Fragen und Antworten - Reisedokumente für EU-Bürgerinnen und Bürger

NEIN – Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Die Einreise in ein anderes EU-Land kann Ihnen verwehrt werden, wenn Sie als ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit angesehen werden. Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung“ darstellen. Die Entscheidung, die Gründe sowie Beschwerdemöglichkeiten und -fristen müssen Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden.

Wenn Ihnen die Einreise in ein anderes EU-Land verwehrt wird, sollten Sie die Botschaft bzw. das Konsulat Ihres Herkunftslandes in dem Land kontaktieren, in das Sie einreisen möchten.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 10/06/2025
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