Unternehmensentwicklung

Der EU-Binnenmarkt bietet vielfältige Lösungen für die Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens über Ländergrenzen hinweg. Unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen gründen, eine Genossenschaft gründen, Investitionen tätigen, eine Fusion planen oder Ihr Unternehmen verlegen – in diesem Abschnitt finden Sie die zentralen Vorschriften und Instrumente, die Ihnen helfen sollen, in mehreren EU-Ländern tätig zu werden. Außerdem finden Sie Leitlinien für die Datenverwaltung, für mehr Nachhaltigkeit und die Anwendung sektorspezifischer Vorschriften in Bereichen wie Tourismus und Biotechnologie.

  • Wenn Sie beabsichtigen, grenzübergreifend zu expandieren, ist die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) vielleicht eine Option. Es handelt sich um eine im EU-Recht geregelte Form der Aktiengesellschaft, die Ihnen mehrere Vorteile bietet.
  • Wenn Sie erwägen, Ihre Genossenschaft über EU-Grenzen hinweg auszuweiten, dann ist die Gründung einer Europäischen Genossenschaft (SCE)vielleicht etwas für Sie. Mit dieser Rechtsform kann Ihre Genossenschaft problemlos in mehreren EU-Ländern tätig werden, da sie Mitglieder aus verschiedenen Ländern aufnehmen und Ressourcen bündeln kann und sich nur an ein einziges Regelwerk auf EU-Ebene halten muss.
  • Um Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln oder eine neue Geschäftsmöglichkeit zu finden, können Sie verschiedene Arten grenzüberschreitender Tätigkeiten in Betracht ziehen. Erfahren Sie mehr über die Fusion oder Übernahme bestehender Unternehmen, die Spaltung Ihres Unternehmens in zwei oder mehr Unternehmen oder die Verlegung des eingetragenen Geschäftssitzes in ein anderes EU-Land im Rahmen eines Umwandlungsverfahrens.
  • Wenn Ihr Unternehmen nachhaltig wachsen soll, können Sie die Umweltleistung Ihres Unternehmens über das System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der EU (EMAS) kontrollieren und verbessern. Vorteile einer EMAS-Registrierung.
  • Für eine Geschäftstätigkeit in einem anderen EU-Land sollten Sie Ihre Rechte und mögliche Einschränkungen im Zusammenhang mit der Nutzung, Speicherung und Übermittlung nicht personenbezogener Daten kennen. Informieren Sie sich — und vermeiden Sie potenzielle rechtliche Probleme!
  • Wenn Sie in einem anderen EU-Land investieren wollen, können Sie sich auf die EU-Investitionsschutzvorschriften berufen. Erfahren Sie, welche Arten von grenzübergreifenden Investitionen hierunter fallen – und welche Vorschriften zum Tragen kommen.
  • Für die Gründung und Leitung eines Unternehmens müssen Sie sich mit den damit verbundenen Anmelde-, Genehmigungs- und Lizenzanforderungen vertraut machen. Diese können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Mehr Informationen und wo Sie sich beraten lassen können.
  • Wenn Sie ein Unternehmen in der Tourismusbranche betreiben, sollten Sie die wichtigsten Trends und Merkmale der europäischen Märkte kennen, um Ihre Dienstleistungen und Produkte entsprechend anzupassen. Mehr zu den EU-Vorschriften in der Tourismusbranche, Verbraucherrechten, EU-Förderung und Zugänglichkeit.
  • Wenn Sie ein Unternehmen im Bereich Biotechnologie oder -produktion leiten, müssen Sie sich mit den für Ihr Unternehmen geltenden EU-Vorschriften vertraut machen (z. B. klinische Studien, Marktzulassung, geistiges Eigentum usw.), wissen, welche Art von Forschungsinfrastruktur Ihnen zur Verfügung steht und wie Sie Finanzierung und Unterstützung für Ihr Unternehmen erhalten können. Mehr zur Markteinführung innovativer biotechnologischer Produkte.
Zuletzt überprüft: 08/05/2025
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