Allgemeine Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen

Bei der Einstellung von Personal müssen Sie die arbeitsrechtlichen Mindestvorschriften einhalten, die vom einschlägigen EU-Recht in Bezug auf die Beschäftigungsbedingungen und die Änderung von Arbeitsverträgen vorgegeben werden.

Als Arbeitgeber müssen Sie die EU-Mindeststandards für Arbeits- und Ruhezeiten, Ruhepausen und Nachtarbeit kennen. Ausnahmen von einigen Arbeitszeitvorschriften sind möglich, sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist.

Neben dem Anspruch auf Jahresurlaub sieht das EU-Recht zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auch Mindestvorschriften für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub (sogenannter Urlaub aus familiären Gründen) vor. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen sowie das Recht auf Arbeitsfreistellung bei höherer Gewalt.

Bei der Entlassung von Personal müssen bestimmte Verpflichtungen eingehalten werden. Als Arbeitgeber sollten Sie die EU-Vorschriften kennen, die folgende Bereiche betreffen: Massenentlassungen, Arbeitnehmerrechte bei Unternehmensübernahmen, Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen und Kurzzeitverträgen, Gewährleistung der Nichtdiskriminierung bei Entlassungen sowie Wahrung von Datenschutzstandards bei der Beendigung von Arbeitsverträgen.

Warnhinweis

Möglicherweise schreiben einige EU-Länder ein höheres Schutzniveau vor. Informieren Sie sich beim Arbeitsamt in Ihrem Land über Ihre Pflichten als Arbeitgeber.

Zuletzt überprüft: 15/03/2025
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