Rückführung von Verstorbenen
Wenn ein*e Angehörige*r oder eine Ihnen nahestehende Person in einem anderen EU-Land stirbt, unabhängig davon, ob er/sie dort wohnt oder nicht, sind bestimmte Formalitäten zu erledigen, bevor die Überreste der Person zur Bestattung in ihr Heimatland zurückgeführt werden können (Rückführung). Jedes EU-Land hat eigene Vorschriften für die Meldung und Registrierung von Todesfällen sowie für die Rückführung von sterblichen Überresten in ein anderes EU-Land.
Erfahren Sie mehr über die in den einzelnen EU-Ländern geltenden Vorschriften.
Zuletzt überprüft: 17/06/2024