Zuletzt überprüft: 14/03/2023

Wie gehen Sie vor, wenn Sie sich im Ausland niederlassen und Ihren Beruf dort auf Dauer ausüben möchten?

Wenn Sie auf Dauer in ein anderes EU-Land ziehen und dort Ihren reglementierten Beruf ausüben möchten, müssen Sie die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen beantragen.

Warnhinweis

Wenn Sie Arzt, Krankenschwester/Krankenpfleger für allgemeine Pflege, Hebamme, Zahnarzt, Apotheker, Architekt oder Tierarzt sind, werden Ihre Qualifikationen automatisch anerkannt .

Vorzulegende Nachweise

Zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen müssen Sie die folgenden Nachweise vorlegen:

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Nachdem Sie Ihren Antrag mit den nötigen Nachweisen eingereicht haben, müssen die Behörden

Wenn nach Auffassung der Behörden erhebliche Unterschiede zwischen den in Ihrem Heimatland geltenden Anforderungen und den im Gastland geltenden Anforderungen für die Erlangung Ihrer Qualifikationen gibt, können sie von Ihnen verlangen, eine Eignungsprüfung abzulegen oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. In einem solchen Fall wird erst dann endgültig über Ihren Antrag entschieden, wenn Sie die zusätzlichen Bedingungen erfüllt haben.

Warnhinweis

Wenn Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen, damit Ihre Qualifikationen anerkannt werden, sollten Sie zwischen Eignungsprüfungen und einem Anpassungslehrgang wählen können. Bei bestimmten Berufen können die Behörden jedoch ausdrücklich entweder Eignungsprüfungen oder einen Anpassungslehrgang verlangen.

Treffen die Behörden innerhalb von vier Monaten keine Entscheidung, können Sie sich auch an unsere UnterstützungsdiensteAls externen Link öffnen oder eine nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen wenden. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie Ihren Fall auch vor ein nationales Gericht bringen.

Fragen und Antworten

Möchten Sie sich über die Vorschriften in einem bestimmten Land informieren?

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

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