Reisedokumente für Minderjährige

Neben ihrem eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen alle Kinder, die

  • allein oder
  • mit Erwachsenen, die nicht ihr gesetzlicher Vormund sind, oder
  • mit nur einem Elternteil

reisen, unter Umständen ein zusätzliches, von ihren Eltern, dem zweiten Elternteil oder dem/den gesetzlichen Vormund/en unterzeichnetes (amtliches) Dokument, das ihnen die Reise gestattet.

Diesbezüglich bestehen keine EU-Vorschriften; jedes EU-Land entscheidet selbst, ob es eine offizielle Reisegenehmigung der Erziehungsberechtigten oder Vormunde verlangt. Erfahren Sie, welche Regeln bei der Ein- oder Ausreise zu beachten sind.

Hinweis: Auch wenn ein Land von Minderjährigen nicht verlangt, zur Ein- oder Ausreise eine Erlaubnis mit sich zu führen, müssen sie eine solche eventuell doch in einem der Länder vorzeigen, die sie durchqueren.

Warnhinweis

Bei Flugreisen wird dringend empfohlen, dies im Voraus mit dem Luftfahrtunternehmen zu klären, da viele Fluggesellschaften offizielle Genehmigungen verlangen und dafür eigene Formulare haben.

Da jedes Land seine Vorschriften ohne Vorwarnung ändern kann, sollten Sie sich auch bei den Behörden selbst oder den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten erkundigen.

Siehe auch:

Auslandsreisen mit Kindern

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Zuletzt überprüft: 08/03/2024
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