EU-Förderprogramme
EU-Finanzmittel für den Tourismus
Der EU-Förderleitfaden für den Tourismus gibt einen Überblick über die im neuen EU-Haushalt enthaltenen Programme zur Unterstützung der Tourismusbranche. Nutzen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten, die am besten zu Ihrem Bedarf passen.
Die EU unterhält verschiedene Förderprogramme, aus denen Sie – je nach Art Ihres Unternehmens oder Projekts – eventuell Mittel beantragen können. Dabei wird unterschieden zwischen direkter und indirekter Finanzierung.
Direkte Finanzierung
Die Vergabe der Direktfinanzierungsmittel – in Form von Zuschüssen oder Aufträgen – erfolgt durch die Europäischen Institutionen. Sie können sich auf dem Ausschreibungsportalenfürvon der Europäischen Kommission verwaltete Finanzhilfen und Aufträge bewerben.
Zuschüsse
Zuschüsse erhalten bestimmte Projekte, die sich auf Politikfelder der EU beziehen, normalerweise nach einer öffentlichen Bekanntmachung, einer sogenannten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
Zielgruppe
Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie ein Unternehmen oder eine ähnliche Organisation (Wirtschaftsverband, Einrichtung der Unternehmensförderung, Beratungsfirma usw.) leiten, das/die die Interessen der EU fördert oder zur Umsetzung eines EU-Programms oder einer EU-Maßnahme beiträgt.
Aufträge
Aufträge werden von den EU-Institutionen zur Beschaffung von Dienstleistungen, Waren oder Bauleistungen vergeben, die sie für ihren täglichen Betrieb benötigen – wie Studien, Schulungsmaßnahmen, Organisation von Konferenzen oder IT-Ausrüstung.
Indirekte Finanzierung
Die indirekte Finanzierung wird von nationalen und regionalen Behörden verwaltet. Sie umfasst annähernd 80 % des EU-Haushalts, hauptsächlich über fünf große Fonds unter dem Dach der Europäischen Struktur- und Investitionsfondsen.
Es handelt sich um die folgenden Fonds:
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklungen – regionale und städtische Entwicklung
- Europäischer Sozialfondsen – soziale Integration und verantwortungsvolle Staatsführung
- Kohäsionsfondsen – wirtschaftliche Konvergenz weniger entwickelter Regionen
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- Europäischen Meeres- und Fischereifondsen
Fördermittel beantragen
Um EU-Zuschüsse bewerben Sie sich über die zuständigen regionalen oder nationalen Behörden (die verwaltenden Behörden) in dem EU-Land, in dem Sie Ihren Sitz haben.
Das Landwirtschaftsministeriumen in Ihrem Land ist für die Vergabe der Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständig.
Für einen Antrag auf Förderung durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds wenden Sie sich an die nationalen Kontaktstellenen .
Finanzielle Förderung durch die EU – Überblicken