Fragen und Antworten - Gültigkeit der Autoversicherung in der EU

Ich lebe in einem anderen EU-Land

Die Preise sind wegen der örtlichen Bedingungen in den einzelnen Ländern so unterschiedlich. Deis gilt etwa für Mindestentschädigungsbeträge, Haftpflichtvorschriften und die Kosten für Fahrzeugreparaturen. Selbst innnerhalb eines Landes können die Preise abhängig vom Wohnort variieren.

Außerdem müssen Versicherungsgesellschaften bestimmte rechtliche Verpflichtungen erfüllen, wenn sie Versicherungspolicen in EU-Ländern verkaufen wollen, in denen sie keine Niederlassung oder Tochtergesellschaft haben. Deswegen arbeiten Versicherungsgesellschaften gerne über örtliche Zweigstellen oder Partnerunternehmen, und es kann sehr schwierig für Sie sein, einen Versicherer zu finden, der bereit ist, grenzüberschreitende Dienste anzubieten.

Wenn Sie Ihr Auto in Belgien zulassen – was Sie tun müssen, wenn Sie vorhaben, länger als 6 Monate zu bleiben – müssen Sie einen Versicherungsschutz nachweisen. Die belgischen Behörden müssen einen Versicherungsschutz durch jede französische Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die in Belgien Dienste anbieten darf. Verfügt Ihre französische Versicherungsgesellschaft jedoch über keine belgische Genehmigung, so müssen Sie einen anderen Versicherer suchen.

Normalerweise sollten Sie die Versicherung in dem Land abschließen, in dem der Wagen zugelassen ist. Da Sie jedoch in Frankreich wohnen und Ihr Auto letztlich dort zulassen werden, müssen Sie die Dienste eines französischen Versicherers nutzen. Sie sollten ihm deutlich erklären, dass Sie Deckung ab dem Augenblick benötigen, in dem Sie das Auto in Deutschland in Besitz nehmen, oder ab dem Augenblick der Auslieferung, falls Sie es überführen lassen.

Obwohl Ihr Auto weiterhin in Spanien zugelassen bleibt, sollten Sie nachschauen, ob Ihre Versicherungspolice den Fall abdeckt, dass der tatsächliche Nutzer des Autos ein Familienangehöriger ist, der in einem anderen EU-Land verbleibt. Andernfalls könnte Ihr Versicherer bei einem Unfall Ihres Sohnes in Portugal einwenden, dass Sie Ihn nicht über eine grundlegende Änderung der Umstände informiert haben.

JA. Er darf das, aber Sie sollten sehen, ob Sie einen anderen finnischen Versicherer finden, der Ihre weiße Weste in Italien berücksichtigt. Ihr früherer italienischer Versicherer muss Ihnen auf Antrag eine Bestätigung Ihres Schadensverlaufs ausstellen.

Ich bin Tourist

JA. Ihre gesetzliche Haftpflichtversicherung gilt weiterhin, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen oder vorübergehend dort verbleiben. Die „Grüne Karte", die Ihnen Ihr Versicherer automatisch oder – abhängig von Ihrem Versicherungsland, auf Antrag – ausstellt, erleichtert Ihnen bei einem Unfall im Ausland die Schadensmeldung. Die weitere Deckung für Schäden an Ihrem Auto oder eigene Verletzungen (Brand, Diebstahl usw., in einer Kaskoversicherung enthalten), hängt von Ihrem Vertrag ab, daher sollten Sie das mit Ihrem Versicherer abklären.

Weil die Preise noch von vielen örtlichen Umständen in den einzelnen Ländern abhängen.

So sind etwa Mindestentschädigungsbeträge, Haftpflichtregelungen und die Kosten für Fahrzeugreparaturen in den einzelnen Ländern sehr verschieden.

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Zuletzt überprüft: 12/08/2026
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