Fragen und Antworten - Arzt- oder Krankenhausbesuch im Ausland

NEIN. Es gibt keine solche Liste. Bis zu Ihrer Rückkehr aus einem anderen EU-Land deckt die EKVK jegliche notwendige und unaufschiebbare medizinische Versorgung oder Behandlung ab.
NEIN. Sie brauchen bei einer Reise innerhalb der EU keine Reiseversicherung. Die EKVK deckt jedoch nicht alle mit Reisen verbundenen Risiken ab. Beispiele dafür:
  • Bergrettung in Skigebieten
  • abhanden gekommenes oder gestohlenes Eigentum
  • Rückführung ins Heimatland
Wenn Sie auch solche Risiken abdecken möchten, ist unter Umständen der Abschluss einer Reiseversicherung zusätzlich zur EKVK ratsam.
JA. Die EKVK deckt alle ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft en ab, einschließlich einer ungeplanten Entbindung (wenn etwa während einer Auslandsreise unerwartet die Wehen einsetzen).
JA. Wenn Sie an einer chronischen Krankheit (wie Diabetes, Asthma, Krebs usw.) leiden oder regelmäßig eine Dialyse benötigen, haben Sie Anspruch auf eine Behandlung, die angesichts Ihrer Krankheit und der Dauer Ihres Aufenthalts als notwendig erachtet en wird. Beachten Sie bitte, dass Sie für jede Behandlung, für die spezielle Ausrüstung oder Fachpersonal benötigt wird (wie Dialyse, Sauerstofftherapie und Chemotherapie), die Zustimmung Ihres Gesundheitsdienstleisters einholen sollten, bevor Sie ins Ausland reisen.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie keinen Anspruch auf Deckung Ihrer medizinischen Kosten, wenn die Behandlung der Zweck Ihrer Reise ist.
MÖGLICHERWEISE. Wenn Patienten in dem Land, in dem sie sich aufhalten, für die medizinische Versorgung zahlen müssen, gelten für sie dieselben Bedingungen wie für Einheimische. Müssen Sie die Behandlung bezahlen, können Sie die Rückerstattung entweder vor Ort bei der entsprechenden nationalen Einrichtung beantragen und erhalten oder sich nach Ihrer Rückkehr an Ihre Krankenkasse wenden.

Ist die medizinische Versorgung jedoch für die ortsansässige Bevölkerung kostenlos, sollten auch Sie nicht zahlen müssen.
NEIN. Das Krankenhaus sollte Sie zu denselben Bedingungen und denselben Kosten behandeln wie Staatsangehörige des Landes, das Sie besuchten. Die Rechnung sollte von dem Land beglichen werden, in dem Sie versichert sind. Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr eine Rechnung erhalten und diese bezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Erstattung beantragen.

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Zuletzt überprüft: 24/03/2026
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