Patente
Ihre Rechte
Ein Patent verleiht Ihnen über einen befristeten Zeitraum (normalerweise 20 Jahre) Ausschließlichkeitsrechte an Ihrer Erfindung. Ohne Ihre Erlaubnis dürfen Dritte das durch das Patent geschützte Produkt bzw. Verfahren nicht herstellen, verwenden, vermarkten, verkaufen oder einführen. Sie können das Patent auch verkaufen oder Dritten mit einem Patentlizenzvertrag die Nutzung erlauben.
Warnhinweis
Der Besitz eines Patents auf eine Erfindung berechtigt Sie nicht unbedingt zu deren Nutzung, da es ein früheres Patent geben könnte, das eine weitergehende Technologie schützt, von der Ihre Erfindung z. B. eine Verbesserung darstellt.Geltungsumfang eines Patents
Mit einem Patent schützen Sie technische Erfindungen: Produkte oder Verfahren beliebiger technischer Gebiete, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich nutzbar sind. In Europa gelten jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise sind Computerprogramme, Entdeckungen von Geschäftsmethoden, wissenschaftliche Theorien, „Methoden der chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers“ sowie Pflanzen- und Tierarten in Europa nicht patentierbar.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob bereits eine ähnliche Erfindung patentiert wurde, konsultieren Sie die FAQ zur Patentsuche des Europäischen Patentamts und die Datenbank Espacenet.
Anmeldung eines Patents
Für ein Patent muss Ihre Erfindung bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung einer oder mehrerer Patentanmeldung(en) bei den zuständigen Patentämtern. Das Amt überprüft Ihre Anmeldung und entscheidet auf der Grundlage dieser Prüfung, ob es das Patent erteilt oder den Antrag zurückweist.
- Wenn Sie den Patentschutz nur in einem europäischen Land benötigen, können Sie ein nationales Patent anmelden. Wenden Sie sich hierfür an das zuständige nationale Patentamt.
Für den Schutz in mehreren europäischen Ländern haben Sie zwei Optionen:
- Europäisches Patent: Das ist die traditionelle Option. Beim Europäischen Patentamt (EPA) können Sie die Anmeldung für ein europäisches Patent einreichen en . Wird ein europäisches Patent erteilt, muss es jedoch in jedem Land, in dem Patentschutz bestehen soll, vom nationalen Patentamt validiert werden. Je nach Land können unterschiedliche Anforderungen gelten, wie z. B. die Vorlage von Übersetzungen oder die Entrichtung von Gebühren. Gegenwärtig kann ein europäisches Patent für bis zu 44 Länder gelten.
- Einheitliches Patent: Bei allen europäischen Patenten, die am oder nach dem 1. Juni 2023 erteilt werden, können Sie sich auch für das neue einheitliche Patentsystem en entscheiden, indem Sie die Zuerkennung der „einheitlichen Wirkung“ für dieses Patent beantragen. Damit gilt der Schutz in derzeit 18 EU-Ländern (und künftig in weiteren), ohne dass eine nationale Validierung erforderlich ist. Zudem zahlen Sie an das EPA nur eine einzelne Gebühr pro Jahr und nicht für jedes Land einzeln. Für Länder, die nicht dem einheitlichen Patentsystem angehören, müssen Sie weiterhin das klassische Validierungsverfahren durchlaufen.
- Für internationalen Patentschutz können Sie eine „internationale Anmeldung“ im Rahmen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT-Anmeldung en ) einreichen. Damit können Sie Schutz in bis zu 158 Ländern erhalten. Nach der 30-monatigen „internationalen Phase“, in der Sie eine Rückmeldung über die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung erhalten, können Sie entscheiden, ob Sie bei dem für Ihre Ziele am besten geeigneten nationalen oder regionalen Patentamt ein Patent anmelden wollen.
Mehr dazu
Patentschutz in der EU en
Nachstehend finden Sie länderspezifische Informationen.