Fragen und Antworten - Wie gehen Sie vor, wenn Sie sich im Ausland niederlassen und Ihren Beruf dort auf Dauer ausüben möchten?

Um herauszufinden, welche Behörde für Ihre Berufsgruppe zuständig ist, können Sie sich an die zuständige nationale Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen wenden.

Zuerst müssen Sie herausfinden, ob der Beruf des „Masseurs" mit dem Beruf, den Sie in Portugal ausüben möchten (Physiotherapeut) identisch ist. Zu diesem Zweck können Sie sich an die portugiesische Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen wenden. Die belgische Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen kann Ihnen helfen zu klären, ob die Qualifikationen, die Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung erworben haben, die Anforderungen Portugals erfüllen.

FALSCH — Sie müssen die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen in dem anderen Land beantragen. Zwar werden Berufsqualifikationen grundsätzlich gegenseitig anerkannt, in der praktischen Umsetzung gibt es jedoch geringfügige Unterschiede (d.h. die Anerkennung erfolgt je nach Beruf mehr oder weniger automatisch). In jedem Fall muss für die Anerkennung in anderen Ländern jedoch ein Antrag gestellt werden.

Die französischen Behörden werden einen Nachweis der Staatsangehörigkeit und möglicherweise weitere Unterlagen fordern, die auch in Frankreich ausgebildete Hebammen vorlegen müssen. Bei begründeten Zweifeln kann auch eine von den rumänischen Behörden ausgestellte Bescheinigung verlangt werden, aus der hervorgeht, dass es sich bei Ihrer Qualifikation um diejenige handelt, die von der maßgeblichen Richtlinie abgedeckt wird. Wenn die Berufsbezeichnung nicht der in der Richtlinie angeführten entspricht, ist auch ein Nachweis über die Änderung der Bezeichnung beizubringen. Zudem ist es möglich, dass Sie mindestens ein Jahr – unter bestimmten Umständen sogar zwei Jahre – Berufserfahrung nachweisen müssen.

NEIN — Die zuständige spanische Behörde sollte Ihnen den Eingang Ihres Antrags binnen eines Monats bestätigen und Sie gleichzeitig darüber informieren, welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Die Behörde sollte dann nach spätestens vier Monaten eine begründete Entscheidung über Ihren Antrag fällen. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Sie sich an die Unterstützungsdienste der EU wenden.

Hauptinformationen zu diesem Thema

Möchten Sie sich über die Vorschriften in einem bestimmten Land informieren?

Kontakt zu nationalen Verwaltungen
Zuletzt überprüft: 27/11/2023
Seite weiterempfehlen