine Informationen von den nationalen Behörden übermittelt
Wahlen zum Europäischen Parlament
Wohnen Sie als EU-Staatsbürger/-in in einem anderen EU-Land und möchten Sie an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen, so dürfen Sie in Ihrem Gastland wählen oder kandidieren.
Alternativ können Sie in den meisten Fällen auch Kandidaten Ihres Heimatlandes wählen oder dort kandidieren. Hierfür gelten nationale Vorschriften (siehe oben). Sie dürfen bei den gleichen Wahlen zum Europäischen Parlament jedoch nicht in beiden Ländern wählen oder kandidieren.