Schutz von Datenbanken

Ihre Rechte

Wenn Sie eine Datenbank eingerichtet haben, die elektronisch oder auf andere Weise zugänglich ist, können Sie Folgendes schützen:

Wenn Ihre Datenbank die Voraussetzungen für einen Schutz sowohl durch das Urheberrecht als auch durch Sui-generis-Schutzrechte erfüllt, so können Sie beide Arten von Schutz beantragen.

Urheberrechtlicher Schutz Ihrer Datenbank

Wenn Ihre Datenbank eine eigene geistige Schöpfung ist, können sie diese durch das Urheberrecht schützen lassen, das Ihnen ausschließliche Rechte in Bezug auf die Vervielfältigung, Anpassung und Verbreitung der Datenbank oder Varianten derselben garantiert. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auf die Struktur Ihrer Datenbank, aber nicht auf deren Inhalt.

Sui-generis-Schutzrechte

Wenn Ihre Datenbank keine eigene geistige Schöpfung ist, können sie deren Inhalt dennoch schützen lassen, und zwar durch ein Sui-generis-Schutzrecht .

Voraussetzung für den Sui-generis-Datenbankschutz ist, dass Sie oder der Urheber der Datenbank EU-Bürger oder in der EU ansässig sind. Um in den Genuss des Sui-generis-Schutzes zu kommen, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine erhebliche (finanzielle, materielle oder personelle) Investition in die Erlangung, Überprüfung oder Präsentation des Datenbankinhalts getätigt haben.

Der Sui-generis-Datenbankschutz erstreckt sich auf den Inhalt Ihrer Datenbank. Sie oder der Urheber der Datenbank können verhindern, dass Dritte den Inhalt der Datenbank vollständig oder zu einem erheblichen Teil extrahieren und/oder wiederverwenden. Wenn Sie eine Datenbank einrichten und diese die Voraussetzungen für den Sui-generis-Schutz erfüllt, wird Ihnen der Schutz automatisch für die Dauer von 15 Jahren zugesprochen, und zwar beginnend entweder mit der Einrichtung der Datenbank oder dem Zeitpunkt, an dem sie erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Fallbeispiel

Karoline und Frederik betreiben eine Anwaltskanzlei in Dänemark. Sie wollen eine elektronische Datenbank für die Sammlung von Unterlagen zur Rechtsprechung einrichten. Dazu müssen sie verschiedene externe Quellen konsultieren, um Daten zu erheben. Diese Aufgabe nimmt mehrere Monate in Anspruch. Nach der Fertigstellung der Datenbank können Karoline und Frederik diese vermarkten und ein Sui-generis-Schutzrecht dafür beanspruchen, d. h. sie können Dritte 15 Jahre lang daran hindern, wesentliche Teile des Inhalts ihrer Datenbank zu extrahieren und/oder weiterzuverwenden. Die Extraktion und Weiterverwendung von lediglich einer Fallrechtsakte oder unwesentlicher Teile der enthaltenen Rechtsprechung ist jedoch möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite zum Datenbankschutz en des Europäischen Helpdesk für Rechte des geistigen Eigentums.

Siehe auch

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Helpdesk für Fragen geistigen Eigentums

Der europäische Helpdesk für geistiges Eigentum unterstützt grenzüberschreitende KMU und Forschungstätigkeiten bei der Verwaltung, Verbreitung und Valorisierung von Technologien und anderen Rechten des geistigen Eigentums sowie von Aktiva des geistigen Eigentums auf EU-Ebene.

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Zuletzt überprüft: 09/01/2024
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