Verträge und Energieverbrauch

Klare Vertragsinformationen

Vor der Unterzeichnung Ihres Energieversorgungsvertrags sollte Ihr Versorger Ihnen die wesentlichen Informationen klar und verständlich mitteilen. Außerdem muss er Sie vorab über Vertragsänderungen informieren und Ihnen Gelegenheit geben, den Vertrag zu kündigen, falls Sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren.

Rücktrittsrecht

Sie haben auch das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen von einem Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Versorgers oder per Internet oder Telefon geschlossen wurde.

Genaue Informationen über Ihren Energieverbrauch

Sie haben Anspruch auf kostenlosen Zugang zu Ihren Verbrauchsdaten. Sie können den Datenverwalter (z. B. den Energieversorger oder den Netzbetreiber) anweisen, anderen Strom- oder Gasversorgern Zugang zu diesen Daten zu gewähren. Für diese Dienstleistung dürfen Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt werden.

Sie haben das Recht auf einen preiswerten präzisen Einzelzähler für Strom und Gas (sowie für Fernwärme/Fernkälte und Warmwasser), wenn in einem neuen Gebäude ein neuer Anschluss gelegt wird (z. B. bei einer größeren Renovierung). In anderen Fällen gilt das Recht auf einen solchen Einzelzähler unter der Voraussetzung, dass dem auf nationaler Ebene keine technischen oder finanziellen Hindernisse entgegenstehen.

Falls Sie über einen intelligenten Zähler verfügen, sollten Sie kostenlos Zugang zu ausführlichen Informationen über Ihren Energieverbrauch im Rahmen Ihres aktuellen Versorgungsvertrags zumindest für die beiden vorangegangenen Jahre haben. Außerdem haben Sie Anspruch auf Verbrauchsdaten mindestens für die letzten drei Jahre oder – falls Ihr aktueller Versorgungsvertrag seit weniger als drei Jahren besteht – ab Vertragsbeginn.

Warnhinweis

Ihre Gas- und Stromrechnungen en sollten auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt werden und müssen Ihnen ausreichend häufig zugesandt werden, damit Sie Ihren Energieverbrauch steuern können.

Die Rechnungen müssen klar sein und nützliche Informationen enthalten. Sie sollten es Ihnen ermöglichen,

so dass Sie den Versorger wechseln können, wenn sie dies wünschen.

Effiziente Energienutzung

Sie haben das Recht auf angemessene Information darüber, wie viel Energie Sie verbrauchen und wie Sie Energie effizienter nutzen können.

Ihre Energiekostenabrechnungen, Verträge, Transaktionen und Belege sollten, sofern die Behörden Ihres Landes nichts Gegenteiliges festlegen, folgende klare Angaben enthalten:

  • aktuell geltende Preise und verbrauchte Energiemenge
  • Vergleich mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres
  • Ansprechpartner für Fragen zum Energiesparen, z. B. Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnliche Einrichtungen, Internetadressen, ggf. Vergleichsmöglichkeiten mit ähnlichen Kundenprofilen

EU-Energieetikett

Bei der Anschaffung eines neuen Haushaltsgeräts – z. B. Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherd, Fernsehgerät, Lampe oder Klimaanlage – sollten Sie über den Energieverbrauch dieser Geräte informiert werden. Die Geschäfte müssen das EU-Energieetikett en und das Produktdatenblatt mit ausführlichen Informationen zu den Eigenschaften des Produkts vorlegen.

Energieeffizienzausweis

Bei der Suche nach einem Miet- oder Kaufobjekt haben Sie das Recht, über die Energieeffizienz der Immobilie informiert zu werden. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Sie einen Energieausweis mit Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie erhalten. Dieser Ausweis sollte auch Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Objekts enthalten.

Erneuerbare Energiequellen

Entweder der Gerätehersteller oder die Behörden Ihres Landes sollten Sie über Vorteile, Kosten und Energieeffizienz von Geräten und Systemen zur Nutzung von Wärme, Kälte und Strom aus erneuerbaren Energiequellen informieren.

Ihr Stromversorger muss Sie über die von ihm gewählte Kombination von Energiequellen (erneuerbare Energien, Kernenergie usw.) und über deren Umweltauswirkungen informieren. Diese Informationen müssen in einer einfachen und vergleichbaren Form mitgeteilt werden.

Falls Sie den Einbau oder den Austausch eines Systems zur Erzeugung von Strom oder von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien in Erwägung ziehen, sollten Sie vom Anlagenhersteller oder von der benannten Behörde Ihres Landes Informationen über Kosten und Nutzen sowie die Energieeffizienz einer solchen Anlage erhalten.

EU-Recht

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 13/05/2024
Seite weiterempfehlen