Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern
Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des ReiseverkehrsReisen in der EU mit Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern
Nach den EU-Vorschriften genießen Sie zusammen mit Ihren direkten Angehörigen (Ehepartner aus Nicht-EU-Land, Kinder, unterhaltsberechtigte Eltern oder unterhaltsberechtigte Großeltern) Reisefreiheit in EU-Ländern, deren Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen. Wenn Sie in ein anderes EU-Land umgezogen sind, können ihre Angehörigen sich Ihnen anschließen. Soweit die betreffenden Länder eingetragene Partnerschaften einer Ehe gleichstellen, gelten diese Regeln auch für eingetragene Lebenspartner aus einem Nicht-EU-Land.
Angehörige im weiteren Sinne – wie Geschwister, Cousins, Tanten, Onkel – ohne EU-Staatsbürgerschaft sowie (in Ländern, in denen eingetragene Partnerschaften nicht der Ehe gleichgestellt sind) Ihr eingetragener Partner aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Einreiseerleichterungen haben, wenn sie gemeinsam mit Ihnen reisen oder Sie in einem anderen EU-Land aufsuchen. Die EU-Länder sind nicht verpflichtet, dieses Recht automatisch zu gewähren, aber sie müssen Ihren entsprechenden Antrag zumindest prüfen.
Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, den Ihre Familienangehörigen stets bei sich haben sollten. Je nachdem, aus welchem Land sie stammen, muss bei der Grenzkontrolle zusätzlich auch ein gültiges Einreisevisum vorgelegt werden.
Staatsangehörige bestimmter Länder bg cs da el en es et fi fr hr hu it lt lv mt nl pl pt ro sk sl sv (s. Anhang II) benötigen kein Visum, wenn sie die EU für höchstens drei Monate besuchen möchten. Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.
Wenden Sie sich rechtzeitig im Voraus an das Konsulat oder die Botschaft des Landes, in das Sie reisen, um in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente Ihre Angehörigen aus Nicht-EU-Ländern bei der Grenzkontrolle vorlegen müssen.
Hier erfahren Sie mehr über die Aufenthaltsrechte von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern im Falle eines Umzugs in ein anderes EU-Land.
Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern – benötigen sie ein Visum?
Ihre Angehörigen aus Nicht-EU-Ländern können nachfolgend prüfen, ob sie ein Einreisevisum des Landes benötigen, in das sie reisen:
Besitzen Sie einen Aufenthaltstitel eines EU-Lands?
- Ja – ich verfüge über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern, die von einem anderen EU-Land als dem, dessen Staatsangehörigkeit mein Ehegatte/Partner aus der EU besitzt, ausgestellt wurde.
- Ja – ich verfüge über einen Aufenthaltstitel, der von dem EU-Land ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit mein Ehegatte/Partner besitzt.
- Nein
Sie verfügen nicht über eine von einem EU-Land ausgestellte Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern oder einen von einem EU-Land ausgestellten Aufenthaltstitel.
- Sie benötigen ein Visum
In welchem EU-Land wurde Ihre Aufenthaltskarte ausgestellt?
- In einem Land des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn)
- In einem Land außerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern)
In welchem EU-Land wurde Ihr Aufenthaltsdokument ausgestellt?
- In einem Land des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn)
- In einem Land außerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern)
In welches EU-Land reisen Sie?
- In ein Land des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn)
- In ein Land außerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern)
In welches EU-Land reisen Sie?
- In ein Land des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn)
- In ein Land außerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern)
In welches EU-Land reisen Sie?
- In ein Land des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn)
- In ein Land außerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern)
In welches EU-Land reisen Sie?
- In ein Land des Schengen-Raums (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn)
- In ein Land außerhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern)
Ihre Aufenthaltskarte wurde von einem Schengen-Land ausgestellt, und Sie reisen in ein Land im Schengen-Raum
- Sie benötigen kein Visum, wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen, die von einem anderen EU-Land als dem, dessen Staatsangehörigkeit Ihr Ehegatte/Partner aus der EU besitzt, ausgestellt wurde.
Ihre Aufenthaltskarte wurde von einem Schengen-Land ausgestellt, und Sie reisen in ein Land außerhalb des Schengen-Raums
- Sie benötigen kein Visum, wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen, die von einem anderen EU-Land als dem, dessen Staatsangehörigkeit Ihr Ehegatte/Partner aus der EU besitzt, ausgestellt wurde. Sie müssen entweder mit Ihrem Ehegatten/Partner aus der EU gemeinsam reisen oder diesen in dem Land außerhalb des Schengen-Raums aufsuchen.
Warnhinweis
Wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen und weder Ihren Ehegatten/Partner aus der EU in das Land außerhalb des Schengen-Raums begleiten noch diesen dort aufsuchen, so müssen Sie für die Einreise in dieses Land ein Visum beantragen.
Fallbeispiel
Inhaber einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern benötigen bei Reisen mit einem EU-Bürger kein Visum.
Ying, der chinesischen Ehefrau eines in Finnland lebenden deutschen Staatsangehörigen, wurde in Finnland eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers ausgestellt. Ying und ihr Ehemann möchten ihre Herbstferien in Rumänien verbringen. Da Ying ihren Ehemann begleitet, einen gültigen Reisepass und eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers besitzt, benötigt sie für die Reise nach Rumänien kein Einreisevisum.
Ihre Aufenthaltskarte wurde außerhalb des Schengen-Raums ausgestellt, und Sie reisen in ein Schengen-Land
- Sie benötigen kein Visum, wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen, die von einem anderen EU-Land als dem, dessen Staatsangehörigkeit Ihr Ehegatte/Partner aus der EU besitzt, ausgestellt wurde. Sie müssen entweder mit Ihrem Ehegatten/Partner aus der EU gemeinsam reisen oder diesen in dem Schengen-Land aufsuchen.
Warnhinweis
Wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen und weder Ihren Ehegatten/Partner aus der EU in das Schengen-Land begleiten noch diesen dort aufsuchen, so müssen Sie für die Einreise in dieses Land ein Visum beantragen.
Ausnahme für die Schweiz
Sie benötigen ein Visum, wenn Sie mit einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die von einem Land außerhalb des Schengen-Raums ausgestellt wurde, in die Schweiz reisen – dies gilt, wenn Sie alleine oder zusammen mit Ihrem Ehegatten/Partner aus der EU reisen oder diesen in der Schweiz aufsuchen.
Ihre Aufenthaltskarte wurde außerhalb des Schengen-Raums ausgestellt, und Sie reisen in ein Land außerhalb des Schengen-Raums
- Sie benötigen kein Visum, wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen, die von einem anderen EU-Land als dem, dessen Staatsangehörigkeit Ihr Ehegatte/Partner aus der EU besitzt, ausgestellt wurde. Sie müssen entweder gemeinsam mit Ihrem Ehegatten/Partner aus der EU reisen oder diesen in dem Land außerhalb des Schengen-Raums aufsuchen.
Warnhinweis
Wenn Sie über eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern verfügen und weder Ihren Ehegatten/Partner aus der EU in das Land außerhalb des Schengen-Raums begleiten noch diesen dort aufsuchen, so müssen Sie für die Einreise in dieses Land ein Visum beantragen.
Ihr Aufenthaltsdokument wurde von einem Schengen-Land unionsrechtskonform in einem Standardformat ausgestellt und Sie reisen in ein Schengen-Land. Oder Ihr Aufenthaltsdokument wurde in einem nicht standardisierten Format ausgestellt, das der EU notifiziert und im Internet im Öffentlichen Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente veröffentlicht wurde.
- Sie benötigen kein Visum, wenn Sie ein Aufenthaltsdokument (einen nationalen Aufenthaltstitel) besitzen, das von einem Schengen-Land nach dessen Vorschriften ausgestellt wurde, und in ein Schengen-Land reisen.
Ihr Aufenthaltsdokument wurde von einem Schengen-Land unionsrechtskonform in einem Standardformat ausgestellt und Sie reisen in ein Land außerhalb des Schengen-Raums. Oder Ihr Aufenthaltsdokument wurde in einem nicht standardisierten Format ausgestellt, das der EU notifiziert und im Internet im Öffentlichen Online-Register echter Identitäts- und Reisedokumente veröffentlicht wurde.
- Wenn Sie nach Irland reisen, benötigen Sie ein Visum.
- Sie benötigen kein Visum, wenn Sie in Länder außerhalb des Schengen-Raums reisen, die bestimmte Dokumente einseitig als ihren nationalen Visa gleichwertig anerkennen (Bulgarien, Rumänien und Zypern).
Fallbeispiel
Auch wenn Sie über einen nationalen Aufenthaltstitel verfügen, benötigen Sie für Reisen in ein Nicht-Schengen-Land ein Einreisevisum.
Joyce ist nigerianische Staatsbürgerin und lebt in den Niederlanden mit ihrem niederländischen Ehemann Luuk. Als Familienangehörige eines niederländischen Staatsbürgers hat Joyce eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden erhalten. Joyce möchte Luuk auf seiner nächsten Geschäftsreise nach Dublin begleiten. Da Irland nicht Teil des Schengen-Raums ist, benötigt Joyce ein Einreisevisum, um mit Luuk nach Irland reisen zu können.
Ihr Aufenthaltsdokument wurde außerhalb des Schengen-Raums ausgestellt, und Sie besuchen ein Schengen-Land
- Sie benötigen ein Visum.
Ihr Aufenthaltsdokument wurde außerhalb des Schengen-Raums ausgestellt und Sie reisen in ein Land außerhalb des Schengen-Raums
- Für Reisen nach Irland aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums, das bestimmte Dokumente einseitig als seinen nationalen Visa gleichwertig anerkennt (Bulgarien, Rumänien und Zypern), benötigen Sie ein Visum.
- Für Reisen aus Irland in ein Land außerhalb des Schengen-Raums, das bestimmte Dokumente einseitig als seinen nationalen Visa gleichwertig anerkennt (Bulgarien, Rumänien und Zypern), benötigen Sie ein Visum.
- Für Reisen zwischen den Ländern außerhalb des Schengen-Raums, die bestimmte Dokumente einseitig als ihren nationalen Visa gleichwertig anerkennen (Bulgarien, Rumänien und Zypern), benötigen Sie kein Visum.
Beantragung eines Einreisevisums für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen
Benötigen Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ein Einreisevisum, sollten sie es im Voraus beim Konsulat oder der Botschaft des Landes, das Sie besuchen möchten, beantragen. Wenn sie gemeinsam mit Ihnen reisen oder Sie in einem anderen EU-Land aufsuchen, sollte ihr Antrag rasch und kostenlos bearbeitet werden:
- Die dem Schengen-Raum ohne Binnengrenzen angehörenden Länder erteilen Visa in der Regel innerhalb von 15 Tagen. Ausnahmen hiervon sind in seltenen Fällen möglich; die Behörden sollten ihre abweichende Entscheidung dann begründen.
- Alle anderen Länder (Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern) sollten Visa so rasch wie möglich ausstellen.
Warnhinweis
Auf dem Antrag ist deutlich anzugeben, dass es sich um ein Einreisevisum für den Familienangehörigen eines „mobilen“, d. h. sein Recht auf Freizügigkeit nutzenden Unionsbürgers handelt. Andernfalls könnte ein falsches Visum ausgestellt werden, für das dennoch Gebühren zu entrichten sind.
Visum beantragen – diese Papiere brauchen Sie
Ihre Angehörigen aus Nicht-EU-Ländern müssen dem Antrag folgende Dokumente beifügen:
- einen gültigen Reisepass – zum Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
- ein Dokument, aus dem die verwandtschaftliche Beziehung mit dem/der Unionsbürger/in (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde o. ä.) und, sofern erforderlich, das Abhängigkeitsverhältnis hervorgeht
- einen Nachweis, dass der/die Unionsbürger/in bereits im Gastland lebt (wenn die Angehörigen nachkommen)
- eine Erklärung darüber, dass das Paar zusammen reist (falls der/die Familienangehörige den/die Unionsbürger/in begleitet)
Diese Liste ist vollständig: von Ihren Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern kann nicht verlangt werden, dem Antrag weitere Unterlagen beizufügen!
(Das Visum eines Schengen-Landes ist für alle Schengen-Länder gültig.)
Warnhinweis
Wenn Sie außerhalb der EU leben und Ihre Angehörigen aus Nicht-EU-Ländern Sie begleiten oder in das EU-Land, dessen Staatsbürger/in Sie sind, reisen, gelten nicht notwendigerweise die einschlägigen EU-Regeln, und es können Visagebühren anfallen.
An der Grenze ohne gültiges Einreisevisum
Es ist immer von Vorteil, wenn Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern sich bereits frühzeitig vor Reiseantritt darüber informieren, welche Dokumente sie benötigen.
Falls sie an der Grenze einen gültigen Reisepass, jedoch nicht das erforderliche Einreisevisum vorlegen können, sollten die Grenzbehörden ihnen Gelegenheit geben, auf andere Weise nachzuweisen, dass sie die Familienangehörigen eines „mobilen“ Unionsbürgers sind. Dazu sollten sie ihre Identität und ihre familiären Bindungen zu einem EU-Bürger belegen (z. B. mittels einer Heirats- oder Geburtsurkunde) und nachweisen, dass sie den EU-Bürger begleiten oder im Zielland aufsuchen (indem sie beispielsweise belegen, dass der EU-Bürger bereits in dem Land lebt, in das sie einreisen möchten). Wenn ein solcher Nachweis erfolgt, sollten die Grenzbehörden ihnen gleich an Ort und Stelle ein Einreisevisum ausstellen.
Wenn Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern Probleme beim Erhalt eines Visums
haben, können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden.
Einreiseverbot
In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit“ die Einreise verweigern.
In diesem Fall müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung“ darstellen.
Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.