Einwegkunststoffprodukte

Falls Sie Artikel aus Einwegkunststoff herstellen oder liefern, müssen Sie sich über die EU-Vorschriften im Klaren sein, mit denen die Folgen bestimmter Kunststoffprodukte für die Umwelt verringert werden sollen.

Verbotene Produkte

Produkte werden dann verboten, wenn es sich um Einwegkunststoffartikel handelt, bei denen von leicht verfügbaren und kostengünstigen nachhaltigen Alternativen auszugehen ist.

Verbotene Kunststoffartikel in der EU (seit 2021):

  • Wattestäbchen*
  • Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen)
  • Teller
  • Trinkhalme*
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol
  • Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol
  • sämtliche Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff

Warnhinweis

* Wattestäbchen und Trinkhalme aus Kunststoff sind im medizinischen Bereich zulässig.

Kennzeichnung

Für bestimmte Produkte werden eindeutige und genormte Kennzeichnungen verlangt, mit denen Verbrauchende über Folgendes informiert werden:

  • die Möglichkeiten einer sachgemäßen Entsorgung
  • das Vorhandensein von Kunststoffen im Produkt
  • die negativen Auswirkungen der Vermüllung auf die Umwelt

Folgende Produkte müssen gekennzeichnet werden:

  • Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tamponapplikatoren
  • Feuchttücher
  • Tabakprodukte mit Filtern
  • Getränkebecher

Die EU stellt Ihnen die harmonisierten Kennzeichnungsvorschriften und vektorisierte Piktogramme zum Download en bereit. Sie müssen sicherstellen, dass die Kennzeichnung in der richtigen Größe, Farbe und Platzierung gemäß den EU-Vorschriften en direkt auf das Produkt oder die Verpackung aufgedruckt wird.

Gestaltungsanforderungen

Getränkebehälter bis zu 3 Litern müssen Verschlüsse oder Deckel aufweisen, die während der vorgesehenen Verwendung am Produkt befestigt bleiben.

Zusätzlich dazu können die EU-Länder verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Einweg-Kunststoffflaschen auf ihrem heimischen Markt einen Recyclinganteil von durchschnittlich 25 % (nur PET-Flaschen) bis 2025 und von 30 % (alle Flaschen) bis 2030 aufweisen.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Die erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass Ihr Unternehmen den Abfall bewirtschaften und beseitigen muss, der durch Ihre Erzeugnisse verursacht wird. Dazu gehört die Übernahme von Kosten für die Müllabfuhr, das Recycling und Sensibilisierungskampagnen zur Verringerung von Plastikmüll.

Für welche Produkte gilt das?

Die Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung gelten für Unternehmen, die folgende Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen:

  • Lebensmittelverpackungen
  • Schachteln und Folienverpackungen
  • Getränkebehälter
  • Getränkebecher
  • leichte Kunststofftragetaschen
  • Feuchttücher
  • Ballons
  • Tabakprodukte mit Filtern

Sie können Ihren Verpflichtungen in Bezug auf die erweiterte Herstellerverantwortung nachkommen, indem Sie einem entsprechenden nationalen System beitreten. Die Kosten und spezifischen Anforderungen der Systeme können je nach EU-Land unterschiedlich ausfallen.

Sensibilisierung Verbrauchender und Abfallvermeidungsziele

Alle EU-Länder sind verpflichtet, Verbrauchende zu informieren und Anreize für verantwortungsbewusstes Verbraucherverhalten zu schaffen, den Konsum von Einweg-Lebensmittelbehältern und -bechern einzuschränken und die Ziele für die getrennte Sammlung von Flaschen bis zu 3 Litern zu erreichen. Wie das geschehen soll, entscheiden die Länder selbst, aber die nationalen Vorschriften sehen häufig bestimmte Verpflichtungen für die Unternehmen vor.

Das könnte bedeuten, dass Sie Ihren Verbraucherinnen und Verbrauchern nachhaltige Alternativen zu Einwegkunststoffprodukten anbieten oder sie über die Auswirkungen einer unsachgemäßen Abfallentsorgung informieren müssen.

Siehe auch:

Übersicht en mit Links zum EU-Recht und zum EU-Sekundärrecht zu Einwegkunststoffprodukten.

Weiter unten finden Sie länderspezifische Informationen.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 16/04/2025
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