Aufenthaltsrechte

Alles Wissenswerte über das Leben als Arbeitnehmer/in, Studierende/r, Arbeitssuchende/r oder Rentner/in in einem anderen EU-Land. Insbesondere: Welche Rechte haben Sie in Ihrem Gastland? Welche Verwaltungsformalitäten sind zu erledigen?

Wählen Sie eine Situation:

Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen.

Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden. Die einzige Anforderung besteht darin, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen zu können. Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen Sie voraussichtlich Ihren Wohnsitz anmelden.

In vielen EU-Ländern müssen Sie stets einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. In diesen Ländern kann ein Bußgeld oder eine kurzfristige Haftstrafe verhängt werden, wenn Sie Ihre Ausweispapiere zu Hause lassen – aber Sie dürfen nicht allein deshalb in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden.

Informieren Sie sich, ob Sie in Ihrem Gastland Ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich haben müssen:

Daueraufenthalt

Wenn Sie sich rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht auf einen unbefristete Aufenthaltserlaubnis in diesem Land.

Prüfen Sie, welche Rechte Sie in Ihrer Situation haben:

Ich möchte:

arbeiten

studieren

in Ruhestand gehen

eine Arbeit suchen

zu meiner Familie

etwas anderes

Wenn Sie Staatsangehörige/r eines Nicht-EU-Landes sind und Sie für Arbeit oder Studium in die EU ziehen möchten, finden Sie alle praktischen Informationen auf dem EU-Zuwanderungsportal en es fr pt .

Angehörige mit Unionsbürgerschaft

Einbürgerung

Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung haben, also wie Sie die Staatsbürgerschaft Ihres Gastlandes erwerben, schauen Sie auf unserer Seite zum Thema Einbürgerung nach.

Zuletzt überprüft: 12/06/2024
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