Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Wenn Sie in einem EU-Land krankenversichert sind, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse kostenlos die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) beantragen. Manchmal ist sie auf der Rückseite Ihrer nationalen Versicherungskarte zu finden. Diese Karte dient als Nachweis dafür, dass Sie in einem EU-Land versichert sind. Auch wenn Sie keine Karte haben oder diese nicht nutzen können (z. B. für Behandlungen durch private Gesundheitsdienstleister), darf Ihnen die Behandlung nicht verweigert werden, aber Sie müssen eventuell erst dafür zahlen und zu Hause eine Rückerstattung beantragen.

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EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 14/09/2023
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