Zuletzt überprüft: 06/01/2023

Reisedokumente für EU-Bürger

Coronavirus: Vorsichtige Wiederaufnahme des Reiseverkehrs

Als EU-Bürger/-in brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen.

Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raum en keinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). In Schengen-Ländern können nationale Vorschriften gelten, nach denen Sie verpflichtet sind, bestimmte Papiere und Dokumente zu besitzen oder mit sich zu führen, wenn Sie sich im betreffenden Land befinden.

Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.

Warnhinweis

Nach den Schengen-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände – bei Gefahren für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit – berechtigt, erneut vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen.

Hier finden Sie nähere Informationen en und die Liste der Länder, die vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt haben. Achten Sie darauf, dass Sie bei Reisen in diese Länder Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch unter normalen Umständen eventuell eines dieser Papiere vorzeigen müssen.

Folgende Länder gehören zum grenzfreien Schengen-Raum:

Folgende Länder gehören nicht zum Schengen-Raum:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern

Bei Reisen in ein oder aus einem Nicht-Schengen-Land müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Dokumente Sie zur Einreise in das Nicht-Schengen-Land, das Sie besuchen wollen, benötigen.

Fallbeispiel

Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seinen von einer Bank ausgestellten Personalausweis dabei, der in Schweden als Identitätsnachweis anerkannt wird.

Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da in Spanien nur von den schwedischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt werden.

Was gilt in Ihrem Land als gültiger Personalausweis/Pass?

Einreiseverbot

In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „ öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit" die Einreise verweigern.

Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „ tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung" darstellen.

Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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