Fragen und Antworten - Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern
Ich bin Schwedin. Mein Mann stammt aus Peru und braucht für Reisen in ein EU-Land ein Einreisevisum. Wir möchten in die Slowakei reisen. Müssen wir für ein solches Visum zahlen?
NEIN. Ihr Mann muss nicht für das Visum zahlen, da Familienangehörige von EU-Bürgern Anspruch auf kostenlose Einreisevisa haben.
Ich bin Nicht-EU-Staatsangehörige und lebe mit meinem lettischen Ehemann in Rumänien. Welche Dokumente brauche ich für eine Reise nach Portugal?
Ich bin Nicht-EU-Staatsangehörige und lebe mit meinem irischen Ehemann in Irland. Ich habe eine irische Aufenthaltsgenehmigung. Wir möchten dieses Jahr gemeinsam nach Frankreich reisen. Reicht dafür meine irische Aufenthaltskarte?
NEIN. Sie benötigen ein Visum für die Reise nach Frankreich. Ihre Aufenthaltsgenehmigung wurde nach irischem Recht und nicht nach EU-Recht ausgestellt, da Sie mit einem irischen Staatsbürger verheiratet sind und in Irland leben (Sie nehmen also keine Rechte aus EU-Verträgen in Anspruch). Da Sie jedoch mit Ihrem Ehemann nach Frankreich reisen, sollte Ihr Visum schnell und kostenlos ausgestellt werden.
Ich bin Nicht-EU-Staatsangehörige und lebe mit meinem griechischen Ehemann in Italien. Ich wurde vor Kurzem befördert, und zu meinen neuen Aufgaben zählen auch Geschäftsreisen nach Bulgarien und Irland. Kann ich für Reisen in andere EU-Länder meine italienische Aufenthaltskarte verwenden?
JA. Mit einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern können Sie in alle EU-Länder reisen. Sie benötigen dafür nur Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltskarte. Ein Visum ist nicht nötig, auch dann nicht, wenn sie alleine reisen.