Fragen und Antworten - Meldung der Anwesenheit von Familienangehörigen mit Unionsbürgerschaft

JA. Gebühren für Aufenthaltsdokumente sind zulässig, solange sie nicht über das hinausgehen, was Einheimische für ähnliche Dokumente, z. B. Personalausweise, zahlen.

JA. Wie eine unverheiratete/nicht eingetragene Partnerin hat auch Ihre Verlobte nicht automatisch ein Recht auf Aufenthalt in Dänemark. Die dänischen Behörden sind somit berechtigt, von ihr einen Nachweis über ihre dauerhafte Beziehung mit Ihnen zu verlangen.

JA. Sie können diese Dokumente bei den konsularischen Vertretungen Ihres Landes erhalten.

Hauptinformationen zu diesem Thema

EU-Recht

Zuletzt überprüft: 26/10/2023
Seite weiterempfehlen