Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Reisen mit Haustieren: Hunde, Katzen und Frettchen

Die EU-Vorschriften erleichtern das Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in ein anderes EU-Land. Diese Vorschriften gelten auch für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU.

Ihr Haustier kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – mit Ihnen in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn es:

  • einen elektronischen Mikrochip (im Einklang mit den technischen Anforderungen des Anhangs II der EU-Vorschriften über die Verbringung von Heimtieren) oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung hat;
  • gegen Tollwut geimpft wurde;
  • bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurde (überprüfen Sie mit dem nachstehenden Tool, für welches Nicht-EU-Land dies erforderlich ist);
  • gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt wurde, wenn Ihre Zielregion frei von diesem Bandwurm ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland);
  • über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügt bei Reisen:
    • aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland
  • über eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung verfügt (bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land).

Warnhinweis

Die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren gelten für private Reisen, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen.

Reisedokumente für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist ein Ausweisdokument, das einem EU-Standardmodell entspricht und für Reisen zwischen EU-Ländern verpflichtend ist. Der EU-Heimtierausweis (für Hunde, Katzen und Frettchen) wird nur Heimtierbesitzer*innen mit Wohnsitz in der EU ausgestellt. Er enthält eine Beschreibung und Angaben zu Ihrem Haustier, wie den Mikrochip- oder Tätowierungscode, Tiergesundheitsdaten (z. B. einen Nachweis über die Tollwutimpfung) und die Kontaktdaten des Besitzers bzw. der Besitzerin und des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat. Einen EU-Heimtierausweis für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen können Sie von allen ermächtigten Tierärzten (die von den zuständigen Behörden zur Ausstellung von Heimtierausweisen zugelassen sind) erhalten. Ein EU-Heimtierausweis gilt lebenslang, solange die Gesundheitsdaten Ihres Tieres (z. B. die Tollwutimpfung) auf dem neuesten Stand sind.

Warnhinweis

Wenn Sie aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt in ein EU-Land oder Nordirland einreisen, kann Ihr Haustier mitreisen, wenn es über einen Heimtierausweis verfügt, der in diesen Ländern ausgestellt wurde.

EU-Tiergesundheitsbescheinigung

Die EU-Tiergesundheitsbescheinigung ist ein weiteres Ausweisdokument, das spezifische Informationen über Ihr Haustier (Identität, Gesundheit, Tollwutimpfung) enthält und für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU erforderlich ist. Sie beruht ebenso auf einem EU-Standardmodell.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EU-Gebiet einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung mit einem Sichtvermerk eines Amtstierarztes des Ausgangslandes vorweisen können, die nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde. Die Bescheinigung gilt für Reisen zwischen EU-Ländern für einen Zeitraum von vier Monaten ab diesem Datum oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst abläuft.

Außerdem sollten Sie der EU-Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Haustiers eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass seine Einreise nicht aus gewerblichen Gründen erfolgt. Diese Erklärung ist auch erforderlich, wenn Ihr Haustier in der Verantwortung einer von Ihnen ermächtigten Person reist. In diesem Fall muss Ihre Reise innerhalb von fünf Tagen nach der Reise des Haustiers bzw. der ermächtigten Personen erfolgen.

Warnhinweis

Ab dem 1. Januar 2021 sind EU-Heimtierausweise, die für eine/n Heimtierbesitzer*in mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig.

Einreise in die EU mit Ihrem Haustier

Grundsätzlich können Sie mit Ihrem Haustier nur über einen Einreiseort für Reisende en im jeweiligen EU-Zielland in die EU einreisen (überprüfen Sie mit dem nachstehenden Tool, für welches Nicht-EU-Land dies erforderlich ist). Bei der Einreise müssen Sie die zuständigen Behörden vor Ort kontaktieren, die die Dokumente und die Identität Ihres Haustieres überprüfen werden. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in das Ausgangsland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsvorschriften erfüllt, bzw. eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Haustiere, die ohne ihre/n Besitzer*in reisen

Grundsätzlich müssen Haustiere mit ihren Besitzer*innen reisen. Sollten Sie nicht mit Ihrem Haustier reisen können, können Sie eine andere Person schriftlich ermächtigen, Ihr Haustier an Ihrer Stelle zu begleiten (diese schriftliche Erklärung wird oben beschrieben). Dies ist jedoch nur zulässig, wenn Ihre eigene Reise innerhalb von 5 Tagen nach der Reise Ihres Haustiers bzw. der ermächtigten Person erfolgt.

Warnhinweis

Wenn Ihr Haustier ohne Begleitung reist, muss es die Tiergesundheitsvorschriften erfüllen, die für die Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen in die EU oder für den Handel mit diesen Tieren in der EU gelten.

Reisen mit mehr als fünf Haustieren

Sie können mit bis zu fünf Haustieren reisen. Wenn Sie aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen, müssen Sie nachweisen, dass:

  • die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z. B. durch Vorlage eines Anmeldeformulars) und
  • die Tiere älter als sechs Monate sind.

Warnhinweis

Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, müssen Ihre Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in die EU gelten.

Informieren Sie sich über die genauen Vorschriften für Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen:

Wählen Sie das Land, aus dem Sie reisen:

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein.

  • Ihr Haustier muss vor der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Nach dieser Erstimpfung müssen Sie mindestens 21 Tage warten, bevor Sie mit Ihrem Haustier verreisen können. So ist sichergestellt, dass Ihr Haustier die erforderliche Immunität gegen Tollwut entwickelt hat. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrem Tierarzt über die genaue Wartezeit.
  • Sollte Ihr Haustier bereits gegen Tollwut geimpft sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt, ob vor der Reise eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist.

Warnhinweis

Auffrischungsimpfungen müssen vor Ablauf des vorherigen Impfschutzes erfolgen, um Ihr Haustier kontinuierlich vor Tollwut zu schützen. Ist dies nicht der Fall, gilt die nächste Impfung als Erstimpfung, und es ist eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen vor Reiseantritt erforderlich.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können auch dann mit Ihrem jungen Haustier nach Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, in die Slowakei, nach Slowenien und in die Schweiz einreisen, wenn es weniger als 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn es zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und zwar geimpft wurde, aber noch nicht vollständig gegen Tollwut immun ist.

Um in diesen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen,

  • müssen Sie entweder dem Heimtierausweis eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier von der Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist

oder

  • muss Ihr Haustier von seiner Mutter begleitet werden, aus deren Heimtierausweis hervorgeht, dass sie vor der Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat.

Warnhinweis

Die folgenden Länder gestatten Ihnen nicht, mit einem jungen Haustier, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde bzw. nach verabreichter Impfung noch nicht vollständig immun ist, in das entsprechende Hoheitsgebiet einzureisen:

Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Schweden sowie Norwegen und Nordirland.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus multilocularis – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden (1–5 Tage) vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind im Heimtierausweis oder in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Warnhinweis

Die Behandlung gegen Echinococcus multilocularis ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, nicht notwendig.

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein.

  • Ihr Haustier muss vor der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Nach dieser Erstimpfung müssen Sie mindestens 21 Tage warten, bevor Sie mit Ihrem Haustier verreisen können. So ist sichergestellt, dass Ihr Haustier die erforderliche Immunität gegen Tollwut entwickelt hat. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrem Tierarzt über die genaue Wartezeit.
  • Sollte Ihr Haustier bereits gegen Tollwut geimpft sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt, ob vor der Reise eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist.

Warnhinweis

Auffrischungsimpfungen müssen vor Ablauf des vorherigen Impfschutzes erfolgen, um Ihr Haustier kontinuierlich vor Tollwut zu schützen. Ist dies nicht der Fall, gilt die nächste Impfung als Erstimpfung, und es ist eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen vor Reiseantritt erforderlich.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können auch dann mit Ihrem jungen Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach Tschechien und in die Schweiz einreisen, wenn es weniger als 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn es zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und zwar geimpft wurde, aber noch nicht vollständig gegen Tollwut immun ist.

Um in diesen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen,

  • müssen Sie entweder Ihrer EU-Tiergesundheitsbescheinigung oder Ihrem EU-Heimtierausweis (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt) eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier von der Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist,

oder

  • muss Ihr Haustier von seiner Mutter begleitet werden, aus deren EU-Tiergesundheitsbescheinigung hervorgeht, dass sie vor der Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat.

Warnhinweis

Die folgenden Länder gestatten Ihnen nicht, mit einem jungen Haustier, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde bzw. nach verabreichter Impfung noch nicht vollständig immun ist, in das entsprechende Hoheitsgebiet einzureisen:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, Schweden sowie Norwegen und Nordirland.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus multilocularis – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden (1–5 Tage) vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind im Heimtierausweis oder in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Warnhinweis

Die Behandlung gegen Echinococcus multilocularis ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, nicht notwendig.

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein.

  • Ihr Haustier muss vor der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Nach dieser Erstimpfung müssen Sie mindestens 21 Tage warten, bevor Sie mit Ihrem Haustier verreisen können. So ist sichergestellt, dass Ihr Haustier die erforderliche Immunität gegen Tollwut entwickelt hat.
  • Sollte Ihr Haustier bereits gegen Tollwut geimpft sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt, ob vor der Reise eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist.

Warnhinweis

Auffrischungsimpfungen müssen vor Ablauf des vorherigen Impfschutzes erfolgen, um Ihr Haustier kontinuierlich vor Tollwut zu schützen. Ist dies nicht der Fall, gilt die nächste Impfung als Erstimpfung, und es ist eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen vor Reiseantritt erforderlich.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können auch dann mit Ihrem jungen Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach Tschechien und in die Schweiz einreisen, wenn es weniger als 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn es zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und zwar geimpft wurde, aber noch nicht vollständig gegen Tollwut immun ist.

Um in diesen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen,

  • müssen Sie entweder Ihrer EU-Tiergesundheitsbescheinigung eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier von der Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist

oder

  • muss Ihr Haustier von seiner Mutter begleitet werden, aus deren EU-Tiergesundheitsbescheinigung hervorgeht, dass sie vor der Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat.

Warnhinweis

Die folgenden Länder gestatten Ihnen nicht, mit einem jungen Haustier, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde bzw. nach verabreichter Impfung noch nicht vollständig immun ist, in das entsprechende Hoheitsgebiet einzureisen:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, Schweden sowie Norwegen und Nordirland.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus multilocularis – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden (1–5 Tage) vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Warnhinweis

Die Behandlung gegen Echinococcus ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, nicht notwendig.

Einreise in die EU oder nach Nordirland mit Ihrem Haustier

Mit Ihrem Haustier in die EU einreisen können Sie nur über einen Einreiseort für Reisende en im jeweiligen EU-Zielland. Bei der Einreise müssen Sie die zuständigen Behörden vor Ort kontaktieren, die die Dokumente und die Identität Ihres Haustieres überprüfen werden. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in das Ausgangsland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsvorschriften erfüllt, bzw. eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Warnhinweis

Wenn Sie aus Nordirland in ein EU-Land einreisen, sind Sie nicht gezwungen, von einem bestimmten Einreiseort für Reisende Gebrauch zu machen.

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein.

  • Ihr Haustier muss vor der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein.
  • Sollte Ihr Haustier bereits gegen Tollwut geimpft sein, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt, ob vor der Reise eine Auffrischungsimpfung erforderlich ist.

Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern

Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss Ihr Haustier vor Reiseantritt einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen worden sein.

  • Im Falle einer Erstimpfung müssen Sie nach Abschluss der Erstimpfung 30 Tage warten, bevor dieser Test durchgeführt werden kann.
  • Wenn Ihr Haustier bereits gegen Tollwut geimpft wurde und der Impfschutz noch gültig ist, kann der Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unverzüglich durchgeführt werden.

Die Blutprobe zur Untersuchung durch ein für Tests zur Titrierung von Tollwutantikörpern benanntes Labor en muss von einem ermächtigten Tierarzt entnommen werden. Wenn das Ergebnis der Blutuntersuchung zeigt, dass die Impfung erfolgreich war, dürfen Sie frühestens drei Monate nach der Blutentnahme mit Ihrem Haustier reisen. Die Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests müssen der EU-Tiergesundheitsbescheinigung beigefügt werden. Der Test muss nach einem zufriedenstellenden Ergebnis nicht wiederholt werden, vorausgesetzt, dass Ihr Haustier innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung erneut geimpft wird.

Warnhinweis

Auffrischungsimpfungen müssen vor Ablauf des vorherigen Impfschutzes erfolgen, um Ihr Haustier kontinuierlich vor Tollwut zu schützen. Ist dies nicht der Fall, gilt die nächste Impfung als Erstimpfung, und es ist eine Wartezeit von mindestens 30 Tagen erforderlich bevor der Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern durchgeführt werden kann. In diesem Fall müssen Sie ebenso drei Monate ab dem Datum der Blutentnahme warten, bevor Sie mit Ihrem Haustier reisen können.

Die dreimonatige Wartezeit entfällt, wenn Sie mit Ihrem Haustier nach einem kurzen Aufenthalt in einem Nicht-EU-Land wieder in die EU einreisen, vorausgesetzt, dass Ihr Haustier vor der Ausreise aus der EU

  • gegen Tollwut geimpft wurde,
  • einem erfolgreichen Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurde und
  • diese Informationen von Ihrem Tierarzt im EU-Heimtierausweis Ihres Haustieres vermerkt wurden.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus multilocularis – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden (1–5 Tage) vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Einreise in die EU mit Ihrem Haustier

Mit Ihrem Haustier in die EU einreisen können Sie nur über einen Einreiseort für Reisende en im jeweiligen EU-Zielland. Bei der Einreise müssen Sie die zuständigen Behörden vor Ort kontaktieren, die die Dokumente und die Identität Ihres Haustieres überprüfen werden. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in das Ausgangsland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsvorschriften erfüllt, bzw. eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Reisen mit anderen Haustieren

EU-Heimtierausweise werden nur für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt. Bitte informieren Sie sich über die nationalen Einreisevoraussetzungen en des Landes, das Sie besuchen wollen, wenn Sie mit anderen Haustieren wie Vögeln, Wassertieren zu Zierzwecken, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein anderes EU-Land reisen.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 19/12/2025
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