Fragen und Antworten - Was ist ein reglementierter Beruf?

Wenn in Ihrem Heimatland weder Ihr Beruf noch die entsprechende Ausbildung reglementiert sind, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie diesen Beruf in den letzten zehn Jahren mindestens ein Jahr lang ausgeübt haben, bevor Sie sich beruflich in einem anderen Land niederlassen oder auch nur vorübergehend dort die entsprechenden Dienste anbieten können.

JA — Sie können Ihre Tätigkeit unter denselben Voraussetzungen aufnehmen, die auch für finnische Staatsangehörige bei der Ausübung dieses Berufs gelten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Beruf als solcher in Finnland nicht reglementiert ist, dort aber als Teil eines anderen, reglementierten Berufsstandes gesehen wird. Informieren Sie sich bei der finnischen Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ob Ihr Beruf in Finnland reglementiert ist.

JA — Diese Regelungen gelten auch für die Nicht-EU-Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie für die Schweiz. Für die Schweiz gelten allerdings außerdem Sonderregelungen, über die Sie sich bei der Schweizer Kontaktstelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen informieren können.

Die Vorschriften der EU gelten nur für die Anerkennung von Qualifikationen, die in den EU-Ländern – gelten Sonderregelungen in der Schweiz erworben wurden. Die Anerkennung der in Argentinien erworbenen Berufsqualifikationen durch Spanien ist für Italien nicht verbindlich, es sei denn, dass Sie mindestens drei Jahre in Spanien praktiziert haben, bevor Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Italien beantragen.

Wenn in Belgien weder Ihr Beruf noch die entsprechende Ausbildung reglementiert sind, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass Sie diesen Beruf in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben, bevor Sie sich beruflich in Frankreich niederlassen oder auch nur vorübergehend dort die entsprechenden Dienste anbieten können. Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgebererklärungen müssen anerkannt werden, soweit Ihre berufliche Tätigkeit daraus klar hervorgeht.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 30/11/2023
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