Fragen und Antworten - Wahlen im Heimatland

NEIN - alle EU-Bürgerinnen und -Bürger verfügen in dem EU-Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, nur bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen über das aktive und passive Wahlrecht – unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Landes.
Was jedoch nationale Wahlen betrifft, so kann nach den bestehenden EU-Rechtsvorschriften jedes EU-Land festlegen, wer über das Wahlrecht verfügt.
Staatsangehörige bestimmter EU-Länder verlieren möglicherweise ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen, wenn sie in ein anderes EU-Land umziehen. Um zum Beispiel bei den nationalen Wahlen in Irland wahlberechtigt zu sein, müssen Sie in Irland leben.

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Zuletzt überprüft: 17/06/2022
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