Fragen und Antworten - Hochschulgebühren und finanzielle Unterstützung
Ich bin Däne und möchte in Deutschland studieren, die Hochschule verlangt jedoch Studiengebühren von mir. Ist es nicht so, dass EU-Bürger in einem anderen EU-Land gebührenfrei studieren können?
NEIN. Nach EU-Recht sind Sie nicht von den Studiengebühren befreit. Die Regelung sieht vielmehr eine Gleichbehandlung von Ausländern und Bürgern des jeweiligen Landes in Bezug auf Studienbedingungen vor. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Sie Studiengebühren zahlen müssen, wenn dies auch für deutsche Studierende gilt.
Ich bin Franzose und möchte in Irland studieren. Habe ich ebenfalls ein Anrecht auf eine Befreiung, da irische Hochschulen von irischen Staatsbürgern keine Studiengebühren erheben?
JA. Nach EU-Recht haben alle EU-Bürger Anspruch auf den Zugang zum Bildungssystem eines Gastlands zu denselben Bedingungen wie die Bürger des jeweiligen Landes. In diesem Fall bedeutet dies, dass französische Staatsbürger/-innen in Bezug auf Studiengebühren genau wie irische Studierende behandelt werden.
Ich bin Tscheche und lebe seit meinem 12. Lebensjahr in Spanien. Ich möchte gern hier studieren, kann mir dies aber nur leisten, wenn ich ein Stipendium erhalte. An wen wende ich mich zu diesem Zweck, die tschechischen oder die spanischen Behörden?
In erster Linie die spanischen Behörden. EU-Regierungen müssen Ausländern (EU-Bürgern), die sich dauerhaft im Land aufhalten, dasselbe Maß an Unterstützung gewähren wie ihren eigenen Staatsbürgern. Von einem dauerhaften Aufenthalt spricht man nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren. Wenn Sie also an dem Tag, an dem Ihr Studium beginnt, bereits mindestens fünf Jahre in Spanien gewohnt haben, haben Sie Anspruch auf das gleiche Unterhaltsstipendium wie spanische Studenten.
Ich bin Polin und habe gerade mein Grundstudium in Polen abgeschlossen. Nun möchte ich in Frankreich einen Master-Abschluss machen. Habe ich Anspruch auf ein Hochschulstipendium aus Polen oder Frankreich?
MÖGLICHERWEISE. EU-Regierungen sind nicht verpflichtet, Studierenden aus anderen EU-Ländern Stipendien oder Darlehen zu gewähren. Gleichermaßen sind sie jedoch auch nicht verpflichtet, ihre eigenen Staatsbürger zu unterstützen, wenn diese sich für ein Auslandsstudium entscheiden.
Diese Entscheidungen liegen im alleinigen Ermessen der betreffenden Regierungen: Die Unterhaltsstipendien einiger Länder schränken die Möglichkeiten ihrer Bürger für ein Auslandsstudium ein.
Wenden Sie sich an die Behörden in beiden Ländern, um sich zu informieren, welche Unterstützungen Ihnen von beiden Seiten gewährt werden können.
Erlischt der Anspruch auf das Unterhaltsstipendium meiner Regierung, wenn ich ein Auslandsstudium aufnehme?
MÖGLICHERWEISE. Ihre Regierung kann entscheiden, ob Sie ein Unterhaltsstipendium erhalten, wenn Sie ein Auslandsstudium antreten: Informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über die Regelungen.
Wenn Sie von Ihrer Regierung jedoch keine Unterstützung erhalten, muss sichergestellt sein, dass die Förderregelungen keine unbegründete Einschränkung Ihres Rechts auf Freizügigkeit darstellen.