Ihr Unternehmen online bewerben
Durch Online-Werbung und generell Werbemitteilungen (kommerzielle Kommunikation) können Sie Ihre Zielgruppe direkt erreichen. Das erleichtert Ihnen den Markteintritt und den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Unternehmens.
Zu den Online-Werbemitteln gehören z. B. Webbanner, E-Mail-Marketing, Ihre Präsenz in sozialen Netzwerken, bezahlte Suchen, SEO (Suchmaschinenoptimierung) und Blogs. Wenn Sie Ihr Unternehmen online durch Werbekampagnen oder andere Hilfsmittel bewerben möchten, müssen Sie das mit einem Werbehinweis eindeutig kenntlich machen.
Transparente Informationen über Werbemittel bereitstellen
Wenn Sie online Werbemitteilungen anzeigen (Sonderangebote, Rabatte, Prämien, Wettbewerbe oder Spiele zu Werbezwecken), müssen Sie eindeutig darauf hinweisen,
- welche Werbemitteilungen zur (direkten oder indirekten) Bewerbung Ihrer Waren, Dienstleistungen oder Ihres Images dienen
- im Auftrag welcher natürlichen oder juristischen Person die Werbung erfolgt
- welches Angebot Sie bewerben: Rabatte, Prämien, Wettbewerbe, Spiele
- welche Teilnahmebedingungen gelten: wer unter welchen Bedingungen an der Werbekampagne teilnehmen darf und welche Einschränkungen gelten
Wenn Sie Ihren Kund(inn)en unaufgefordert Werbung per E-Mail senden, müssen Sie das eindeutig kenntlich machen: Zum Beispiel sollten Sie das Wort „Werbung" in die Betreffzeile Ihrer E-Mail einfügen, damit Ihre Kund(inn)en wissen, was sie erwartet, ohne die E-Mail zu öffnen.
Warnhinweis
Ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kund(inn)en (z. B., indem sie dem Erhalt unaufgeforderter E-Mails durch Anhaken einer entsprechenden Checkbox zugestimmt haben) dürfen Sie Ihren Kund(inn)en keine Direktmarketing-E-Mails senden – außer, es liegt bereits eine bestehende Geschäftsbeziehung vor.
Unlautere Geschäftspraktiken vermeiden
Kommerzielle Kommunikation (einschließlich Werbung und Marketing) unterliegt den Vorschriften für unlautere Geschäftspraktiken.
Was genau eine unlautere Geschäftspraxis darstellt, ist in EU-weiten Vorschriften festgelegt. Dadurch werden faire Wettbewerbsbedingungen für alle gewährleistet. Mehr über unlautere Geschäftspraktiken erfahren
ConsumerLawReady.eu en ist ein von der EU ins Leben gerufenes Portal, auf dem sich KMU über wichtige Aspekte des EU-Verbraucherschutzrechts informieren können. Auf dem Portal können Sie sich für verschiedene Schulungen anmelden und darüber informieren, wie die gemeinsamen EU-Vorschriften für unlautere Geschäftspraktiken in Ihrem Land angewandt werden und welchen Pflichten Sie in Ihrem Tätigkeitsland nachkommen müssen.
Halten Sie sich an Verbraucherschutzvorschriften
Wenn Sie Ihre Produkte (Waren, Dienstleistungen, digitale Inhalte) Verbraucher(inne)n in einem Mitgliedstaat der EU anbieten, müssen Sie das EU-Verbraucherschutzrecht einhalten.
Verkauft Ihr Unternehmen allerdings an Gewerbetreibende, sind diese Gesetze für Sie nicht anwendbar.
Warnhinweis
Der Ausschluss oder die Einschränkung der Anwendung des Verbraucherschutzrechts durch Zustimmung ist nicht möglich. So ist es z. B. nicht rechtmäßig, in Ihren Vertragsbedingungen festzulegen, dass Sie die Anwendung des Verbraucherschutzrechts beabsichtigen auszuschließen oder einzuschränken.