Anerkennung von Qualifikationen

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/innen in einem in Ihrem Land reglementierten Beruf müssen Sie darauf achten, dass in einem anderen EU-Land erworbene Berufsqualifikationen in dem Land, in dem die Mitarbeiter/innen eingesetzt werden sollen, anerkannt sind.

Ein Beruf ist reglementiert, wenn Sie einen bestimmten Abschluss haben, besondere Prüfungen ablegen oder sich bei einer Berufsorganisation registrieren lassen müssen, bevor Sie ihn ausüben dürfen.

Da die Anerkennung von Berufsqualifikationen für bestimmte Berufe Pflicht ist, müssen potenzielle Mitarbeiter/innen in der Datenbank reglementierter Berufe en überprüfen, ob ihr Beruf in den EU-Ländern reglementiert ist, und welche Behörden zuständig sind. Ist der Beruf in der Datenbank nicht aufzufinden, können sie sich an die nationale Kontaktstelle für Berufsqualifikationen en in dem Land wenden, in dem sie arbeiten möchten.

Fallbeispiel

Laszlo führt ein Restaurant in Ungarn und muss einen neuen Koch einstellen. Seine Wahl fällt auf Blaž, einen Koch aus Kroatien. Laszlo sieht in der Online-Datenbank nach und stellt fest, dass der Beruf sowohl in Kroatien als auch in Ungarn reglementiert ist. Blaž muss bei der zuständigen Behörde in Ungarn die Anerkennung seiner Berufsqualifikationen beantragen, um in Laszlos Restaurant arbeiten zu können. Er erhält Hilfe von der Kontaktstelle in Ungarn.

Sowohl Angestellte als auch Selbständige müssen die Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen im Ausland einhalten. Die Verfahren zur Beantragung und Anerkennung unterscheiden sich je nachdem, ob der Beruf dauerhaft oder nur vorübergehend ausgeübt werden soll.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

In bestimmten Bereichen en (z. B. für Rechtsanwälte, Fluglotsen und Piloten) gelten besondere EU-Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Qualifikationen von Ärzten, Krankenschwestern und -pflegern, Hebammen, Zahnärzten, Architekten und Tierärzten werden automatisch anerkannt.

Europäischer Berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis (EBA) ermöglicht Angehörigen von fünf Berufen, die Anerkennung ihrer Qualifikationen online zu beantragen. Abgedeckt sind folgende Berufe:

  • Krankenschwester/-pfleger für allgemeine Pflege
  • Apotheker
  • Physiotherapeut
  • Bergführer
  • Immobilienmakler

Ist Ihr/e gewünschte/r Kandidat/in im Besitz eines Europäischen Berufsausweises, können Sie dessen Gültigkeit in der einschlägigen Datenbank überprüfen.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 05/01/2024
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