Angemessene Vorkehrungen
Gemäß den EU-Vorschriften müssen Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen für Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen treffen. Etwaige Anpassungen und damit verbundene Kosten müssen realistisch sein und dürfen für das Unternehmen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen.
Was ist unter angemessenen Vorkehrungen zu verstehen?
Angemessene Vorkehrungen sind alle Veränderungen an einem Arbeitsplatz oder einem Arbeitsumfeld, die erforderlich sind, damit ein Mensch mit einer Behinderung sich bewerben, arbeiten, beruflich vorankommen und sich weiterbilden kann.
Angemessene Vorkehrungen kommen für alle Beschäftigten mit einer Behinderung in Frage. Das Recht auf angemessene Vorkehrungen erstreckt sich vom Bewerbungsverfahren bis zur Kündigung auf alle arbeitsbezogenen Tätigkeiten, die unter das EU-Recht fallen, auch auf Arbeitsbedingungen und Zusatzleistungen.
Angemessene Vorkehrungen und Beispiele
Technische Lösungen
- Bereitstellung eines reservierten Parkplatzes
- Einbau von Aufzügen oder Rampen
- Büromöbel wie verstellbare Schreibtische oder ergonomische Stühle
- Bildschirmvergrößerer
- Braillezeile
Arbeitsvereinbarungen
- Flexible Arbeitszeiten
- Telearbeit
- Umzug
- Pausen für die Einnahme von Medikamenten
Fortbildungsmaßnahmen
- Anpassungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit, z. B. mündliche statt schriftlicher Prüfung
- Mobilitätsschulung für Blinde im Rahmen ihrer Einführung am Arbeitsplatz
Sensibilisierungsmaßnahmen
- Schaffung einer inklusiven Arbeitskultur, damit eine Person ihre Arbeit unabhängig von ihrer Behinderung ausüben kann
Weitere Informationen und Zugang zu nationalen Portalen finden Sie unter: Gleichbehandlung am Arbeitsplatz