Entlassungen

Massenentlassungen

Falls Sie aufgrund wirtschaftlicher Probleme Ihres Unternehmens Entlassungen in Betracht ziehen, sollten Sie über Ihre Pflichten bei Massenentlassungen Bescheid wissen.

Was gilt als Massenentlassung?

Ob eine Entlassung als Massenentlassung gilt, hängt von der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Anzahl der gegebenenfalls zu entlassenden Mitarbeiter ab:

Gesamtzahl der Beschäftigten

Zu entlassende Beschäftigte

Kündigungsfrist

20-100

Mindestens 10

30 Kalendertage

100-300

Mindestens 10 %

30 Kalendertage

300 oder mehr

Mindestens 30

30 Kalendertage

Warnhinweis

In einigen EU-Ländern gelten strengere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten bei Massenentlassungen, und die oben genannten Schwellenwerte können niedriger liegen.

Ihre Pflicht: informieren und konsultieren

Wenn Sie eine Massenentlassung ins Auge fassen, müssen Sie die Arbeitnehmervertretung rechtzeitig konsultieren und sie schriftlich über Folgendes informieren:

  • Gründe für die Massenentlassung
  • Anzahl der zu entlassenden Beschäftigten
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Zeitraum, über den die Entlassung erfolgen wird
  • Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Beschäftigten

Sie sollten auch Ihre zuständige Behörde schriftlich über oben genannte Punkte informieren.

Wann gilt dies nicht?

Information und Konsultation vor einer Massenentlassung sind nicht erforderlich im Falle von

  • Beschäftigten mit befristeten Verträgen, sofern die Entlassung nicht vor der Beendigung ihres Vertrags erfolgt;
  • Bediensteten öffentlicher Verwaltungen.

Bei der Konsultation mit der Arbeitnehmervertretung sollten verschiedene Optionen zur Vermeidung von Massenentlassungen erörtert werden oder, wenn dies nicht möglich ist, zur Reduzierung der Anzahl der betroffenen Beschäftigten. Dabei sollte auch über Sozialmaßnahmen zu Umschulung oder anderweitigem Einsatz der zu entlassenden Beschäftigten verhandelt werden.

Fristen

Entscheiden Sie nach den Konsultationen mit der Arbeiternehmervertretung, Beschäftigte zu entlassen, müssen Sie die zuständige Behörde in Ihrem Land schriftlich darüber informieren.

Warnhinweis

Diese Pflicht kann gemäß nationaler Rechtsvorschriften entfallen, wenn die Massenentlassung durch die Beendigung Ihrer Geschäftstätigkeiten infolge einer gerichtlichen Entscheidung bedingt ist.

Massenentlassungen können nicht eher als 30 Kalendertage, nachdem Sie Ihre schriftliche Benachrichtigung an die zuständige Behörde versandt haben, erfolgen. Dieser Zeitraum wird benötigt, um nach Lösungen für die durch die Entlassungen entstandenen Probleme zu suchen. In bestimmten Fällen können einzelne EU-Länder diese Frist verkürzen oder auf 60 Tage verlängern.

Rechte der Beschäftigten bei einer Übernahme

Bei der Übernahme eines Unternehmens übernehmen Sie auch Pflichten gegenüber den betroffenen Beschäftigten. Während die Mindestanforderungen im EU-Recht festgelegt sind, sehen die Rechtsvorschriften einiger EU-Länder einen darüber hinausgehenden Schutz der Beschäftigten vor.

Kein automatisches Recht auf Entlassungen

Wenn Sie ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen, gibt Ihnen dies nicht automatisch das Recht, Beschäftigte zu entlassen. Alle Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Beschäftigungsverträgen gehen auf Sie über.

Ferner müssen Sie sich an die Bestimmungen bereits bestehender Tarifverträge halten, bis diese gekündigt werden, auslaufen oder ein neuer Tarifvertrag in Kraft tritt. Der Zeitraum, in dem Sie sich an einen bestehenden Tarifvertrag halten müssen, kann in einigen EU-Ländern verkürzt werden. Der Mindestzeitraum beträgt jedoch ein Jahr.

Warnhinweis

Wenn jedoch wirtschaftliche, technische oder organisatorische Gründe Änderungen im Beschäftigungsbereich erfordern, sind Entlassungen möglich.

Ausnahmen

Sofern im nationalem Recht nichts anderes vorgesehen ist, sind Sie nicht an die Pflichten des vorherigen Arbeitgebers in Bezug auf die Rechte der Beschäftigten auf Leistungen bei Alter, Invalidität oder für Hinterbliebene aus betrieblichen oder überbetrieblichen Zusatzversorgungseinrichtungen außerhalb der gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit gebunden.

Übernehmen Sie ein in einem Konkurs- oder Insolvenzverfahren unter Aufsicht einer zuständigen Behörde befindliches Unternehmen, um sein Vermögen zu liquidieren, gelten die oben genannten Vorschriften nicht, sofern nach nationalem Recht nichts anderes vorgesehen ist.

Kollektive Rechte nach einer Übernahme

Arbeitnehmervertretung

Wenn Sie ein Unternehmen übernehmen, seine Selbstständigkeit jedoch bewahren, müssen die Arbeitnehmervertreter ihren Status und ihre Funktion behalten. Bewahrt das Unternehmen seine Selbstständigkeit nicht, müssen die Beschäftigten weiterhin angemessen vertreten werden, bis die Arbeitnehmervertretung neu gebildet oder neu benannt wurde.

Pflicht: informieren und konsultieren

Die Arbeitnehmervertretung, und in einigen Fällen die Beschäftigten selbst, müssen informiert werden über

  • das Datum und den Grund der Übernahme;
  • die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Übernahme für die Beschäftigten;
  • alle in Bezug auf die Beschäftigten geplanten Maßnahmen.

Außerdem muss die Arbeitnehmervertretung rechtzeitig zu allen in Bezug auf die Beschäftigten geplanten Maßnahmen konsultiert werden.

Länderspezifische Informationen:

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 11/03/2024
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