eCall – Kraftfahrzeugassistenzsystem für Notrufe an die europäische Notrufnummer 112

eCall ist ein in der gesamten EU verwendetes Assistenzsystem für Kraftfahrzeuge, das automatisch einen kostenfreien Notruf an die Notrufnummer 112 absetzt, wenn Ihr Fahrzeug in einen schweren Unfall verwickelt ist. eCall kann auch manuell durch Knopfdruck aktiviert werden.

Wie eCall funktioniert

eCall funktioniert in allen EU-Ländern. Wenn Ihr Auto in einen schweren Unfall verwickelt ist, werden Sie mit dem nächsten Notdienst verbunden, wo immer Sie sich befinden. Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie Ihr Auto gekauft haben und wo es zugelassen ist.

Wenn eCall aktiviert wird, stellt das System eine Verbindung zur nächsten Notrufzentrale her, und zwar sowohl eine Telefon- als auch eine Datenverbindung. So können Sie und Ihre Mitfahrer mit der Notrufzentrale sprechen, während gleichzeitig automatisch ein Mindestsatz an Daten übermittelt wird (Ihre exakte Position, Unfallzeitpunkt, Fahrzeugkennzeichen sowie Fahrtrichtung). Damit kann der Notdienst Ihre Lage schneller erfassen und handeln.

Wenn das eCall-System nicht funktioniert, erhalten Sie eine Warnung.

Warnhinweis

Informationen werden von Ihrem Auto nur bei einem schweren Unfall übermittelt.

eCall-Dienste von Drittanbietern

Nach dem EU-Recht können Sie neben dem standardmäßigen eCall 112 auch eCall-Dienste von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Zu diesen zusätzlichen Diensten kann beispielsweise ein Pannennotdienst gehören. Während zusätzliche Dienste von Drittanbietern bezahlpflichtig sein können, ist eCall 112 kostenfrei.

Jeder eCall-Dienst von Drittanbietern

  • muss den von der EU anerkannten technischen Normen entsprechen
  • muss automatisch auf eCall 112 umschalten, wenn der Drittdienst nicht funktioniert
  • muss dem Autobesitzer die Wahl zwischen eCall 112 und dem Drittdienst ermöglichen
  • darf keinen Austausch von Daten mit eCall 112 zulassen

Warnhinweis

Sollten Sie über ein eCall-System von Drittanbietern weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie die Rückverfolgbarkeit, das tatsächliche Tracking und die Verarbeitung Ihrer Daten ausdrücklich freigeben.

Vorgeschrieben für neue Fahrzeugmodelle

Wenn Sie ein neues, nach dem 31. März 2018 zur Produktion zugelassenes Fahrzeugmodell erwerben, muss eCall 112 eingebaut sein. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge mit höchstens 8 Sitzplätzen als auch für leichte Nutzfahrzeuge. Wenn Ihr Auto bereits zugelassen ist, sind Sie nicht verpflichtet, es mit einem eCall-Gerät nachzurüsten; ein Einbau ist aber möglich, wenn Ihr Auto die technischen Anforderungen erfüllt.

eCall – Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen Daten

Das eCall-System wird nur aktiviert, wenn Ihr Fahrzeug in einen schweren Unfall verwickelt ist. Sonst ist es inaktiv. Wenn Sie also einfach nur mit Ihrem Auto unterwegs sind, erfolgt kein Tracking (Positionserfassung oder Fahrtüberwachung) noch werden Daten übermittelt.

Wenn eine Verbindung über eCall 112 aufgebaut wird, unterliegen die personenbezogenen Daten den EU-Datenschutzvorschriften. Der Notdienst erhält also nur in begrenztem Umfang Daten, soweit er sie braucht, um auf die Unfallsituation zu reagieren. Ihre Daten werden nicht länger aufbewahrt als nötig und gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Lesen Sie mehr über die EU-Vorschriften zu Datenschutz und Privatsphäre.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 06/10/2023
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