Verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse

Bei folgenden Erzeugnissen handelt es sich um verbrauchsteuerpflichtige Waren:

  • Alkohol/Alkoholische Getränke
  • Energieerzeugnisse und Strom
  • Tabakerzeugnisse

Für diese Erzeugnisse fallen Verbrauchsteuern an, wenn sie hergestellt oder gehandelt werden. Die EU schreibt für jedes dieser Erzeugnisse eine Mindestverbrauchsteuer vor; die EU-Länder können zusätzliche Steuern erheben.

Weitere Informationen über die Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern.

Unter den nachstehenden Optionen erfahren Sie mehr darüber, wie Verbrauchsteuern auf bestimmte Erzeugnisse erhoben werden.

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Alkohol/Alkoholische Getränke

Auf folgende Arten von Alkohol und alkoholischen Getränken werden Verbrauchsteuern erhoben:

  • Bier oder Mischgetränke aus Bier und nicht alkoholischen Getränken
  • Wein
  • andere fermentierte Getränke wie Apfelwein
  • Zwischenerzeugnisse wie Sherry oder Portwein
  • Ethylalkohol/Spirituosen

Vollständige Liste der in der EU geltenden Verbrauchsteuersätze auf Alkohol/alkoholische Getränke.

Ermäßigte Steuersätze und Steuerbefreiungen

In manchen EU-Ländern gelten ermäßigte Steuersätze oder es werden Steuerbefreiungen gewährt:

Ermäßigte Steuersätze

  • Für kleinere Brauereien, die höchstens 200 000 hl Bier pro Jahr herstellen, und Brennereien, die höchstens 10 hl reinen Alkohol pro Jahr herstellen, kann der Steuersatz um bis zu 50 % reduziert werden.
  • Auf Wein und fermentierte Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 8,5 % vol., Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 2,8 % vol., Zwischenerzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von höchstens 15 % vol. und Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 10 % vol. können ermäßigte Steuersätze angewandt werden.

Steuerbefreiungen gelten für:

Getränke, die für den Eigenbedarf, also nicht für kommerzielle Zwecke, hergestellt werden. Eine Ausnahme bilden Spirituosen.

Alkohol, der zur Herstellung anderer Erzeugnisse verwendet wird, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind oder hierfür nicht mehr geeignet sind, weil ihnen eine oder mehrere Chemikalien hinzugefügt wurden (Denaturierungsmitteln).

Energieerzeugnisse und Strom

Energieerzeugnisse und elektrischer Strom unterliegen der Verbrauchsteuer, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  • als Kraftstoff
  • für Heizzwecke

Energieerzeugnisse, für die keine Verbrauchsteuervorschriften gelten

Wenn Energieerzeugnisse als Rohstoffe oder für Zwecke der chemischen Reduktion, bei der Elektrolyse und bei Prozessen in der Metallindustrie verwendet werden, fallen sie nicht unter diese Vorschriften.

In diesen Fällen kann jedes EU-Land frei entscheiden, ob es die Verwendung dieser Erzeugnisse besteuern will oder nicht.

Die wichtigsten Erzeugnisse, bei denen die EU-Länder selbst über die Erhebung von Steuern entscheiden können, sind folgende:

  • Mineralöle
  • feste Brennstoffe Kohle, Koks, Braunkohle
  • Erdgas
  • Strom, Elektrizität
  • Alkohole, wenn sie zur Verwendung als Heiz- oder Kraftstoff bestimmt sind
  • tierische und pflanzliche Öle, wenn sie zur Verwendung als Heiz- oder Kraftstoff bestimmt sind

Vollständige Liste der in der EU geltenden Verbrauchsteuersätze auf Energieerzeugnisse Als externen Link öffnen .

Höhere Steuersätze, ermäßigte Steuersätze und Steuerbefreiungen

Die EU-Länder können höhere Steuersätze als die von der EU vorgeschriebenen Mindestsätze festlegen, den zahlbaren Steuerbetrag senken oder Befreiungen von der Entrichtung von Steuern gewähren.

Höhere Steuersätze

Den EU-Ländern steht es frei, höhere Steuersätze für die folgenden Verwendungszwecke festzulegen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Krankenwagen
  • Gewerbliche Nutzung von Gasöl (Lkw)
  • Differenzierung je nach Qualität und Menge des Energieerzeugnisses (z. B. des Schwefelgehalts des Brennstoffs)

Ermäßigte Steuersätze

Die EU-Länder können Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen für die folgenden Verwendungszwecke genehmigen:

  • Ökostrom
  • Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
  • in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung verwendete Energieerzeugnisse
  • Binnenschifffahrt
  • Strom, Erdgas, Kohle und feste Heizstoffe, die von privaten Haushalten verbraucht werden
  • energieintensive Unternehmen (bestimmte Vorschriften sind einzuhalten)
  • Biokraftstoffe (bestimmte Vorschriften sind einzuhalten)

Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen müssen für Folgendes gewährt werden:

  • Strom und Energieerzeugnisse, die der Stromerzeugung dienen (eine Besteuerung dieser Erzeugnisse ist aber aus Umweltgründen zulässig)
  • Energieerzeugnisse, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden, mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Luftfahrt
  • Energieerzeugnissen, die als Kraftstoff für die Schifffahrt in EU-Gewässern verwendet werden, mit Ausnahme der privaten, nicht gewerblichen Schifffahrt

Tabakerzeugnisse

Auf folgende Arten von Tabakerzeugnissen werden Verbrauchsteuern erhoben:

  • Zigaretten
  • Zigarren
  • Zigarillos
  • Rauchtabak wie Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten

Vollständige Liste der in der EU geltenden Verbrauchsteuersätze auf tobacco products.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 19/04/2022
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