Festnetztelefondienste

Festnetz-Telefonanschluss als Universaldienst

Überall in der EU müssen Sie Zugang zu hochwertigen Telekommunikationsdiensten zu erschwinglichen Preisen haben und etwa einen Telefonanschluss und einen funktionierenden Internetanschluss an einem festen Standort erhalten können.

Es sollte mindestens einen Telekommunikationsanbieter geben, der Ihnen diesen Dienst anbieten kann. Dieser Grundsatz heißt Gewährleistung des Universaldienstes.

Warnhinweis

In bestimmten Fällen – wenn Ihr Antrag beispielsweise technisch nicht erfüllbar ist – könnte Ihr Antrag als „nicht angemessen" angesehen und abgelehnt werden.

Ihre nationale Regulierungsbehörde en kann für Sie den Kontakt zum Universaldienstanbieter in Ihrem Land herstellen.

Fallbeispiel

Eleni aus Griechenland zog kürzlich von Athen aufs Land und wollte einen Telefonanschluss in ihrem neuen Haus. Nachdem ihr mehrere Unternehmen abgesagt hatten, weil ihr Netz Elenis Gebiet nicht abdeckte, wandte sie sich an die griechische nationale Regulierungsbehörde. Diese nannte ihr den Universaldienstanbieter, von dem sie ihren Telefonanschluss erhalten konnte.

Verträge mit Telekommunikationsanbietern

Ihr Telefonanbieter muss

  • Ihnen einen schriftlichen Vertrag mit Informationen über Tarife und Entgelte anbieten
  • die Mindestqualität der Dienste angeben
  • Sie detailliert über die Vertragslaufzeit und die Bedingungen für eine Verlängerung informieren

Nach der Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter haben Sie das Recht,

  • Ihren Vertrag zu beenden, wenn der Anbieter die ursprünglichen Vertragsbedingungen ändert
  • Ihren Telekommunikationsanbieter (Mobilfunk oder Festnetz) innerhalb eines Arbeitstages ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln

Sie sollten stets von jedem Telefon aus – auch aus öffentlichen Telefonzellen und mit Mobiltelefonen – die kostenlose EU-weite Notrufnummer 112 wählen können.

Fallbeispiel

Maxime aus Belgien erhielt mit seiner monatlichen Telefonrechnung ein Schreiben von seinem Mobilfunkanbieter. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass sein Paket künftig weniger kostenlose SMS umfasse. Stattdessen könne er auf ein anderes - teureres – Paket umsteigen, das unbegrenzt viele SMS erlaube.

Daraufhin kündigte er seinen Vertrag. Er ging einen Vertrag mit einem anderen Anbieter ein und konnte dabei seine Mobilfunknummer behalten.

Denken Sie daran, dass Sie Ihren Vertrag beenden dürfen, wenn der Anbieter die ursprünglichen Vertragsbedingungen ändert. Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter haben Sie außerdem Anspruch darauf, Ihre Telefonnummer zu behalten.

Unterstützung für Nutzer mit Behinderungen

Nutzer mit Behinderungen sollten den gleichen Zugang zu Telekommunikationsdiensten wie die meisten anderen Verbraucher haben.

Außerdem haben sie eventuell Anspruch auf spezielle Werkzeuge oder Dienste ihres Dienstanbieters, die ihnen die Nutzung von Telefonnetzen ermöglichen – z. B. die Sprachausgabe von Texten oder die Möglichkeit, ihre Telefonrechnung in einem anderen Format, etwa Brailleschrift, zu erhalten.

Ihre nationale Regulierungsbehörde en sollte Sie eingehender über diese Rechte informieren können.

Auslandsanrufe von zu Hause aus

Nach den EU-Vorschriften gibt es Kostenobergrenzen für Anrufe und das Versenden einer SMS aus Ihrem Heimatnetz in ein anderes EU-Land. Für Anrufe in ein anderes EU-Land gilt eine Preisobergrenze von 0,19 Euro pro Minute (zzgl. MwSt.) und für das Versenden von SMS in ein anderes EU-Land dürfen höchstens 0,06 Euro (zzgl. MwSt.) berechnet werden.

Diese Preisobergrenzen gelten für Anrufe, die Sie von Ihrem Festnetztelefon oder Ihrem Mobiltelefon in Ihrem Heimatland in das Festnetz oder Mobilfunknetz in einem anderen EU-Land tätigen.

Benutzung Ihres Mobiltelefons im Ausland – Roaming

Bei der Nutzung Ihres Mobiltelefons während einer Reise außerhalb Ihres Heimatlandes müssen Sie in keinem EU-Land zusätzliche Roaminggebühren zahlen.

Das bedeutet: Ein Anruf bei einer Festnetz- oder Mobilfunknummer sowie das Versenden einer Textnachricht (SMS) an eine Telefonnummer

  • in Ihrem Reiseland
  • in Ihrem Heimatland
  • in einem anderen EU-Land

kostet Sie dasselbe wie ein Anruf beziehungsweise eine SMS innerhalb Ihres Heimatlandes. Auch für die Nutzung von Datendiensten fallen dieselben Gebühren an wie in Ihrem Heimatland.

Mehr über Roaming

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 07/06/2023
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