Fragen und Antworten - MwSt. – Mehrwertsteuer

JA. Nur Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die in ein Land außerhalb der EU reisen, haben die Möglichkeit, z. B. auf Flughäfen zollfrei („duty free") einzukaufen. EU-Bürger müssen auch beim Einkauf in einem anderen EU-Land die Mehrwertsteuer zahlen.

Es gibt Fälle, in denen Sie von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn Sie ein Auto in einem anderen EU-Land kaufen.

JA. Voraussetzung ist, dass Sie die Waren bei der Ausreise aus der EU dem Zoll zusammen mit den Mehrwertsteuer-Erstattungsformularen vorlegen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf.

JA. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, und Sie müssen die Waren innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf aus der EU ausführen. In einigen Ländern muss der Einkaufswert einen Mindestbetrag übersteigen, damit Sie Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung haben, doch dies gilt nicht in Irland.

NEIN. Es gibt keine Obergrenzen für die Menge oder den Wert der zoll- und abgabenfreien Waren, die Sie bei der Ausreise aus der EU kaufen dürfen.

Für die Einfuhr in das Bestimmungsland (in diesem Fall die USA) können jedoch Beschränkungen gelten. Darüber müssen Sie sich bei den (US-)Behörden erkundigen.

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EU-Recht

Zuletzt überprüft: 18/04/2024
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