Vermarktung von geistigem Eigentum

Als Inhaber geistigen Eigentums können Sie einer anderen juristischen Person Nutzungsrechte (Lizenzierung) oder sämtliche Rechte übertragen, um Einnahmen daraus zu erzielen.

Wichtig vor dem Abschluss eines Lizenzvertrags oder einer Übertragungsvereinbarung

Gegebenenfalls sind bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln, etwa:

  • das betreffende geistige Eigentum (z. B. eine technologische Neuerung, für die Sie bisher kein Patent angemeldet haben) oder andere Geschäftsgeheimnisse
  • der Lizenvertrag oder die Übertragungsvereinbarung, insbesondere deren finanzielle Aspekte

Zu diesem Zweck sollten Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem potenziellen Lizenznehmer oder Übertragungsempfänger schließen.

Um den Wert Ihres geistigen Eigentums zu ermitteln, können Sie es einer Due-Diligence-Prüfung unterziehen, d. h. einer sorgfältigen Prüfung aller Aspekte Ihres Eigentums.

Lizenzierung

Mit einer Lizenz können Sie als Rechteinhaber einer anderen Rechtsperson (Lizenznehmer) die Nutzung Ihres geistigen Eigentums erlauben. Eine „exklusive" (ausschließliche) Lizenz verleiht einem einzigen Lizenznehmer ausschließliche Nutzungsrechte. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Lizenzen zu vergeben und sich dabei gegebenenfalls auf bestimmte Branchen oder geografische Gebiete (z. B. Franchising) zu beschränken.

Im Gegenzug erhalten Sie (als Lizenzgeber) Lizenzgebühren, meistens in Form einer Lizenzrate (bestimmter Prozentsatz des Umsatzes). Sie können die Nutzung Ihres geistigen Eigentums räumlich, sachlich oder anderweitig beschränken.

Als Lizenzgeber sollten Sie Folgendes beachten:

  • Das Eigentumsrecht verbleibt bei Ihnen – übertragen Sie nur das Nutzungsrecht!
  • Sorgen Sie selbst für die Aufrechterhaltung und gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer geistigen Eigentumsrechte.

Obwohl Lizenzverträge in der Regel von Rechtsanwälten und Fachleuten aufgesetzt werden, sind bereits im Vorfeld wichtige Fragen zu klären und in die Vereinbarung aufzunehmen.

Aufsetzen eines Lizenzvertrags

Grundlegende Hinweise:

  • Setzen Sie den Vertrag schriftlich auf.
  • Klären Sie zunächst, welche Rechte betroffen sind.
  • Legen Sie die Vertragsdauer (Anfangs- und Enddatum) fest.
  • Vereinbaren Sie eine Lizenzgebühr (z. B. Pauschalbetrag oder Lizenzrate) und nehmen Sie diese in die Vereinbarung auf.
  • Halten Sie fest, ob es sich um eine einfache oder ausschließliche (exklusive) Lizenz handelt.
  • Legen Sie fest, unter welchen Bedingungen der Lizenznehmer Ihre Eigentumsrechte nutzen darf.
  • Klären Sie, wo der Lizenznehmer Ihre Rechte nutzen darf.

In einigen Ländern müssen Sie Lizenzen registrieren, in der Regel beim nationalen Amt für geistiges Eigentum en .

Weitere Informationen erhalten Sie im Factsheet zu Lizenzen en des Europäischen IPR-Helpdesks en .

Übertragung sämtlicher Rechte: Patente, Marken und andere Eigentumsrechte verkaufen

Sie können die Inhaberschaft an Ihren Rechten des geistigen Eigentums (z. B. Patent, Marke, Urheberrechte) übertragen. Damit verlieren Sie sämtliche Rechte an Ihrem geistigen Eigentum.

Mit der Übertragung Ihrer Rechte haben Sie keinerlei Verpflichtung mehr für das betreffende Eigentum (z. B. Zahlung von Verlängerungsgebühren), können das Produkt oder die Dienstleistung allerdings auch nicht mehr als Einnahmequelle nutzen.

Erfindungen oder Marken können Sie nicht mehr verwenden, solange sie geschützt sind, und Ihnen die Nutzung in der Übertragungsvereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt wird.

Aufsetzen einer Übertragungsvereinbarung

  • Setzen Sie eine schriftliche Vereinbarung auf, die Sie und der Übertragungsempfänger unterzeichnen.
  • Geben Sie deutlich an, um welches Eigentumsrecht es sich handelt (gegebenenfalls die Eintragungsnummer).
  • Nennen Sie in der Vereinbarung die finanzielle Gegenleistung für die Übertragung Ihrer Rechte.
  • Halten Sie in der Vereinbarung etwaige Garantien fest.
  • Geben Sie an, nach welchem Recht der Vertrag auszulegen ist (zum Beispiel Gesetzgebung Ihres EU-Landes) und welchen Gerichtsstand Sie für die Beilegung von Streitigkeiten wählen (Schiedspanel oder Gericht).
  • Melden Sie die Übertragung der Eigentumsrechte beim zuständigen Amt für geistiges Eigentum, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Siehe auch

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Zuletzt überprüft: 02/01/2024
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