Importzölle und -verfahren

Waren in die EU einführen

Zollverfahren für die Einfuhr in die EU

Zölle regeln, wie Waren auf den EU-Markt gelangen oder diesen verlassen. Wenn Ihr Unternehmen Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU importiert, müssen Sie diese Vorschriften einhalten, indem Sie verschiedene Verfahren durchlaufen.

Dabei werden wichtige Angaben zu den Waren gemacht, mitunter zu

  • ihrem Ursprung,
  • ihrer Art
  • und ihrem Wert.

Anhand dieser Informationen kann die Zollbehörde des EU-Landes, in dem Sie ansässig sind, die anfallenden Steuern und Abgaben ermitteln und sicherstellen, dass nur sichere und den EU-Vorschriften entsprechende Waren in die EU gelangen.

Warnhinweis

Obwohl das EU-Recht eine gemeinsame Ein- und Ausfuhrpolitik vorsieht, ist jedes Land für die Verwaltung seines eigenen Systems verantwortlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde Ihres Landes.

Erste Schritte

Unternehmen gründen

Um Waren zu importieren, muss Ihr Unternehmen in der EU ansässig sein. Andernfalls benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis mit dem Recht, eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Die Vorschriften können von Land zu Land variieren – informieren Sie sich daher über die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Ihrem Land.

EORI-Nummer beantragen

Wenn Ihr Unternehmen Waren in die EU exportiert, importiert oder verbringt, müssen Sie über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügen. Sie ist ausschließlich Ihrem Unternehmen vorbehalten, läuft nicht ab und kann bei der für Ihren Standort oder den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen nationalen EU-Zollbehörde beantragt werden.

Vorbereitung auf den Import

Waren einreihen

Jeder Ware wird in der EU ein Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen, der auf den weltweit verwendeten Codes des Harmonisierten Systems (HS) beruht. Der KN-Code bestimmt die für eine Ware geltenden Zölle und Vorschriften. Die Einreihung Ihrer Waren können Sie in der CLASS-Datenbank en abfragen.

Einfuhrbeschränkungen und -lizenzen prüfen

Bestimmte Waren wie Chemikalien, Arzneimittel, Lebensmittel und Waffen unterliegen möglicherweise Einfuhrbeschränkungen oder erfordern für die Einfuhr in die EU besondere Genehmigungen. Sie können überprüfen, ob dies bei den Waren, die Sie importieren möchten, der Fall ist, indem Sie deren KN- oder HS-Codes in der TARIC-Datenbank suchen. Sie sollten sich außerdem bei der nationalen EU-Zollbehörde des Landes, in dem Sie ansässig sind bzw. Ihre zollrelevanten Tätigkeiten ausüben, erkundigen, ob zusätzliche nationale Verbote oder Beschränkungen bestehen oder Sie möglicherweise zusätzliche Einfuhrlizenzen benötigen.

Ursprungszeugnisse und -regeln

Die Ursprungsregeln bestimmen, in welchem Land eine Ware bezogen oder hergestellt wurde. Diese „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ einer Ware trägt dazu bei, dass die Zollbehörden die Zölle korrekt erheben, sodass in der EU ansässige Unternehmen gegebenenfalls von ermäßigten Sätzen profitieren können. Dafür müssen Sie möglicherweise einen Nachweis über den Ursprung der einzuführenden Ware vorlegen – d. h. ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung des Exporteurs. Dieser ist über das System des registrierten Ausführers (REX) zugänglich.

EU-Anforderungen einhalten

Die meisten Waren, die in die EU eingeführt werden, müssen den technischen Anforderungen für Industrieprodukte sowie den Gesundheits- und Hygieneanforderungen für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse entsprechen.

Einige dieser Anforderungen sind obligatorisch, andere nicht. Erfahren Sie mehr über Produktanforderungen und CE-Kennzeichnungen. Die genauen Anforderungen für die Ware, die Sie importieren möchten, können Sie mithilfe der KN-Codes in der Datenbank „Mein Handelsassistent“ abfragen.

Waren importieren

Sie müssen bei Ihrer nationalen Zollbehörde eine Zollanmeldung einreichen, damit Sie Ihre Waren in die EU einführen können. Dabei sind mehrere Schritte zu beachten. Sie können diese Unterlagen entweder selbst einreichen oder einen Bevollmächtigten (etwa einen Zollagenten) damit beauftragen.

Summarische Eingangsanmeldung

Sie müssen zunächst vor Ankunft der Waren am ersten Eingangsort in die EU eine summarische Eingangsanmeldung vorlegen, damit die Behörden die mit den Importen verbundenen Risiken überprüfen und bewerten können.

Die summarische Eingangsanmeldung muss von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten (Zollagent oder Transportunternehmen) vorgelegt werden. Die Frist für die Erfassung der summarischen Eingangsanmeldung hängt von der Art des Transports der betreffenden Waren ab. Sie können diese Angaben über das Gemeinsame Einfuhrkontrollsystem (ICS2) melden – ein EU-weites Netzwerk, das gezielte Kontrollen erleichtert.

Zollanmeldung ausfüllen

Eine Zollanmeldung ist ein amtliches Dokument mit Einzelheiten zu Waren, die in die EU eingeführt werden. Je nach Art der Waren, die Sie einführen, müssen Sie den Behörden möglicherweise weitere Dokumente vorlegen, darunter

  • Handelsrechnungen,
  • Transportdokumente,
  • Ursprungszeugnisse,
  • Einfuhrlizenzen
  • und Kontrollbescheinigungen.

Ihre Angaben in der Zollanmeldung bestimmen die gegebenenfalls zu zahlenden Zölle und die anfallende Mehrwertsteuer. Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Verfahren erhalten Sie bei Ihrer nationalen Zollbehörde.

Eingangskontrollen und Freigabe

Sobald Ihre Waren an der Grenze eintreffen, müssen die Zollbehörden durch eine Gestellungsmitteilung informiert werden. Die Waren bleiben unter der Aufsicht der Zollbehörde („vorübergehende Verwahrung“). Sie können bis zu ihrer Abfertigung gelagert werden, jedoch nicht länger als 90 Tage. Die Abfertigung kann auf verschiedene Weise erfolgen:

Wenn Ihre Waren alle Einfuhrvoraussetzungen erfüllen, sei es auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen, einer zusätzlichen Dokumentenprüfung oder einer physischen Warenkontrolle, werden sie freigegeben. Damit haben Sie alle anfallenden Importzölle, Steuern und Verbrauchsteuern entrichtet, und die Ware gilt als ein in der EU hergestelltes Produkt – dies wird als „Unionsstatus“ bezeichnet. Von nun an kann Ihr Produkt überall auf dem EU-Markt frei verkauft werden.

Sie können Ihre Waren auch innerhalb der EU befördern, ohne die Einfuhrverfahren am Ort der Einfuhr durchlaufen zu müssen, indem Sie das zollrechtliche Versandverfahren nutzen. Das bedeutet, dass Sie die Waren in das Bestimmungsland statt zum Einfuhrort transportieren und dort die Zollformalitäten erledigen können. Ihre Waren können auch in ein Zolllager verbracht werden. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, Waren zu importieren, bevor sie endgültig entschieden haben, was sie damit tun wollen. Befindet sich die Ware in einem von den Zollbehörden zugelassenen Lager, müssen Sie die anfallenden Zölle, Steuern und Verbrauchsteuern – wie oben erwähnt – erst bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entrichten.

Wenn Sie eine Ware einführen, um sie weiterzuverarbeiten oder zu reparieren, und sie anschließend in der EU verkaufen oder wiederausführen möchten, kann Ihre Ware zum Verfahren der aktiven Veredelung zugelassen werden. Sie müssen die Dauer dieser Veredelung angeben. Nach Ablauf der Frist können Sie die Ware entweder wiederausführen oder das oben beschriebene Verfahren befolgen, um sie in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen. In diesem Fall müssen Sie alle anfallenden Zölle, Steuern und Verbrauchsteuern entrichten.

Beispiel

Annas Weg zum Import: von der Teeplantage in das europäische Supermarktregal

Anna besitzt ein kleines Teegeschäft in Frankreich und möchte eine einzigartige Bio-Teemischung aus Sri Lanka importieren. Zunächst stellt sie sicher, dass ihr Unternehmen in der EU registriert ist, und beantragt bei der französischen Zollbehörde eine EORI-Nummer.


Bevor Anna die Bestellung aufgibt, sucht sie in der CLASS-Datenbank den richtigen KN-Code für Tee. Dieser gibt dem Zoll Auskunft darüber, welche Vorschriften und Zölle gelten. Außerdem nutzt sie die TARIC-Datenbank, um zu prüfen, ob Beschränkungen oder besondere Anforderungen bestehen. Zwar benötigt sie keine Lizenz für den Import von Tee, doch erfährt sie, dass eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich ist, da Tee ein Lebensmittel ist.


Ihr Lieferant in Sri Lanka erklärt sich bereit, ein Ursprungszeugnis beizufügen, wodurch Anna im Rahmen des Handelsabkommens der EU mit Sri Lanka von niedrigeren Zöllen profitieren kann. Nachdem alle Vorbereitungen getroffen sind, veranlasst Anna den Versand.


Bevor die Waren im Hafen von Marseille eintreffen, reicht ihr Zollagent eine summarische Eingangsanmeldung ein, um die Behörden zu benachrichtigen und Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen. Sobald die Sendung die EU erreicht, reicht ihr Agent eine Zollanmeldung bei den Zollbehörden ein. Zusammen mit der Zollanmeldung legt Anna die Handelsrechnung, die Transportpapiere, das Ursprungszeugnis und die erforderliche Gesundheitsbescheinigung vor.


Sobald die Zollanmeldung angenommen wurde, entrichtet Anna die Zollgebühren und die Mehrwertsteuer. Die Zollbeamten kontrollieren einige Kisten und bestätigen, dass alles in Ordnung ist. Der Tee wird abgefertigt und zur Auslieferung freigegeben.
Kurz darauf erhält Anna ihre Lieferung und füllt die Regale mit ihrer neuen Bio-Teemischung, die sie dank ihres Online-Shops in der gesamten EU verkaufen kann.

Erfahren Sie unten mehr über Zölle und Einfuhrverfahren in Ihrem Land:

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Zuletzt überprüft: 29/04/2026
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