Sozialversicherungssysteme in der EU
Die verschiedenen EU-Länder haben ihre Leistungen, ihr Gesundheitswesen und ihre anderen Sozialversicherungsdienste auf ganz unterschiedliche Weise organisiert.
Jedes EU-Land hat seine eigenen Rechtsvorschriften, in denen festgelegt ist,
- auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, wie viel Sie erhalten werden und wie lange,
- wie lange Sie dort arbeiten müssen, um Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu haben, und welche Regeln für die Berechnung und die Bezugsdauer der Leistungen gelten.
Warnhinweis
In den EU-Vorschriften ist nur festgelegt, welches nationale Sozialversicherungssystem für Sie zuständig ist, wenn zwei oder mehr Länder beteiligt sind.
Generell gilt für Sie nur das Recht eines Landes, und Sie zahlen nur in diesem Land Beiträge. Sie sollten wie Staatsangehörige dieses Landes behandelt werden.
Warnhinweis
Das Leistungssystem in Ihrem Gastland kann stark von dem abweichen, das Sie von zuhause kennen. Missverständnisse könnten ernste Folgen haben - informieren Sie sich also, auf welche Leistungen Sie in ihrem Gastland Anspruch haben.
Fallbeispiel
Jedes Land hat seine eigenen Regeln für die Gewährung von Leistungen
Line aus Dänemark lebt und arbeitet in Zypern. Als sie ihren Job verliert, beantragt sie in Zypern Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Enttäuscht stellt sie fest, dass nur 156 Tage lang bezahlt wird. In Dänemark hingegen hätte sie vier Jahre lang Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit gehabt. Sie ist nicht davon ausgegangen, dass der Unterschied so groß sein könnte.
Nützliche Formulare
Um die Leistungen aus dem System eines Landes auf das eines anderen übertragen zu können, müssen Sie bei Ihrer Ankunft eventuell Formulare einreichen, die Ihre zu diesem Zeitpunkt bestehenden Leistungsansprüche bestätigen.
Standard-Sozialversicherungsformulare
Länderspezifische Informationen