Kennzeichnung von Schuhwerk

Wenn Sie Schuhe oder sonstiges Schuhwerk in einem oder mehreren EU-Ländern verkaufen wollen, müssen Ihre Produkte den EU-Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Als Hersteller sind Sie für die Anbringung des Etiketts und die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Werden die Schuhe eingeführt, so übernimmt die Organisation, die sie als erste auf den EU-Markt bringt, diese Verantwortung.

Sind Schuhetiketten Pflicht?

Die Kennzeichnung von Schuhen ist Pflicht in der EU. Im Sinne der EU-Vorschriften bezeichnet der Begriff „Schuhwerk" alle Erzeugnisse mit Sohle, die den Fuß schützen oder bedecken. Zum Beispiel:

  • Schuhe mit flachem oder hohem Absatz
  • Sandalen
  • Stiefel
  • Pantoffeln
  • Espadrilles
  • Sportschuhe (einschließlich Spezialsportschuhe und solche mit montierten Kufen oder Rollen)

Je nach Land, in dem Sie die Schuhe vermarkten wollen, kann es zusätzliche Vorschriften geben.

Welche Angaben sind zu machen?

Bei der Beschreibung der Materialien und Teile des Schuhwerks sind die Piktogramme gemäß den EU-Rechtsvorschriften Als externen Link öffnen oder eine schriftliche Angabe in den Sprachen des EU-Landes, in dem Sie Ihre Schuhe vermarkten möchten, zu verwenden. Ihre Kennzeichnung muss die Materialien der drei Hauptteile des Schuhs beschreiben:

  • Schuhoberteil
  • Futter und Innensohle
  • Laufsohle

In jedem Fall ist auf dem Etikett anzugeben, ob das Material aus Folgendem besteht:

  • Leder
  • beschichtetes Leder
  • Stoff
  • sonstige Materialien

Entfallen auf kein Material mindestens 80 %, so sind Angaben zu den beiden Hauptmaterialien des Produkts zu machen.

Wie bringen Sie das Schuhetikett an?

Mindestens einer der beiden Schuhe ist zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann aufgedruckt, aufgeklebt, eingeprägt oder am Schuh befestigt werden.

Sie muss lesbar, haltbar und gut sichtbar sein. Die Piktogramme müssen so groß sein, dass die Angaben leicht verständlich sind.

Ihre Produkte weisen hervorragende Umwelteigenschaften auf? Dann sollten Sie das EU-Umweltzeichen beantragen.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 15/03/2024
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