Sozialversicherung und Gesundheit
Wenn Sie beabsichtigen, Angestellte in einem anderen EU-Land einzustellen, müssen Sie sich bei den Behörden vor Ort als Arbeitgeber anmelden und die Arbeitsgesetzte, unter anderem zu Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, einhalten. Sie sollten sich mit dem Anmeldeverfahren, Ihren Pflichten als Arbeitgeber und Sonderfällen wie entsandte Beschäftigte und Grenzgänger*innen vertraut machen, damit Sie den Anforderungen wirksam nachkommen können.
Wenn Sie Personal einstellen, müssen Sie die EU-Vorschriften über Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitskräfte beachten. Beschäftigte können immer nur den Sozialversicherungsgesetzen eines einzigen Landes unterliegen. Dies sind normalerweise die Gesetze des Landes, in dem sie angestellt oder selbstständig tätig sind.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Angestellten in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld arbeiten. Als Arbeitgeber müssen Sie die EU-Vorschriften über Risikobewertung und Risikomanagement einhalten, um die Unfallgefahr zu minimieren und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Als Arbeitgeber haben Sie bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Renten von Arbeitskräften in grenzüberschreitenden Situationen. Das betrifft gesetzliche Renten, betriebliche Zusatzrenten und europaweite Altersversorgungssysteme (EbAV).