Gründung eines Unternehmens

Vor einer Unternehmensgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über die einschlägigen EU-Vorschriften und -Verfahren sowie die verfügbaren Finanzmittel und Ressourcen zu verschaffen.

Ihre Möglichkeiten

Als Bürgerin oder Bürger der EU können Sie

  • in jedem EU-Land(sowie in Island, Norwegen oder Liechtenstein) Ihr eigenes Unternehmen gründen – auch als Einzelunternehmer;
  • eine Tochtergesellschaft/Niederlassung eines bestehenden in der EU ansässigen und registrierten Unternehmens aufbauen.

Anforderungen

Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land. Die EU bestärkt ihre Mitgliedsstaaten jedoch darin, bestimmte Ziele anzustreben, unter anderem:

  • Unternehmensgründung nach Möglichkeit binnen drei Arbeitstagen
  • Kosten: nicht mehr als 100 Euro
  • Abwicklung aller Verwaltungsschritte über eine einzige Behörde
  • Erledigung aller Eintragungsformalitäten online

Gängige Rechtsformen für Unternehmen in der EU

Je nach Land können Sie möglicherweise zwischen mehreren Rechtsformen wählen. Jede davon unterliegt unterschiedlichen Vorschriften hinsichtlich Haftung, Steuern, Gründungskosten und Eigentum. Ein kurzer Überblick:

  • Einzelunternehmer: Ein Unternehmen, das eine Einzelperson besitzt und betreibt. Sie behalten alle Gewinne, sind jedoch auch persönlich für alle Schulden und rechtlichen Angelegenheiten haftbar. Dies ist die einfachste und kostengünstigste Art, ein Unternehmen zu gründen.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / LLC / Ltd / SARL / Srl usw.) Ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr persönliches Vermögen ist vor den Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens geschützt. Für eine Gründung sind in der Regel ein Mindestkapital und eine formelle Eintragung erforderlich.
  • Partnerschaftsgesellschaft: Ein Unternehmen, das von zwei oder mehr Personen gemeinsam geführt wird, wobei die Partner sowohl die Geschäftsführung als auch die Haftung teilen.
  • Genossenschaft: Ein Unternehmen, das seinen Mitgliedern gehört und von ihnen gemeinsam geführt wird, wobei diese sich die Gewinne teilen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Häufig in Sektoren wie Landwirtschaft, Dienstleistungen, Einzelhandel und Wohnungsbau eingesetzt.
  • Europäische Genossenschaft (SCE): Eine EU-weite Rechtsform für Genossenschaften, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Sie ermöglicht es Genossenschaften, unter einem einheitlichen Rechtsrahmen grenzüberschreitend zu fusionieren, zu arbeiten oder umzuziehen.
  • Europäische Gesellschaft (SE): Eine EU-Rechtsform für große Aktiengesellschaften, die in der gesamten EU tätig sind. Sie vereinfacht grenzüberschreitende Tätigkeiten und ermöglicht eine einheitliche Struktur über mehrere EU-Länder hinweg.
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV): Eine Rechtsform der EU, die es Mitgliedern aus verschiedenen Ländern ermöglicht, bei wirtschaftlichen Aktivitäten zusammenzuarbeiten, indem sie Ressourcen oder Kompetenzen teilen, ohne ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Bei den Mitgliedern kann es sich um Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen handeln. Mindestens zwei der Mitglieder müssen jedoch aus verschiedenen EU-Ländern stammen.

Warnhinweis

Die Rechtsformen können in den einzelnen Ländern unterschiedliche Bezeichnungen haben und die Vorschriften, Steuern und Kapitalanforderungen variieren. Überprüfen Sie stets die nationalen Vorschriften, bevor Sie Ihr Unternehmen eintragen lassen.

Eintragung Ihres Unternehmens und Einholung von Genehmigungen

Sobald Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben und bereit sind, Ihre Geschäftstätigkeit aufzunehmen, müssen Sie Ihr Unternehmen in der Regel eintragen lassen und – in einigen Fällen – bestimmte Genehmigungen oder Lizenzen beantragen.

Um Verfahren wie die Eintragung eines neuen Unternehmens und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen zu vereinfachen, wurden in jedem EU-Land zentrale Kontaktstellen, sogenannte einheitliche Ansprechpartner, eingerichtet. Obwohl die einheitlichen Ansprechpartner hauptsächlich auf Dienstleistungsunternehmen ausgerichtet sind, können auch andere bestimmte Vorteile nutzen. Darüber hinaus sind einige einheitliche Ansprechpartner Teil von eGovernment-Portalen, die von allen Unternehmen genutzt werden können.

MwSt-Registrierung und -Pflichten

Die meisten in der EU tätigen Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer (MwSt) registrieren lassen. Je nach Geschäftstätigkeit (insbesondere bei grenzüberschreitenden Verkäufen oder digitalen Dienstleistungen) müssen Sie Ihr Unternehmen möglicherweise registrieren lassen, sobald bzw. bevor Ihr Umsatz einen bestimmten Wert überschreitet.

Nach der Registrierung sind Sie verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben, Steuererklärungen einzureichen und ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen.

Buchführung

Unternehmen jeder Größe in der EU müssen Jahresabschlüsse erstellen und aufbewahren. Je nach Anzahl der von Ihnen beschäftigten Arbeitskräfte, Ihrer Bilanz und Ihrem Jahresumsatz können Sie möglicherweise von vereinfachten oder besonders niederschwelligen Berichtspflichten profitieren.

Einstellung von Arbeitskräften

Wenn Sie Personal einstellen möchten, müssen Sie die Vorschriften der EU und des betreffenden Landes zu Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung einhalten. In der Regel sind die Arbeitgeber dafür verantwortlich, ihre Angestellten anzumelden, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und arbeitsrechtliche Mindeststandards einzuhalten.

Finanzierung und sonstige Unterstützung

Zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen in der EU gibt es mehrere Projekte:

  • Startup Europe fördert die Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Start-ups im High-Tech-Bereich, Scale-ups, Investoren, Accelerators, Unternehmensnetzwerken, Hochschulen und Medien.
  • Startup Europe Partnership ist eine integrierte europaweite offene Innovationsplattform, die das Wachstum der besten Scale-ups in der EU unterstützt.
  • Das InvestEU-Portal bringt Investoren und Projektträger in einer einzigen EU-weiten Datenbank mit Investitionsmöglichkeiten zusammen.
  • Der Accelerator des Europäischen Innovationsrats (EIC) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeit mit Finanzhilfen und Investitionen.
  • Erasmus für junge Unternehmer ist ein grenzübergreifendes Austauschprogramm für unternehmerische Nachwuchskräfte, das ihnen die Möglichkeit bietet, in einem anderen EU-Land von erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern zu lernen.

Erfahren Sie mehr über EU-Förderprogramme und den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Siehe auch:

Nachstehend finden Sie nationale Vorschriften zur Unternehmensgründung.

Siehe auch

Für Unternehmen und Unternehmer
Für Verbraucher und Arbeitnehmer

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Zuletzt überprüft: 30/10/2025
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