Dokumente und Formalitäten
Beglaubigte Kopien und Übersetzungen
Die Behörden können beglaubigte Kopien und/oder beglaubigte Übersetzungen wichtiger Unterlagen verlangen, um die Echtheit Ihrer Dokumente wie z. B. Ihrer Qualifikationsnachweise zu überprüfen.
Warnhinweis
Die Behörden müssen beglaubigte Übersetzungen aus anderen EU-Ländern anerkennen. Sie können nicht von Ihnen verlangen, beglaubigte Übersetzungen Ihres Personalausweises, Reisepasses oder anderer Dokumente beizubringen, die nichts mit Ihren Qualifikationen zu tun haben.
Sprachprüfungen
Ihr neues Wohnsitzland könnte darauf bestehen, dass Sie Kenntnisse in der/den Landessprache(n) nachweisen, insbesondere, wenn dies für die Ausübung Ihres Berufs wichtig ist. Die Anforderungen sollten jedoch nicht über ein zur Ausübung Ihres Berufs objektiv angemessenes Niveau hinausgehen.
Warnhinweis
Solange Sprachkenntnisse nicht Teil Ihrer Qualifikation sind, ist der Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation unabhängig vom Nachweis von Sprachkenntnissen. Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation kann daher aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht verweigert oder verzögert werden.
Was gilt als ausreichender Beleg für Sprachkenntnisse?
Eines der folgenden Dokumente ist ausreichend:
- Qualifikation, die Sie in der/den Sprache(n) Ihres Gastlandes erworben haben
- Hochschulabschluss, den Sie in der/den Sprache(n) Ihres Gastlandes erworben haben
- von einer anerkannten Spracheinrichtung (z. B. Goethe-Institut) ausgestelltes Sprachenzertifikat
- Nachweis vorheriger Berufserfahrung in Ihrem Gastland
Wenn Sie keine dieser Unterlagen vorlegen können, werden Sie gegebenenfalls zu einem Gespräch oder einer Prüfung (mündlich und/oder schriftlich) gebeten.
Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit
Mit der Anerkennung Ihrer Qualifikationen müssen Ihnen die Behörden erlauben, Ihren akademischen Titel und gegebenenfalls eine Abkürzung davon in der Landessprache Ihres Heimatlandes sowie die in Ihrem neuen Land verwendete Berufsbezeichnung zu führen.
Wird Ihr Beruf in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, über einen Verband oder eine Organisation reglementiert (häufig bei Rechtsanwälten oder Ärzten der Fall), müssen Sie diesem bzw. dieser beitreten, bevor Sie die entsprechende Berufsbezeichnung verwenden können.