Fragen und Antworten - Wahlen im Heimatland
Kann ich in meinem Heimatland an den allgemeinen Wahlen teilnehmen, auch wenn ich in einem anderen EU-Land lebe?
Vielleicht. Über das Wahlrecht entscheidet jedes EU-Land selbst, es gelten also je
nach Land andere Regeln. Wenn Sie in Ihrem Land wählen möchten, müssen Sie aber womöglich
im Wählerverzeichnis stehen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das automatisch passiert,
wenn Sie dort nicht wohnen. Erkundigen Sie sich am besten, welche Vorschriften in
Ihrem Heimatland gelten.
Ich bin in ein anderes EU-Land gezogen. Kann ich dort an den allgemeinen Wahlen teilnehmen?
Vielleicht. Das wird von den Ländern selbst festgelegt (es gehört also nicht zum EU-Recht).
Trotzdem dürfen Sie in Ihrem Gastgeberland unter denselben Bedingungen wie Einheimische
an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.
Kann ich in mehr als einem Land an allgemeinen Wahlen teilnehmen, wenn ich eine doppelte Staatsbürgerschaft habe?
Vielleicht. Die Regeln unterscheiden sich hier von Land zu Land. Schauen Sie auf der
Regierungswebsite des betreffenden Landes nach, ob Sie der Eintrag ins Wählerregister
des einen Landes von den Wahlen im anderen Land ausschließt.
Ich komme aus Irland und lebe in Deutschland. Kann ich an den irischen Parlamentswahlen teilnehmen?
Nein. Irland gehört zu den Ländern, die ihren Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme
an Wahlen nicht gestatten, wenn sie im Ausland leben, es sei denn, sie sind ausdrücklich
davon dieser Regel ausgenommen (das gilt für jede Art Wahl, ob Parlaments-, Kommunal-
oder Europawahl). Sie können auch nicht an der Wahl zum Deutschen Bundestag oder einem
Landtag teilnehmen, da dies die deutsche Staatsbürgerschaft voraussetzt. Sie können
aber unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige an den Kommunal-
und Europawahlen teilnehmen.
Ich komme aus Frankreich, habe aber viele Jahre in Schweden gelebt. Kann ich dennoch an den allgemeinen Wahlen in Frankreich teilnehmen?
Ja. Jedes Land entscheidet selbst, ob es seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen
die Teilnahme an allgemeinen Wahlen gestattet. Französische Staatsangehörige, die
im Ausland leben, dürfen an den Präsidentschaftswahlen und den Wahlen zur Nationalversammlung
teilnehmen, egal, wie lange sie im Ausland gelebt haben. Vergewissern Sie sich, dass
Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ich habe mein Land vor Jahren verlassen, um in einem anderen EU-Land zu leben. Stehe ich trotzdem noch im Wählerverzeichnis für die allgemeinen Wahlen?
Vermutlich nicht. Selbst wenn Ihr Land die Teilnahme an allgemeinen Wahlen aus dem
Ausland zulässt, kann es sein, dass Sie nicht mehr im Wählerverzeichnis stehen. Fragen
Sie bei den Behörden Ihres Landes nach, damit Sie weiter die Möglichkeit haben, zu
wählen.
Zuletzt überprüft: 05/05/2025