Eine Unternehmenswebsite einrichten

Domainnamen

Ein Domainname ist eine Umleitung von einer IP-Adresse (z. B. 136.173.60.59 oder 91.194.202.11). Die besten Domainnamen sind eine Art digitaler Eingang in Ihr Geschäft und lassen sich leicht merken – im EU-Kontext z. B. europarl.europa.eu. Domainnamen sollten benutzerfreundlich und einfach sein.

Sobald Sie den für Sie passenden Domainnamen ausgewählt haben, müssen Sie in einem nächsten Schritt den Domainnamen registrieren lassen, damit er ausschließlich Ihrer Website vorbehalten bleibt.

Kontaktdaten und andere wichtige Informationen auf Ihrer Website angeben

Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet, folgende Informationen auf Ihrer Website anzugeben:

  • Ihre Identität, z. B. Ihr Handelsname
  • Ihre Geschäftsanschrift, physische Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer; falls abweichend, die Anschrift Ihrer Niederlassung
  • Ihren Rechtsstatus, Ihre Rechtsform, und – falls Sie in einem Handelsregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register eingetragen sind – den Namen des öffentlichen Registers für Ihre Tätigkeit und Ihre Registriernummer (zuzüglich Ihrer Berufsbezeichnung und des Mitgliedstaats, in dem die Bezeichnung gewährt wurde, sofern es sich um einen reglementierten Beruf handelt)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn die im Rahmen Ihrer Tätigkeit bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig sind
  • Angaben zu einer Aufsichtsbehörde, sofern Ihre Tätigkeit einer beruflichen Zulassung bedarf
  • Link von Ihrer Website zur Online-Streitbeilegungsplattform. Mit diesem Dienst der Europäischen Kommission sollen Streitigkeiten mit Verbrauchern auf einfachem Wege beigelegt werden.
  • allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufsbedingungen und sonstige für den Verkaufsvorgang relevante Informationen, die Sie dem Kunden während des Bestellvorgangs bereitstellen müssen
  • Datenschutzpolitik, Cookie-Politik und andere Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten

Wenn Sie bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen müssen, müssen Sie auch die Vorgaben der Länder einhalten, in denen Sie Dienstleistungen erbringen; weitere Auskunft kann Ihnen die jeweilige nationale Kontaktstelle en erteilen. In diesem Fall sollten Sie zudem Angaben zu Ihrer Versicherung oder zu den geltenden finanziellen Garantien machen und auf die für Ihren Beruf geltenden Vorschriften verweisen (und angeben, wie man auf diese zugreifen kann). Wenn Sie Ihre beruflichen Dienstleistungen bereits im Ausland erbringen oder diese im Ausland erbringen möchten, finden Sie in dieser Rubrik weitere Informationen.

Haftungsausschlüsse und sonstige rechtliche Hinweise

Ein Haftungsausschluss ist ein rechtlicher Hinweis, der auf Ihrer Website erscheinen sollte, um Ihre mit der Nutzung der Website zusammenhängende Haftung zu begrenzen. Der Haftungsausschluss dient der allgemeinen Information; er kann Sie zwar nicht vollständig vor rechtlichen Schritten schützen, hilft jedoch in folgenden Bereichen:

  • inhaltliche Richtigkeit Ihrer Website
  • potenzielle Urheberrechtsfragen
  • Übertragung von Computerviren

Fast alles, was Sie auf Ihrer Website veröffentlichen, kann durch einen Haftungsausschluss abgedeckt werden. Der Haftungsausschluss wird üblicherweise auf jeder Seite Ihrer Website angezeigt (z. B. über einen Hyperlink im Footer). Sie können die Besucher auffordern, bei der Nutzung Ihrer Dienste den vollständigen Haftungsausschluss zu lesen.

Die Haftungsausschlüsse liegen in Ihrem Ermessen und können von einem Rechtsexperten überprüft werden; sie können folgende Elemente beinhalten:

  • Copyright-Vermerk (um Ihre Rechte des geistigen Eigentums vor Urheberrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen)
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (um die Besucher Ihrer Website darüber zu informieren, dass Sie die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten)
  • Verwendung von Cookies
  • Ihre Haftung bezüglich der Richtigkeit der auf Ihrer Website bereitgestellten Informationen

Verwendung von Cookies auf Ihrer Website

Cookies sind Daten, die mit dem Besucher Ihrer Website ausgetauscht werden. Sie werden in einer Textdatei auf der Festplatte Ihres Besuchers gespeichert, sobald dieser Ihre Seite aufruft. Es gibt verschiedene Arten von Cookies:

  • Mit Sitzungscookies können Sie die Aktivitäten der Website-Besucher verfolgen und diese beim Surfen auf den einzelnen Seiten Ihrer Website erkennen. Wenn Sie auf Ihrer Website beispielsweise einen Warenkorb bereitstellen, sind ohne Sitzungscookies die Einkaufskörbe Ihrer Besucher beim Öffnen einer neuen Seite stets leer.
  • Persistente, permanente oder gespeicherte Cookies merken sich die Informationen und Einstellungen Ihrer Besucher (z. B. Sprachpräferenzen und dauerhafte Anmeldung) für einen künftigen Besuch Ihrer Website. Sie werden nicht gelöscht, wenn der Browser geschlossen wird. Dauerhafte Cookies werden auch verwendet, um Informationen über die Anzahl der Besucher, die durchschnittliche Verweildauer auf einer Seite und die Leistung Ihrer Website im Allgemeinen bereitzustellen.

Manche Arten von Cookies erfordern die Einwilligung des Besuchers, andere nicht. Dies hängt von ihrem jeweiligen Zweck ab. Überprüfen Sie diese Informationen und weisen Sie die Nutzer erforderlichenfalls darauf hin.

Ungerechtfertigtes Geoblocking vermeiden

Wenn Sie Waren und Dienstleistungen über Ihre Website verkaufen, dürfen Sie nicht allein aufgrund des Standorts oder der Staatsangehörigkeit des Kunden ungünstigere Bedingungen anbieten oder dem Kunden den Zugang zu bestimmten Waren verwehren; dies ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn es bestimmte nationale Rechtsvorschriften erfordern. Diese Praktiken werden als Geoblocking bezeichnet.

Die Regeln für Geoblocking gelten für den Online- und Offline-Verkauf materieller Güter wie Bekleidung, Schuhe oder Accessoires sowie für bestimmte digitale Online-Dienste (Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting). Bei der Einrichtung Ihrer Website müssen Sie bestimmte Vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass Geoblocking vermieden wird:

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Vorschriften Was bedeutet das konkret?
Zugang des Nutzers ermöglichen Sie dürfen den Zugang eines Kunden zu Ihrem Online-Shop oder anderen Online-Diensten nicht nur aufgrund seiner IP-Adresse, seiner Staatsangehörigkeit oder seines geografischen Standorts beschränken. Nur wenn dies nach einzelstaatlichem Recht erforderlich ist, können Sie dem Kunden den Zugang verweigern. Dies müssen Sie in dem Fall allerdings entsprechend begründen.
Formulare so anlegen, dass alle potenziellen Gebiete abgedeckt sind Wenn Sie Formulare für die Rechnungsanschrift oder die Kontaktangaben der Kunden bereitstellen, sollten die Kunden ihre persönlichen Angaben in einem Format eingeben können, das nicht auf ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region beschränkt ist. Das Format der Lieferadresse kann jedoch auf die Länder beschränkt werden, in die Sie Waren versenden.
Nutzer nicht umleiten Bevor Sie Ihre Kunden zu einer anderen standortspezifischen Version Ihres Online-Shops weiterleiten, müssen Sie deren ausdrückliche Zustimmung einholen. Ebenso sollten Sie den Kunden in dem Fall die Möglichkeit geben, auf die ursprüngliche Website zurückzukehren. Sie können die Einwilligung unter den Präferenzen der Kunden speichern lassen. Der Kunde sollte jedoch die Möglichkeit haben, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Preise nicht anpassen Produktangebote, Geschäftsbedingungen oder die Preisgestaltung in Ihrem Online-Shop sollten Sie nicht automatisch aufgrund der geografischen Angaben Ihrer Kunden wie IP-Adresse, Wohnsitz oder Zahlungsmittel anpassen.
Ähnliche Zahlungsmethoden erlauben Wenn Ihr Online-Shop ein bestimmtes Zahlungsmittel wie Debit- oder Kreditkarten desselben Kartenverbands akzeptiert, sollten Sie dieses Zahlungsmittel für alle Kunden zulassen, solange die Karten in der EU/im EWR ausgestellt wurden. Sie können ein Zahlungsmittel nicht automatisch nur deshalb ablehnen, weil es in einem bestimmten Gebiet ausgestellt wurde.

Ihre Website benutzerfreundlich und barrierefrei gestalten

Auf barrierefreien Websites können Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen aus Gebieten mit technologischem Rückstand leichter navigieren. Das World Wide Web Consortium (W3C) hat einen Leitfaden mit wesentlichen Komponenten für den barrierefreien Webzugang en veröffentlicht. Dieser soll Ihnen dabei helfen, eine den Vorschriften über die Barrierefreiheit entsprechende Website aufzubauen. Wenn Sie Ihre Website bereits aufgebaut haben, können Sie anhand dieses Leitfadens herausfinden, wie barrierefrei Ihre Website ist.

Sobald Sie Ihre Website gemäß den W3C-Richtlinien aufgebaut oder aktualisiert und geprüft haben, wie barrierefrei Ihre Website ist, können Sie auf Ihrer Website ein Symbol anzeigen lassen en , das die Barrierefreiheit Ihrer Website bescheinigt.

Dem Europa-Web-Leitfaden en können Sie entnehmen, wie die Europäische Union die Anforderungen an den barrierefreien Webzugang umsetzt.

Die Benutzerfreundlichkeit, auch Usability, sagt aus, wie einfach es ist, auf Ihrer Website zu navigieren, wie Informationen angeordnet sind und angezeigt werden und wie einfach es für die Nutzer ist, zu interagieren. Eine benutzerfreundliche Website erhält in Suchmaschinen ein besseres Ranking und wird häufiger aufgerufen. Auch die Qualität der Besuche und mitunter die „Konvertierungsrate" lassen sich dadurch erhöhen – damit ist z. B. die Zahl der Besucher gemeint, die im Rahmen des Besuchs Ihrer Website ein Produkt kaufen.

Benutzerfreundlichkeit bedeutet vor allem:

  • gute Reaktionsfähigkeit, d. h. Ihre Website funktioniert gut auf Computern, Tablets und Smartphones
  • kurze Gesamtladezeit der Website von höchstens 2 bis 3 Sekunden
  • gut sichtbare Hauptrubriken, die leicht über Menüs mit klarer Struktur gefunden werden können
  • gut sichtbarer Zugang zur Homepage mit Links im Hauptmenü oder im Header
  • gut sichtbare Links mit Stichwörtern, die sich grafisch vom allgemeinen Text abheben, z. B. durch Unterstrich
  • sichtbar platzierte Kontaktangaben
  • eine klare Seitenübersicht, sodass Informationen leichter eingeordnet werden können und das Ranking in Suchmaschinen verbessert wird
  • Breadcrumbs („Brotkrümel"), die den Nutzern anzeigen, in welcher Rubrik und Unterrubrik sie sich befinden, damit sie sich besser orientieren können
  • Anzahl der Klicks von der Homepage, d. h. bestenfalls nicht mehr als 3 Klicks zur tiefsten Ebene der Website
  • Browser-Betriebsfähigkeit, d. h. Ihre Website funktioniert in jedem Browser, in mehreren Betriebssystemen und auf verschiedenen Arten von Geräten.

Es gibt viele Tools, die Ihnen helfen, benutzerunfreundliche Aspekte, z. B. lange Ladezeit der Seiten, Verwendung von Bildern und Programmierfehler, auf Ihrer Website zu korrigieren. Die Europäische Kommission hat ein Testpaket Benutzerfreundlichkeit en erstellt, das Ihnen hilft, Ihre Website zu verbessern.

Siehe auch

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

Zuletzt überprüft: 23/05/2024
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