Vertragsinformationen

Was Sie vor dem Kauf wissen sollten

Wo immer Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung in der EU kaufen – der Händler muss Sie vor dem Kauf umfassend und unmissverständlich über das Produkt oder die Dienstleistung aufklären.

Zu den Vertragsinformationen gehören:

  • die wesentlichen Eigenschaften des Produkts
  • der Gesamtpreis einschließlich Steuern und Gebühren
  • (gegebenenfalls) Lieferkosten und sonstige Zusatzkosten
  • Modalitäten für Zahlung, Lieferung und Leistung
  • der Händlername, seine Anschrift und Telefonnummer
  • (gegebenenfalls) die Laufzeit des Vertrags

Einige dieser Informationen brauchen nicht ausdrücklich angegeben zu werden, wenn sie aus dem Zusammenhang ersichtlich sind – beispielsweise die Merkmale eines Produkts, das auf einem Regal im Geschäft ausgestellt ist.

Bevor Sie online, am Telefon, aus einem Versandhandelskatalog oder an der Haustür etwas kaufen, müssen Sie außerdem folgende detailliertere Informationen erhalten:

  • E-Mail-Adresse des Händlers
  • etwaige Lieferbeschränkungen in bestimmten Ländern
  • Recht auf Widerruf Ihrer Bestellung innerhalb von 14 Tagen
  • Kundendienst
  • Streitbeilegungsmechanismen
  • Handelsregisternummer des Händlers
  • Berufsbezeichnung und (gegebenenfalls) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Händlers
  • (gegebenenfalls) Berufsverband, dem der Händler angehört

Vergessen Sie nicht, dass Sie bei solchen Einkäufen keine Lieferkosten oder sonstige Gebühren zahlen müssen, über die Sie nicht im Voraus informiert wurden .

Verträge müssen einfach und verständlich formuliert sein und dürfen keine missbräuchlichen Vertragsklauseln enthalten.

Warnhinweis

In einigen EU-Ländern gelten das Recht auf Empfang einer Bestätigung Ihrer Bestellung oder auf Stornierung sowie andere gesetzliche Vorschriften nicht für Käufe an der Haustür im Wert von weniger als 50 Euro.

Kaufbestätigung

Bei Käufen außerhalb eines Geschäfts – online, telefonisch oder aus einem Versandhandelkatalog – müssen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Transaktion erhalten. Diese Bestätigung muss auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Medium (E-Mail oder Nachricht in Ihrem persönlichen Konto auf der Website des Händlers) erfolgen. Voraussetzung ist, dass Sie diese speichern können und der Händler sie nicht einseitig ändern kann.

Digitale Inhalte

Spezielle Informationspflichten gelten, wenn Sie digitale Inhalte online kaufen, z. B. Musik oder Videos aus dem Internet herunterladen oder abspielen. Vor dem Kauf muss man Sie auch darüber informieren, für welche Hardware bzw. Software die Inhalte gedacht sind (Interoperabilität) und welche Funktionen sie aufweisen, einschließlich der Frage, ob für die Nutzung der Inhalte geografische Beschränkungen gelten und ob Privatkopien erlaubt sind.

Telefonischer Kundendienst

Händler, die telefonischen Kundendienst anbieten, müssen dafür sorgen, dass für die Anrufe nur die normale Telefongebühr berechnet wird. Es ist den Händlern untersagt, von Verbrauchern zu verlangen, bei Anfragen oder Beschwerden bezüglich ihres Kaufs oder Vertrags eine Telefonnummer mit Sondergebühren anzurufen.

Einkauf bei Online-Händlern aus Nicht-EU-Ländern

Ihre Rechte als Verbraucher in der EU gelten normalerweise auch für den Einkauf bei Online-Händlern aus Ländern außerhalb der EU, die den europäischen Markt beliefern. Sie können jedoch Schwierigkeiten haben, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber Händlern mit Sitz außerhalb der EU geltend machen wollen.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 02/04/2022
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