Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Reisen mit Haustieren: Hunde, Katzen und Frettchen

Die EU-Vorschriften erleichtern das Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in ein anderes EU-Land (in diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Nordirland). Diese Vorschriften gelten auch für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU.

Ihr Haustier kann – abgesehen von wenigen Ausnahmen – mit Ihnen in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn es:

  • einen elektronischen Mikrochip (im Einklang mit den technischen Anforderungen des Anhangs II der EU-Verordnung über die Verbringung von Heimtieren) oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung hat;
  • gegen Tollwut geimpft wurde;
  • gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt wurde, wenn Ihre Zielregion frei von diesem Bandwurm ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland);
  • über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügt (bei Reisen aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland) oder über eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung (bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land).

Warnhinweis

Die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren gelten für private Reisen mit Haustieren, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen.

Reisedokumente für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, das einem EU-Standardmodell entspricht und für Reisen zwischen EU-Ländern unerlässlich ist. Er enthält eine Beschreibung und Angaben zu Ihrem Haustier, wie den Mikrochip- oder Tätowierungscode, einen Nachweis über die Tollwutimpfung und die Kontaktdaten des Besitzers und des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat. Einen EU-Heimtierausweis für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen können Sie von allen ermächtigten Tierärzten (die von den zuständigen Behörden zur Ausstellung von Heimtierausweisen zugelassen sind) erhalten. Ein EU-Heimtierausweis gilt lebenslang, solange die Tollwutimpfung Ihres Haustiers gültig ist.

Warnhinweis

Wenn Sie aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt in ein EU-Land oder Nordirland einreisen, kann Ihr Haustier mitreisen, wenn es über einen Heimtierausweis verfügt, der in diesen Ländern ausgestellt wurde.

EU-Tiergesundheitsbescheinigung

Die EU-Tiergesundheitsbescheinigung ist ein weiteres Dokument, das spezifische Informationen über Ihr Haustier (Identität, Gesundheit, Tollwutimpfung) enthält und auf einem EU-Standardmodell beruht.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EU-Gebiet einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung mit einem Sichtvermerk eines Amtstierarztes des Ausgangslandes vorweisen können, die nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde. Die Bescheinigung gilt für Reisen zwischen EU-Ländern für einen Zeitraum von vier Monaten ab diesem Datum oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst abläuft.

Außerdem sollten Sie der EU-Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Haustiers eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass seine Einreise nicht aus gewerblichen Gründen erfolgt. Diese Erklärung ist auch erforderlich, wenn Ihr Haustier in der Verantwortung einer von Ihnen ermächtigten Person reist. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von fünf Tagen nach Ihrer Einreise wieder mit Ihrem Haustier vereint werden.

Warnhinweis

Ab dem 1. Januar 2021 sind EU-Heimtierausweise, die für einen Heimtierbesitzer mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig.

Haustiere, die ohne ihren Besitzer reisen

Grundsätzlich müssen Haustiere mit ihren Besitzern reisen. Sie können jedoch eine andere Person schriftlich ermächtigen, Ihr Haustier an Ihrer Stelle zu begleiten (diese schriftliche Erklärung wird oben beschrieben). Allerdings müssen Sie innerhalb von fünf Tagen nach Einreise des Haustiers wieder mit ihm vereint werden.

Warnhinweis

Wenn Ihr Haustier ohne Begleitung reist, muss es die Tiergesundheitsvorschriften erfüllen, die für die Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen in die EU oder für den Handel mit diesen Tieren in der EU gelten.

Reisen mit mehr als fünf Haustieren

Sie können mit bis zu fünf Haustieren reisen. Wenn Sie aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen, müssen Sie nachweisen, dass:

  • die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z. B. durch Vorlage eines Anmeldeformulars) und
  • die Tiere älter als sechs Monate sind.

Warnhinweis

Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, müssen Ihre Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in die EU gelten.

Informieren Sie sich über die genauen Vorschriften für Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen:

Wählen Sie das Land, aus dem Sie reisen:

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier mindestens 12 Wochen alt und vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein. Ihr Haustier darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Sie sollten sicherstellen, dass alle weiteren Impfungen verabreicht werden, bevor die Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung abgelaufen ist.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können auch dann mit Ihrem jungen Haustier nach Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, in die Slowakei, nach Slowenien und in die Schweiz einreisen, wenn es weniger als 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn eszwischen 12 und 16 Wochen alt ist und zwar geimpft wurde, aber noch nicht vollständig gegen Tollwut immun ist.

Um in diesen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen,

  • müssen Sie entweder dem Heimtierausweis eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier von der Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist

oder

  • muss Ihr Haustier von seiner Mutter begleitet werden, aus deren Heimtierausweis hervorgeht, dass sie vor der Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat.

Warnhinweis

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Norwegen und Nordirland gestatten Ihnen nicht, mit einem jungen Haustier in das entsprechende Hoheitsgebiet einzureisen, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde bzw. nach verabreichter Impfung noch nicht vollständig immun ist.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind im Heimtierausweis oder in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Warnhinweis

Die Behandlung gegen Echinococcus ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, nicht notwendig.

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier mindestens 12 Wochen alt und vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein. Ihr Haustier darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Sie sollten sicherstellen, dass alle weiteren Impfungen verabreicht werden, bevor die Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung abgelaufen ist.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können auch dann mit Ihrem jungen Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach Tschechien, Dänemark und in die Schweiz einreisen, wenn es weniger als 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn eszwischen 12 und 16 Wochen alt ist und zwar geimpft wurde, aber noch nicht vollständig gegen Tollwut immun ist.

Um in diesen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen,

  • müssen Sie entweder Ihrer EU-Tiergesundheitsbescheinigung oder Ihrem EU-Heimtierausweis (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt) eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier von der Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist,

oder

  • muss Ihr Haustier von seiner Mutter begleitet werden, aus deren EU-Tiergesundheitsbescheinigung oder EU-Heimtierausweis (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt) eindeutig hervorgeht, dass sie vor der Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat.

Warnhinweis

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, Schweden, Norwegen und Nordirland gestatten Ihnen nicht, mit einem jungen Haustier in das entsprechende Hoheitsgebiet einzureisen, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde bzw. nach verabreichter Impfung noch nicht vollständig immun ist.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind im Heimtierausweis oder in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Warnhinweis

Die Behandlung gegen Echinococcus ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, nicht notwendig.

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier mindestens 12 Wochen alt und vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein. Ihr Haustier darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Sie sollten sicherstellen, dass alle weiteren Impfungen verabreicht werden, bevor die Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung abgelaufen ist.

Tollwutimpfung – Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können auch dann mit Ihrem jungen Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach Tschechien, Dänemark und in die Schweiz einreisen, wenn es weniger als 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn eszwischen 12 und 16 Wochen alt ist und zwar geimpft wurde, aber noch nicht vollständig gegen Tollwut immun ist.

Um in diesen Fällen mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen,

  • müssen Sie entweder Ihrer EU-Tiergesundheitsbescheinigung oder Ihrem EU-Heimtierausweis (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt) eine Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Ihr Haustier von der Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise nicht mit tollwutanfälligen wild lebenden Tierarten in Berührung gekommen ist,

oder

  • muss Ihr Haustier von seiner Mutter begleitet werden, aus deren EU-Tiergesundheitsbescheinigung oder EU-Heimtierausweis (nur bei Reisen aus Andorra, der Schweiz, von den Färöern, aus Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und dem Staat Vatikanstadt) eindeutig hervorgeht, dass sie vor der Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat.

Warnhinweis

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, Schweden, Norwegen und Nordirland gestatten Ihnen nicht, mit einem jungen Haustier in das entsprechende Hoheitsgebiet einzureisen, das nicht gegen Tollwut geimpft wurde bzw. nach verabreichter Impfung noch nicht vollständig immun ist.

Besondere Vorschriften für die Behandlung des Bandwurms Echinococcus – nur für Hunde

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland einreisen, müssen Sie ihn zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus behandeln lassen. Alle Angaben zur Behandlung sind im Heimtierausweis oder in der EU-Gesundheitsbescheinigung einzutragen.

Warnhinweis

Die Behandlung gegen Echinococcus ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland reisen, nicht notwendig.

Einreise in die EU oder nach Nordirland mit Ihrem Haustier

Mit Ihrem Haustier in die EU einreisen können Sie nur über einen Einreiseort für Reisende en im jeweiligen EU-Zielland. Die Dokumente und die Identität Ihres Haustieres werden durch die zuständigen Behörden geprüft. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in das Ausgangsland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsvorschriften erfüllt, bzw. eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Warnhinweis

Wenn Sie aus Nordirland in ein EU-Land einreisen, sind Sie nicht gezwungen, von einem bestimmten Einreiseort für Reisende in Gebrauch zu machen.

Tollwutimpfung

Bevor Ihr Haustier reisen darf, muss es von einem ermächtigten Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss Ihr Haustier mindestens 12 Wochen alt und vor der Impfung mit einem Mikrochip ausgestattet worden sein. Ihr Haustier darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls reisen. Sie sollten sicherstellen, dass alle weiteren Impfungen verabreicht werden, bevor die Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung abgelaufen ist.

Zusätzlich zu den Standardanforderungen (Mikrochip, Tollwutimpfung, gegebenenfalls Echinococcus-Behandlung, EU-Tiergesundheitsbescheinigung) muss Ihr Haustier 30 Tage nach seiner Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor seiner Einreise in die EU einem Tollwut-Antikörpertest unterzogen werden. Ein ermächtigter Tierarzt muss die Blutprobe zur Untersuchung durch ein von der EU zugelassenes Labor für Blutuntersuchungen en entnehmen.

Die Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests sind der EU-Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Haustiers beizufügen.

Einreise in die EU mit Ihrem Haustier

Mit Ihrem Haustier in die EU einreisen können Sie nur über einen Einreiseort für Reisende en im jeweiligen EU-Zielland. Die Dokumente und die Identität Ihres Haustieres werden durch die zuständigen Behörden geprüft. Wenn Ihr Haustier die Anforderungen nicht erfüllt, kann es in das Ausgangsland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden, bis es die EU-Gesundheitsvorschriften erfüllt, bzw. eingeschläfert werden, wenn die beiden anderen Optionen nicht möglich sind.

Reisen mit anderen Haustieren

EU-Heimtierausweise werden nur für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt. Bitte informieren Sie sich über die nationalen Einreisevoraussetzungen en des Landes, das Sie besuchen wollen, wenn Sie mit anderen Haustieren wie Vögeln, Wassertieren zu Zierzwecken, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein anderes EU-Land reisen.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 12/07/2023
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