Wohnsitz abmelden

In einigen EU-Ländern müssen Sie die Behörden informieren, wenn Sie beabsichtigen, das Land dauerhaft (oder für einen längeren Zeitraum) zu verlassen. Sie müssen dies in manchen EU-Ländern möglicherweise persönlich erledigen, in anderen wiederum können Sie sich per Post oder online ins Ausland abmelden.

Im Rahmen dieses Verfahrens kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie Ihre eigenen Dokumente bzw. die Ihrer Angehörigen abgeben. Die Behörden können Ihre Meldung aussetzen oder Sie Sie dauerhaft im Melderegister löschen.

In einigen Ländern werden die zuständigen Ämter (z. B. Finanzamt, Kfz-Zulassungsstelle) von den Behörden über Ihre Abmeldung unterrichtet, während Sie in anderen jede einzelne Stelle selbst kontaktieren müssen.

Weitere Informationen über die Abmeldung Ihres Wohnsitzes in einem EU-Land finden Sie (falls diese erforderlich sein sollte) auf den nachstehenden Websites der nationalen Behörden.

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 03/07/2024
Seite weiterempfehlen