Entsendung von Arbeitnehmenden
Als Arbeitgeber können Sie Ihre Beschäftigten vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Die Beschäftigten werden dann zu „entsandten Arbeitnehmenden“. Für die Dauer der Entsendung müssen Sie sicherstellen, dass für Ihre entsandten Arbeitnehmenden die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gelten wie in dem EU-Land, in dem sie arbeiten werden.
Zuletzt überprüft: 30/05/2024