Aufenthaltsrechte von EU-Bürger*innen im Vereinigten Königreich und von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs in der EU

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die in der EU leben möchten

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs benötigen für einen Aufenthalt in einem EU-Land von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Dies gilt nur für Freizeitbesuche. Für eine Erwerbstätigkeit ist dagegen in den meisten Fällen eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Wenn Sie nach Ablauf von 90 Tagen länger bleiben und arbeiten oder studieren möchten, müssen Sie ein Visum beantragen.

In den meisten EU-Ländern gibt es mehrere Arten von Visa, für die jeweils unterschiedliche Bedingungen und Verfahren gelten. In einigen Ländern ist es notwendig, von einem Arbeitgeber unterstützt zu werden, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, während in anderen Ländern ein befristetes Visum für die Arbeitssuche erteilt werden kann. In einigen EU-Ländern gibt es ein Punktesystem für qualifizierte Migrant*innen.

Weitere Informationen zu den für Sie geltenden Bedingungen finden Sie auf der Website der zuständigen nationalen Behörden.

EU-Bürger*innen, die im Vereinigten Königreich leben möchten

EU-Bürger*innen benötigen ein Visum, um im Vereinigten Königreich leben, arbeiten oder studieren zu können. Die dafür geltenden Bedingungen und Verfahren unterscheiden sich je nach Art des Visums. Weitere Informationen zu den für Sie geltenden Bedingungen finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörden des Vereinigten Königreichs.

Damit Sie für bis zu sechs Monate zu Tourismus-, Geschäfts- oder kurzzeitigen Studienzwecken in das Vereinigte Königreich einreisen können, müssen Sie eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) beantragen. Diese ist höchstens zwei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses (je nachdem, was zuerst eintritt) gültig und kann in diesem Zeitraum mehrmals für die Einreise in das Vereinigte Königreich verwendet werden.

Sie müssen keine eTA beantragen, wenn Sie aus Irland kommen, bereits eine Aufenthalts-, Arbeits- oder Studienerlaubnis bzw. ein Aufenthaltsvisum für das Vereinigte Königreich haben oder sich an einem Flughafen im Vereinigten Königreich auf der Durchreise befinden (es sei denn, Sie müssen Grenzkontrollen passieren – Sie können sich bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob dies der Fall ist).


Weitere Einzelheiten und Bedingungen finden Sie auf der eTA-Seite der Website der britischen Einwanderungsbehörden.

Aufenthaltsrechte im Rahmen des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Brexit-Abkommen)

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die bis Januar 2021 in einem EU-Land gelebt hatten, konnten dank des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich möglicherweise dort bleiben. Dasselbe galt für EU-Bürger*innen, die im Vereinigten Königreich gelebt hatten. Seit dem 1. Januar 2021 fallen EU-Bürger*innen, die in das Vereinigte Königreich ziehen, nicht mehr unter das Abkommen, es sei denn, sie sind Familienangehörige einer Person, die unter das Abkommen fällt.

Mehr zu Aufenthaltsrechten nach dem Brexit

Informationen zum Verfahren für EU-Bürger*innen zur Beantragung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich (EU Settlement Scheme)

Siehe auch:

Reisedokumente für EU-Bürger*innen und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich

Reisedokumente für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Land

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Zuletzt überprüft: 02/04/2025
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