Personal in der zivilen Luftfahrt

Arbeitszeit, bezahlter Urlaub und Ruhezeiten

Wenn Sie Personal in der zivilen Luftfahrt beschäftigen, darf die jährliche Arbeitszeit höchstens 2000 Stunden (davon maximal 900 Stunden Flugzeit) betragen.

Sie müssen sicherstellen, dass die in der zivilen Luftfahrt tätigen fliegenden Mitarbeiter mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub erhalten. Dieser darf nicht ausbezahlt werden, außer wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Unabhängig von der Art ihrer Aufgaben sollten Sie Ihrem Personal mindestens Folgendes gewähren:

  • 7 Tage zur freien Verfügung in jedem Kalendermonat (gegebenenfalls einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Ruhezeiten)
  • 96 Tage zur freien Verfügung in jedem Kalenderjahr (gegebenenfalls einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Ruhezeiten)

Gesundheit und Sicherheit

Bevor sie ihre Arbeit aufnehmen und danach in regelmäßigen Abständen, müssen sich Ihre Beschäftigten einer (der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden) kostenlosen Untersuchung ihres Gesundheitszustands unterziehen. Wenn Beschäftigte aufgrund von Nachtarbeit gesundheitliche Probleme haben, müssen Sie sie nach Möglichkeit in die Tagarbeit versetzen.

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 15/03/2024
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