Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland

Warnhinweis

Bei einem Notfall können Sie überall in der EU aus dem Festnetz und dem Mobilnetz die kostenfreie Notrufnummer 112 wählen.

Wenn Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts innerhalb der EU einen Arzt aufsuchen oder sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen, sollten Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte Als externen Link öffnen bei sich haben. Sie erleichtert die Formalitäten und die Kostenerstattung im öffentlichen Gesundheitswesen erheblich.

Unterschiedliche Systeme in den verschiedenen EU-Ländern

Die Gesundheitsversorgung unterscheidet sich von einem EU-Land zum anderen. In einigen Ländern müssen Sie die Arzt- oder Krankenhausbehandlung sofort bezahlen, auch wenn Sie das vielleicht in Ihrem Heimatland normalerweise nicht tun.

Informationen über das Gesundheitssystem des besuchten Landes erhalten Sie vor Ort bei einer nationalen Kontaktstelle – oder indem Sie unten auf das Land Ihrer Wahl klicken:

Warnhinweis

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) wird nur von Ärzten und Krankenhäusern anerkannt, die dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen sind – eine Privatbehandlung ist durch die EKVK nicht abgedeckt! Wenn Sie eine Privatbehandlung in Anspruch nehmen, müssen Sie stets den vollen Preis der Behandlung selbst bezahlen. Möglicherweise wird Ihnen der Betrag jedoch teilweise erstattet .

Fallbeispiel

Achten Sie darauf, dass Sie im Rahmen des örtlichen öffentlichen Gesundheitssystems behandelt werden!

Trotz eines gebrochenen Armes reiste Ewa geschäftlich in ein anderes EU-Land. Dort begann ihr Arm zu schmerzen, und sie ging zum Arzt. Als sie wieder zu Hause war, erhielt sie eine Rechnung für die Behandlung. Sie stellte fest, dass ihre Krankenkasse die Kosten im Rahmen des EKVK-Systems nicht übernahm, da der Arzt sie als Privatpatientin behandelt hatte. Ewa erhielt einen Teil des Geldes von ihrer Krankenkasse zurück, aber nicht alles, da die Behandlungskosten im Ausland höher waren, als sie es in ihrem Heimatland gewesen wären.

Weitere Informationen zu Bezahlung und Kostenerstattung bei ungeplanter ärztlicher Behandlung .

Wenn Sie eigens für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen, gilt Ihre EKVK nicht, und es gelten andere Regeln.

Fragen und Antworten

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 20/09/2023
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