Sie zahlen die Mehrwertsteuer dort, wo Sie einkaufen
Wenn Sie als Privatperson in der EU einkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer nur einmal zahlen, nämlich in dem Land, in dem Sie den Kauf tätigen.
Alle Waren, die Sie in einem anderen EU-Land gekauft haben, können Sie in Ihr Wohnsitzland einführen, ohne an der Grenze anhalten oder eine Zollanmeldung abgeben zu müssen. Einzige Bedingung: Ihre Einkäufe sind nur für Ihren oder den Privatgebrauch Ihrer Familie und nicht für den Weiterverkauf bestimmt.
Mehrwertsteuererstattung
Wenn Sie aus einem Drittland in die EU reisen, haben Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuererstattung für Waren, die Sie während ihres Aufenthalts in der EU erworben haben. Dafür müssen Sie die Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf dem Zoll bei Ihrer Ausreise mit den Mehrwertsteuer-Erstattungsformularen vorlegen. Diese werden in der Regel vom Verkäufer ausgefüllt, obwohl sich nicht alle Händler an dieser freiwilligen Regelung beteiligen. In einigen Ländern erfolgt eine Rückerstattung erst, wenn ein bestimmter Verkaufswert erreicht ist.
In einem anderen EU-Land online einkaufen
Wenn Sie in einem anderen EU-Land Waren kaufen, die in Ihr Wohnsitzland geliefert werden sollen, können Sonderregeln gelten. Wenn das Unternehmen, von dem Sie kaufen, Waren über einem bestimmten Wert in Ihr Land, in das die Waren geliefert werden, verkauft, kann es die Mehrwertsteuer nicht in dem Land berechnen, in dem Sie den Kauf tätigen.
Stattdessen muss es die Mehrwertsteuer des Landes anwenden, in das die Waren geliefert werden – MwSt. des Bestimmungslandes. Als Schwelle für länderübergreifende Verkäufe haben die einzelnen EU-Länder en 35 000 Euro oder 100 000 Euro festgelegt. Dies bedeutet, dass die meisten größeren Online-Händler, die innerhalb der EU liefern, die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes anwenden müssen.
Fallbeispiel
Manchmal müssen Sie einen höheren Mehrwertsteuersatz zahlen
Katrin aus den Niederlanden bestellt bei einem großen Onlinehandel in Irland ein Buch. Als sie bei der Bezahlung der Bestellung ihre Anschrift einträgt, bemerkt sie, dass der Preis plötzlich gestiegen ist. Sie sucht nach dem Grund und stellt fest, dass das Unternehmen ihr die niederländische Mehrwertsteuer von 9 % statt der irischen Mehrwersteuer von 0 % berechnet hat.
In die Niederlande darf ein Unternehmen bis zu einem Wert von höchstens 100 000 Euro Waren verkaufen ohne den niederländischen Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Hat es während des letzten Geschäftsjahres Waren im Wert von mehr als 100 000 Euro in die Niederlande verkauft, muss es also den Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes anwenden. Das Unternehmen, bei dem Katrin bestellt hat, liefert häufig in die Niederlande und muss ihr daher die niederländische Mehrwertsteuer berechnen, obwohl ihre Bestellung aus Irland versandt wird.
Warnhinweis
Diese Regel gilt nicht für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten.
Verbrauchsteuer
Wenn Sie im Internet Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke aus einem anderen EU-Land kaufen, ist die Verbrauchsteuer im Preis enthalten, unabhängig von der Menge und davon, ob es sich bei der Lieferung um ein Geschenk handelt.
Der Händler ist dafür verantwortlich, dass die im EU-Bestimmungsland fällige Verbrauchsteuer bezahlt wird.
Achten Sie bei dieser Art von Waren auf den Preis: Ist er zu niedrig, als dass er die Verbrauchsteuer enthalten könnte, fragen Sie noch vor dem Kauf beim Händler nach, ob die Verbrauchsteuer bezahlt wurde. Hat der Verkäufer die Verbrauchsteuer nicht entrichtet, können Ihre Waren beim Zoll einbehalten werden oder Sie selbst müssen die Steuer bezahlen. Vergewissern Sie sich stets, dass der Verkäufer die im EU-Bestimmungsland fällige Verbrauchsteuer gezahlt hat.
Warnhinweis
Wenn Sie im Internet außerhalb der EU Waren einkaufen, sind immer Mehrwertsteuern, Zölle und Verbrauchsteuern zu entrichten.
Ausnahmen für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachte Dienste
Die Mehrwertsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachte Dienste wird in dem Land erhoben, in dem Sie leben (das Land, in dem Sie niedergelassen sind, Ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten), und nicht in dem Land, in dem Sie den Dienst erworben haben. Diese Vorschriften gelten sowohl für innerhalb als auch für außerhalb der EU erworbene Dienste.
Fallbeispiel
Mehrwertsteuer auf digitale Inhalte: im Wohnsitzland
Senta lebt in Schweden und kauft häufig E-Bücher von einem finnischen Online-Buchhändler. Der finnische Händler muss ihr die schwedische und nicht die finnische Mehrwertsteuer berechnen.
Ausnahmen für andere im Internet erworbene Dienste
Wenn Sie im Internet Dienste von einem in der EU niedergelassenen Dienstleistungserbringer erwerben, zahlen Sie den Mehrwertsteuersatz des Landes der Niederlassung. Diese Regel gilt auch, wenn Sie in einem anderen EU-Land als dem Land der Niederlassung des Dienstleistungserbringers leben.
Fallbeispiel
Entrichtung der Mehrwertsteuer in dem Land der Niederlassung des Dienstleistungserbringers
Joao betreibt ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Lissabon. Er erbringt Beratungsdienste für eine in Kopenhagen wohnende Privatperson. Da Joaos Unternehmen seinen Sitz in Portugal hat, muss er seinem dänischen Kunden die portugiesische Mehrwertsteuer berechnen.
Es gibt allerdings viele Ausnahmen von dieser Regel. Häufigste Ausnahmen:
- Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen: Die Mehrwertsteuer wird in dem Land fällig, in dem der vermittelte Umsatz erbracht wird. Beispiel: Die Eigentümerin eines Ferienhauses in Frankreich möchte einige Möbel in ihre Wohnung in Schweden überführen und bittet einen Vermittler, ein Umzugsunternehmen zu finden. Die Provision des Vermittlers unterliegt der französischen Mehrwertsteuer, da der vermittelte Umsatz (d. h. der Transport von Waren zwischen zwei EU-Ländern) am Ausgangsort erbracht wird.
- Dienstleistungen in Zusammenhang mit Grundstücken werden dort besteuert, wo sich das Grundstück befindet. Beispiel: Ein in Frankreich ansässiger Architekt erhält den Auftrag, in Spanien ein Haus zu entwerfen. Das Architektenhonorar unterliegt der spanischen Mehrwertsteuer.
- Die Besteuerung von Beförderungsleistungen ist abhängig von der zurückgelegten Entfernung. Beispiel: Der Preis einer Busfahrkarte für eine Fahrt von Polen nach Frankreich über Deutschland enthält je nach den in den einzelnen Ländern zurückgelegten Strecken anteilig polnische, deutsche und französische Mehrwertsteuer. Sollte der Bus auch durch die Schweiz fahren, ist für diesen Teil der Strecke keine EU-Mehrwertsteuer zu zahlen, da die Schweiz kein EU-Land ist.
- Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (die nicht an Bord eines Schiffes oder eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn erbracht werden) werden an dem Ort besteuert, an dem die Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden. Beispiel: Ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg liefert Essen und Getränke für eine Veranstaltung in Florenz. Das Unternehmen berechnet die italienische Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist.
Ausnahme: Autos
Wenn Sie in einem anderen EU-Land einen Neuwagen kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen, in das Sie Ihr Fahrzeug einführen und in dem Sie es zulassen, also in Ihrem Wohnsitzland. Diese Mehrwertsteuerregelung gilt auch für andere neue Transportmittel wie schwere Motorräder, Boote und Luftfahrzeuge.
Hier erfahren Sie mehr über die Zahlung der Mehrwertsteuer beim Autokauf in einem anderen EU-Land.