Fragen und Antworten - Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland
Kann ich eine vollständige Liste der Gesundheitsversorgung und der medizinischen Behandlungen erhalten, die durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gedeckt sind?
NEIN. Es gibt keine solche Liste. Bis zu Ihrer Rückkehr aus einem anderen EU-Land deckt die EKVK jegliche notwendige und unaufschiebbare medizinische Versorgung oder
Behandlung ab.
Muss ich zusätzlich zur EKVK eine Reiseversicherung abschließen?
NEIN. Sie brauchen bei einer Reise innerhalb der EU keine Reiseversicherung. Die EKVK
deckt jedoch nicht alle mit Reisen verbundenen Risiken ab. Beispiele dafür:
- Bergrettung in Skigebieten
- abhanden gekommenes oder gestohlenes Eigentum
- Rückführung ins Heimatland
Ich bin schwanger. Deckt die EKVK die routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen in einem anderen EU-Land? Auch eine im Ausland geplante Entbindung?
JA. Die EKVK deckt alle ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft en ab, einschließlich einer ungeplanten Entbindung (wenn etwa während einer Auslandsreise
unerwartet die Wehen einsetzen).
Ich leide an einer chronischen Krankheit, wegen der ich regelmäßig zum Arzt muss. Kann ich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für diese medizinische Versorgung verwenden, während ich mich für einen begrenzten Zeitraum im Ausland aufhalte?
Kann es sein, dass ich für nicht geplante ärztliche Behandlungen im Ausland zahlen muss, selbst wenn ich meine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgelegt habe?
MÖGLICHERWEISE. Wenn Patienten in dem Land, in dem sie sich aufhalten, für die medizinische Versorgung
zahlen müssen, gelten für sie dieselben Bedingungen wie für Einheimische. Müssen Sie
die Behandlung bezahlen, können Sie die Rückerstattung entweder vor Ort bei der entsprechenden
nationalen Einrichtung beantragen und erhalten oder sich nach Ihrer Rückkehr an Ihre
Krankenkasse wenden.
Ist die medizinische Versorgung jedoch für die ortsansässige Bevölkerung kostenlos, sollten auch Sie nicht zahlen müssen.
Ist die medizinische Versorgung jedoch für die ortsansässige Bevölkerung kostenlos, sollten auch Sie nicht zahlen müssen.
Während meines Besuchs eines anderen EU-Landes erkrankte ich und wurde zur notärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen. Ich zeigte meine Europäische Krankenversicherungskarte, doch einen Monat später erhielt ich zu Hause eine Rechnung. Für die Einwohner des betreffenden Landes sind die Behandlungen kostenlos – muss ich wirklich zahlen?
NEIN. Das Krankenhaus sollte Sie zu denselben Bedingungen und denselben Kosten behandeln
wie Staatsangehörige des Landes, das Sie besuchten. Die Rechnung sollte von dem Land
beglichen werden, in dem Sie versichert sind. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr eine Rechnung
erhalten und diese bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Erstattung
beantragen.
Zuletzt überprüft: 24/12/2024