Fragen und Antworten - Reisedokumente für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern

NEIN. Ihr Mann muss nicht für das Visum zahlen, da Familienangehörige von EU-Bürgern Anspruch auf kostenlose Einreisevisa haben.

Wenn Sie eine in Rumänien ausgestellte Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern haben und nach Portugal reisen, benötigen Sie dafür nur Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltskarte. Ein Visum ist nicht nötig, auch dann nicht, wenn sie alleine reisen.

NEIN. Sie benötigen ein Visum für die Reise nach Frankreich. Ihre Aufenthaltsgenehmigung wurde nach irischem Recht und nicht nach EU-Recht ausgestellt, da Sie mit einem irischen Staatsbürger verheiratet sind und in Irland leben (Sie nehmen also keine Rechte aus EU-Verträgen in Anspruch). Da Sie jedoch mit Ihrem Ehemann nach Frankreich reisen, sollte Ihr Visum schnell und kostenlos ausgestellt werden.

JA. Mit einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern können Sie in alle EU-Länder reisen. Sie benötigen dafür nur Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltskarte. Ein Visum ist nicht nötig, auch dann nicht, wenn sie alleine reisen.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 07/01/2025
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