Elterliche Verantwortung

Als Elternteil sind Sie für die Erziehung und Bildung sowie das Eigentum Ihres Kindes verantwortlich. Außerdem dürfen Sie Ihr Kind rechtlich vertreten.

In allen EU-Ländern übernimmt die Mutter, ebenso wie der mit der Mutter verheiratete Vater, automatisch die elterliche Verantwortung für das Kind. In den meisten Fällen tragen die Eltern diese Verantwortung gemeinsam.

Ob auch ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater diese Rechte und Pflichten hat, hängt von den Regelungen des jeweiligen Landes ab.

Informieren Sie sich über die Regelungen zur elterlichen Verantwortung im betreffenden Land:

Sorgerecht und Besuchsrecht

Sorgerecht und Besuchsrecht sind in jedem EU-Land anders geregelt. Die nationalen Gesetze bestimmen:

  • wer das Sorgerecht hat
  • ob das Sorgerecht alleine oder gemeinsam ausgeübt wird
  • wer über die Erziehung des Kindes entscheidet
  • wer das Eigentum des Kindes verwaltet, und ähnliche Fragen.

Alle EU-Länder erkennen allerdings an, dass Kinder das Recht auf eine persönliche Beziehung und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen haben, selbst wenn diese in unterschiedlichen Ländern leben.

Bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern muss unbedingt festgelegt werden, ob das Kind bei einem oder bei beiden Elternteilen leben soll. In diesem Fall können Sie sich mit Ihrem früheren Partner um eine einvernehmliche Vereinbarung bemühen.

Gerichtliche Klärung von Sorge- und Besuchsrecht

Wenn Sie keine Einigung über das Sorge- oder Umgangsrecht erzielen können, werden Sie die Klärung dieser Fragen vermutlich einem Gericht übertragen.

Wenn mehrere Länder betroffen sind, weil beispielsweise die Eltern nicht im selben Land leben, entscheiden die Gerichte des Landes, in dem das Kind normalerweise lebt, über die elterliche Verantwortung.

Bei ausdrücklichem Einvernehmen mit Ihrem Ex-Partner kann das Gericht, vor dem Ihre Scheidung verhandelt wird, auch damit verknüpfte Sorgerechtsfragen regeln.

Das Gericht entscheidet zum Wohle des Kindes über Ihr Sorgerecht und Besuchsregelungen und bestimmt den Aufenthaltsort des Kindes.

Anerkennung und Durchsetzung

In einem EU-Land ergangene Gerichtsurteile über das elterliche Sorgerecht werden in allen anderen EU-Ländern ohne weiteres Verfahren anerkannt.

Ihre Durchsetzung wird durch ein Standardverfahren erleichtert.

Informieren Sie sich, wie in einem EU-Land ergangene Entscheidungen über das elterliche Sorgerecht in einem anderen EU-Land anerkannt und durchgesetzt Als externen Link öffnen werden können.

Die für Sorgerechtsfragen zuständigen Zentralbehörden können Ihnen in Ihrem konkreten Fall helfen. Suche nach für Ehesachen und elterliche Verantwortung zuständigen Zentralbehörden. Als externen Link öffnen

Warnhinweis

Ausnahme: Dänemark

Die EU-Sorgerechtsregeln – z. B. zur Gerichtsbarkeit, Anerkennung oder Durchsetzung – gelten für Dänemark nicht.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 07/06/2024
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