Fragen und Antworten - Wahlen im Heimatland

Vielleicht. Über das Wahlrecht entscheidet jedes EU-Land selbst, es gelten also je nach Land andere Regeln. Wenn Sie in Ihrem Land wählen möchten, müssen Sie aber womöglich im Wählerverzeichnis stehen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass das automatisch passiert, wenn Sie dort nicht wohnen. Erkundigen Sie sich am besten, welche Vorschriften in Ihrem Heimatland gelten.
Vielleicht. Das wird von den Ländern selbst festgelegt (es gehört also nicht zum EU-Recht). Trotzdem dürfen Sie in Ihrem Gastgeberland unter denselben Bedingungen wie Einheimische an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.
Vielleicht. Die Regeln unterscheiden sich hier von Land zu Land. Schauen Sie auf der Regierungswebsite des betreffenden Landes nach, ob Sie der Eintrag ins Wählerregister des einen Landes von den Wahlen im anderen Land ausschließt.
Nein. Irland gehört zu den Ländern, die ihren Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Wahlen nicht gestatten, wenn sie im Ausland leben, es sei denn, sie sind ausdrücklich davon dieser Regel ausgenommen (das gilt für jede Art Wahl, ob Parlaments-, Kommunal- oder Europawahl). Sie können auch nicht an der Wahl zum Deutschen Bundestag oder einem Landtag teilnehmen, da dies die deutsche Staatsbürgerschaft voraussetzt. Sie können aber unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.
Ja. Jedes Land entscheidet selbst, ob es seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen die Teilnahme an allgemeinen Wahlen gestattet. Französische Staatsangehörige, die im Ausland leben, dürfen an den Präsidentschaftswahlen und den Wahlen zur Nationalversammlung teilnehmen, egal, wie lange sie im Ausland gelebt haben. Vergewissern Sie sich, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Vermutlich nicht. Selbst wenn Ihr Land die Teilnahme an allgemeinen Wahlen aus dem Ausland zulässt, kann es sein, dass Sie nicht mehr im Wählerverzeichnis stehen. Fragen Sie bei den Behörden Ihres Landes nach, damit Sie weiter die Möglichkeit haben, zu wählen.

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Zuletzt überprüft: 05/05/2025
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