Sozialversicherung und Gesundheit

Wenn Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, müssen Sie die EU-Vorschriften über Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer beachten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können immer nur den Sozialversicherungsgesetzen eines einzigen Landes unterliegen. Dies sind gewöhnlich die Gesetze des Landes, in dem sie angestellt oder selbstständig sind.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld arbeiten. Als Arbeitgeber müssen Sie die EU-Vorschriften über Risikobewertung und Risikomanagement einhalten, um sicherzustellen, dass Sie die Unfallgefahr minimieren und gefährliche Situationen vermeiden.

Zuletzt überprüft: 02/02/2024
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